Ich stehe als behinderte Mutter mit meinen Kindern vor der Wohnungslosigkeit

Hallo Ihr alle.
Ich bin ganz neu hier, und weiß noch nicht, wie das mit dem Forum so funktioniert. Also fange ich einfach mal an.
Ich habe mich Anfang 2011 von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei Kinder 11 und 13 Jahre alt. Seit 2002 bewohnen wir ein Eigenheim. Als ich mich von meinem Mann getrennt habe, haben wir folgende Vereinbarung getroffen. Er zahlt die Kredite und die Nebenkosten für das Haus, und ich halte dafür beim Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt die Füsse still. Im April 2011 haben wir dann neue Kreditverträge für das Haus abgeschlossn. Einige Monate später interssierte meinen Mann diese Absprache nicht mehr. Hinter meinem Rücken kündigte er viele Verträge, zahlte die Verbindlichkeiten nicht mehr und auch seit der Trennung keinen Euro für die Kinder. Die Schulden wachsen mir über den Kopf. Nun hat er einen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen. Dieser Makler arbeitet aber mit dem Kreditinstitut zusammen. Ich habe ihm mitgeteilt, das ich erst eine Wohnung brauche. Er möchte aber, das ich den Vertrag unterzeichne und erst dann eine Wohnung suche. Da ich Gehbehindert bin, brauche ich eine Wohnung im EG. Ich suche seit einem Jahr vergebens. Jetzt werde ich massiv unter Druck gsetzt, den Maklervertrag zu unterschreiben. Mein Mann hat die Zahlungen für die Kredite eingestellt, und fordert Nachteilsausgleich, weil wir das Haus bewohnen. Es soll eine Zwangsteilung, und eine Zwangsversteigerung folgen. Laut Schuldnerberatung kann ich das Haus nicht allein finanzieren, da ich nur eine EU Rente bekomme, und nicht mehr erwerbstätig werde. Nach einem neuen Gesetz soll es auch rechtens sein, das mein Mann allein und ohne meine Unterschrift einen Makler beauftragen kann, obwohl ich auch Miteigentümer des Hauses bin.
Ich habe viele Stellen durch, Jugendamt, Wohngeldstelle, Job Center, Schuldnerberatung, Verein zur vermeidung von Wohnungslosigkeit u.u.u. niemand konnte mir bisher mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Frage: Habe ich als alleinerziehende, körperbehinderte, Mutter von zwei Kindern keine Rechte? Kann man mich und die Kinder einfach vor die Tür setzen, obwohl ich auch Hauseigentümer bin? Habe ich kein Recht auf einen Wohnraum und ein Wohgebiet in dem ich mit meiner Behinderung zurecht komme? Muß ich mich mit den Kindern irgendwo hin abschieben lassen, weil das Recht augenscheinlich auf der Seite meines Mannes ist? Wer weiß Rat? LG an alle die mir helfen möchten.

monado

Antworten

  • Inwieweit du Eigentümer für das Haus bist ist schwer zu sagen, da es ja noch sowie ich aus deinem Artikel lese zum großen Teil der Bank gehört.

    Ich würde dir raten durch einen Anwalt den Unterhalt von deinem Mann zu holen, bzw. das Geld für die Kinder (beim Unterhalt haben wir Männer ja inwzischen etwas mehr Rechte bekommen).

    Wenn du in dem Haus bleibst und selbst auch Schwerbehindert bist, dann muss dein Mann und die Bank sehen, dass sie mit dir zusammen arbeitet sonst können sie dich nicht mal eben so schnell rausklagen(geht ja selbst bei Fussgängern sehr schwer).

    Da würde ich bei der ganzen Sache eine Person suchen, am besten einen Anwalt suchen, der dich dort gut berät, was dir zusteht, sowie es aussieht hat dich dein Ex- nach der Scheidung ganz gut über den Tisch gezogen bzw. will es noch machen, aber ich denke du hast da noch ein Paar ganz gute Karten.

    Wobei wenn du jetzt von Stütze lebst, da eine dir auch angenehme Wohnung zu finden, ist eine andere Sache.

  • hallo ,, guten Morgen, wende dich schnellstmöglich an das Sozialamt, und dann auch sofort zu einem Rechtsanwalt für Schwerbehinderten recht und Sozialrecht ,so das hier sich dringend ein Anwalt einschaltet, auch solltest du deinen unterhaltsanspruch mit anwalt geltend machen den kannst du aber auch über das Sozialamt vorschiessen lassen , auch wenn du hier Raten zu tilgen hast kannst du vor erst ein Darlehn mal beim Sozialamt beantragen, bis du eine angemeßene Wohnung gefunden hast, du mußt dem Amt nur nachweise bringen, das du von der Bank heraus geklagt wirst,! Viel Erfolg !
  • Hallo.
    Danke für eure Antworten. Ja, irgendwie stimmt es schon, so lange man Kredite hat, ist man nicht wirklich der Eigentümer. Da laut Sozialamt meine EU Rente zu hoch ist, bekomme ich nichts an Sozialhilfe. Ein Sozialkredit wurde auch abgelehnt, sogar als ich einen Sperrauftrag für Gas, Wasser, Strom bekam. Die Kinder werden in meiner Rente mit einbezogen. Unterhaltsvorschuss bekomme ich nur für ein Kind und erst seit 4 Monate, und das auch nur noch bis Oktober. Den Unterhaltsanspruch werde ich wohl per Anwalt geltend machen müssen. Eine gute Idee ist das mit dem Anwalt für Behindertenrecht. Muß ich den dann zusätzlich bezahlen??? Für meinen Anwalt habe ich einen Antrag gestellt. Dieser macht aber nur Familien- und Strafrecht. Manchmal weiss ich nicht, ob ich dort gut aufgehoben bin. Ich glaube, das man das auch immer erst am Ende sieht. Stefan, du hast recht, mein Mann hat mich wirklich über den Tisch gezogen. Erst nach der Trennung sind mir viele Dinge aufgefallen, die er im Vorfeld geändert hat. Aber es geht mir auch in erster Sache um die Kinder. Sie leiden sehr darunter, das sie aus dem Haus sollen, und verstehen ihren Vater nicht. Da wir auch Katzen haben, fürchten sie diese zu verlieren. Viele Vermieter wollen keine Tiere im Haus. Da ich ganz auf mich allein gestellt bin, weiß ich nicht, wie ich einen ganzen Umzug und Renovierungen wuppen soll!
    Danke für eure Worte.
  • Hallo monado,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist natürlich keine einfache Situation.

    Grundsätzlich ist es aber meines Wissens nach so, dass niemand (auch eine Bank nicht) ein Haus bzw. eine Wohnung räumen lassen kann, wenn kein Ersatzwohnraum bereit steht. Hier musst Du halt ggf. belegen, dass Du aufgrund Deiner Gehbehinderung nicht jede Wohnung nutzen kannst. Dies lässt Du am besten von einem (Fach-) Arzt bescheinigen.

    Frage: Diese Vereinbarung zwischen Dir und Deinem (Ex-Mann) bzgl. Unterhalt und Hauskredite, wurde diese von Euch mündlich oder schriftlich getroffen?

    Dass Du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, ist auch eine gute Maßnahme. Denn offensichtlich ist hier keine gütliche Einigung in Sicht.

    Dann sind zumindest die finanziellen Defizite (hoffentlich) geklärt.

    Da Du durch Deine Rente Deinen Aussagen nach zuviel verdienst, als dass sich ein Amt zuständig fühlt, bleibt Dir wohnungstechnisch leider nichts anderes übrig, als weiterzusuchen. Hier ist vielleicht auch (gerade jetzt nach den anstehenden Sommerferien) ein größerer Radius eine Überlegung wert. Auch wenn dies natürlich nicht die idealste Lösung ist.
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

  • Hallo Justin.

    Danke, das du mir geantwortet hast. Es ist schon einmal gut zu hören, das die Räumung nicht so einfach ist. Die Vereinbarung zwischen mir und meinem Mann wurde leider nur mündlich getroffen. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Laut Aussage meiner Anwältin ist es für mich besser zu warten, bis mein Mann diese einreicht. Das soll etwas mit der späteren Rentenberechnung zu tun haben. Ist das so? Die Bescheinigung wegen meiner Gehbehinderung stellt mir mein Arzt bestimmt aus. Die finanziellen Dinge sind noch nicht geklärt. In den nächsten Wochen muß sich hier aber etwas bewegen. Denn mein Mann möchte jetzt, das ich ihm für den Mehrwert den ich und die Kinder bewohnen eine Entschädigung zahle. Laut Gesetz kann er das auch verlangen. Aber wovon? Von meiner kleinen Rente? Denn obwohl das Amt meint, das es ausreichend sei, kann sich wohl jeder denken, das eine Erwerbsminderungsrente nicht hoch ist. Einen größeren Radius zur Suche einer Wohnung kommt eigentlich nicht in Frage. In dem Fall müssten die Kinder die Schule wechseln. Da sie sich dort sehr wohl fühlen, viele Freunde haben, und die Noten stimmen möchte ich das nicht unbedingt. Ich denke, das ich nicht umhin komme, dem Hausverkauf zuzustimmen. Oder gibt es noch eine andere Lösung???

    Vielen Dank Justin und an alle die für mich weitere Wege und Tips haben.
    monado
  • Hallo monado,

    Ich habe Dein Anliegen an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin.
    Danke, das du mein Anliegen an die Fachexperten weitergeleitet hast. Der Druck auf mich wächst immer mehr. Jetzt hat mein Mann den Namen und die Telefonnummer meiner Anwältin an den Markler weitergegeben. Dieser hat dort promt angerufen, und meine Anwältin gebeten, das ich endlich den Marklervertrag unterschreiben soll. Per Mail hat er diesen mit Unterschrift meines Mannes gleich an sie weitergeleitet. Da ich durch meine Behinderung nicht belastbar bin wird die Situation für mich immer unerträglicher. Je mehr Druck ausgeübt wird, desto weniger bin ich in der Lage, mein täglichen Lebensablauf auf die Reihe zu bekommen. Dadurch, das ich Alleinerziehend bin, und keine weitere Hilfe habe, ist das ganze ein Disaster. Bei Wem oder Wo kann ich Hilfe bekommen? Ich wohne in NRW. Bei der Fachstelle für von Wohnungsnot bedrohte Menschen bin ich bereits gemeldet.
    Vielen Dank an alle, die Rat wissen.
    monado
  • Hallo Monado

    Du schreibst, daß der Scheidungsantrag noch nicht eingereicht ist. Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich würde diesen so schnell wie möglich einreichen. Dann muß vom Gericht der Unterhalt und der Kindesunterhalt geklärt werden. Auch ein Hausverkauf wird vorerst auf Eis gelegt. Es müssen erst die Vermögensverhältnisse geklärt werden. Auch kommt unter Umständen eine Härtefallregelung in Betracht, die Dir das Wohnrecht sichert. Bis alle Umstände geklärt und die Scheidung ausgesprochen wird, vergeht sehr viel Zeit, die Du gewinnst. Auch kann ein vorläufiger Unterhalt vom Gericht kurzfristig festhestellt werden. Also Kopf hoch und schnellstmöglich den Scheidungsantrag einreichen.

    LG Nobby

    PS. Den Tipp deiner Anwältin, den Scheidungsantrag so spät wie möglich zu stellen, halte ich dieser Situation nicht sinnvoll. Dein EX erhält aus Deiner Sicht nur unnötige Zeit um seine Vermögensverhältnisse zu verschleiern.
  • Hallo Nobby. Vielen Dank!

    Das waren viele wichtige Worte für mich. Seit meinen letzten Einträgen hat mein Mann bereits den Scheidungsantrag eingereicht. Ich denke, du hast Recht das mein Mann seine Vermögensverhältnisse verschleiern wird. Vielleicht weiß er auch, das eine Härtefallregelung möglich ist, und übt deshalb soviel Druck aus. In dem Fall ist es warscheinlich besser, wenn ich den Marklervertag erst einmal nicht unterschreibe!? Hast du schon einmal Kontakt zu einem Behindertenbeauftragten gehabt? Könnte der mir vielleicht weiter helfen?

    Viele Grüße monado
  • Hallo Monado

    wenn Dein Mann jetzt den Scheidungantrag eingereicht hat, ist er von diesem Zeitpunkt an in seiner finanziellen Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Der Zeitpunkt wo der Scheidungsantrag eingereicht worden ist, gilt meines Wissens als Stichtag zur Offenlegung und Bewertung des Vermögensverhältnisse. Zu einem Behindertenbeauftragten habe ich leider auch noch keinen Kontakt gehabt. Es wäre aber sinnvoll wenn Dein Anwalt sich auch im Sozialrecht auskennen würde.

    LG Nobby
  • Hallo Monado

    kleiner Nachtrag, unterzeichne derzeit keine Verträge, laß Dich nicht unter Druck setzen. Dein Mann will derzeit die rechtsfreie Situation nutzen bis Du von seinem Anwalt den offiziellen Scheidungsantrag übermittelt bekommen hast.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby hallo Stella

    Es ist gut von euch eine Rückmeldung erhalten zu haben. Leider ist meine Anwältin nicht im Sozialrecht tätig. Ich zweifle auch machmal, ob ich bei ihr in den richtigen Händen bin. Wenn ich mit ihr spreche, habe ich immer ein gutes Gefühl. Die Chemie stimmt. Aber das allein bringt mich nicht weiter! Da ich Prozesskostenhilfe beantrage habe, weiß ich nicht, ob man einfach wechseln kann. Oder ob ich dann die bisherigen Kosten tragen muß. Durch meine kleine Rente habe ich keinen Spielraum. Man erkennt ja erst immer wenn alles gelaufen ist ob man einen guten Anwalt hatte. Im Augenblick fühle ich mich nicht in der Lage, hier eine Entscheidung zu treffen. Oder sollte ich einmal bei einem anderen Anwalt einen Termin zur Beratung nehmen und meine Situation schildern? Wid dieser mich erhrlich beraten oder nur den finanziellen Vorteil sehen?

    Liebe Grüße an euch
    monado
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