Kann ich den Betreuer auf Schmerzensgeld verklagen unter den unten in der Klageschrift erläuterten U

6.7.2012

(...)


Betr.: Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen meinen Betreuer, (...).
Aktenzeichen: XVII 90/03

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Gericht!
Ich bin hundertprozentig psychisch behindert geschrieben. Jedoch ist meine psychische Situation seit zehn Jahren stabil. Letztes Jahr bekam ich eine kleine Erbschaft (nach dem Abzug aller Schulden), die durch den Krebstod meiner Mutter anfiel. Mit meiner vormaligen Betreuung war vereinbart, dass ich von einem Teil des Geldes eine Frau aus dem Ausland kennen lernen und heiraten darf. Deshalb ließ mich mein neuer Betreuer Ende letzten Jahres nach Gambia fliegen. Ich habe dort meine smarte empowerment Buschblume richtig kennen und lieben gelernt. Um für meine neue Familie auch gleich eine wirtschaftliche Basis auf zu bauen, kam ich mit einer Anti-Malariainformation nach Gambia, die sich beim Gespräch mit dem ortsansässigen Kräuterarzt Herrn Dr. Ndure schnell zu einer zukunftsträchtigen Geschäftsidee entwickeln ließ. Um diese Idee gab es dann einen längeren Disput mit meinem Betreuer, in dessen Verlauf er mir das Investitionskapital für das Projekt verweigerte. Um also den von Ihm geforderten Kostenplan doch noch erstellen zu können, bin ich mit seiner Billigung über den bis dahin anvisierten Rückreisetermin hinaus in Gambia geblieben.
Herrn Matheis war die ganze Zeit bekannt, dass ich dazu vorerst über den 17. November hinaus, den zunächst anvisierten Rückreisetermin, in Afrika bleiben würde. Trotzdem hat er sich in keiner Weise um meinen Unterhalt bemüht. Vielmehr hat er mir seinen dann anstehenden Urlaubstermin erst am Montag, den 21. November, vier Tage vor dem Wochenende an dem sein Urlaub begann, mitgeteilt. Ich habe diese Mail nicht erhalten und durch seine Nachfrage erst ab Dienstag, den 23. November abends von seinem Urlaubstermin Kenntnis gehabt. Es hat sich dann so ergeben, dass ich bis Freitag nicht wusste, ob ich vor seinem Urlaub noch Geld erhalte (siehe E-Mail Verkehr). Es war reine Glücksache, dass ich von seinem Urlaub noch Kenntnis erhalten habe, da mein Internetanschluss gerade abgelaufen war. Eine so späte Mitteilung des Urlaubstermines ist, wenn mein Lebensunterhalt in Afrika nicht geregelt ist, glatt grob fahrlässig und unverantwortlich. Herr Matheis hat damit billigend in Kauf genommen, dass ich vor seinem Urlaub kein Geld mehr erhalte und somit in Gambia mittellos auf der Straße gestanden hätte. Dabei hat er bereits vor seiner Mail vom 15. November gewusst, dass ich in Afrika bleibe (s.u.). Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er sich als mein Betreuer aktiv und selbstständig um meinem Unterhalt zu kümmern hat, wenn ich länger in Afrika bleibe. Das gehört zu seinen Pflichten, da er ja mein Geld hat und ich behindert bin und die Finanzen zum Umfang der Betreuung gehören. Er hatte mir aber lediglich am Dienstag seinen anstehenden Urlaubstermin mitgeteilt, ohne Aussichtsnahme auf irgendeine Art von Unterhaltsleistung oder ihre Höhe. Seine Antwort auf meinen Hinweis (meine Kritik) war befremdlich, ich zitiere aus seiner Mail vom 25. November:
"Mit E-Mail vom 15.11. hatte ich Sie gebeten, mir das Datum Ihrer Rückkehr mitzuteilen wegen des für den 7.12.2011 angesetzten Termins beim Landgericht wegen der Betreuung. Am 21. Und 22. Hatte ich dann wegen des Urlaubs gemailt. Hätten Sie also wie von mir gewünscht, umgehend mitgeteilt, wie lange Sie in Afrika bleiben wollen, dann wäre alles ganz easy verlaufen. Da Sie es aber nicht für nötig erachtet haben, meine Mail vom 15.11. zu beantworten, sind Ihre Vorwürfe schlicht inakzeptabel."
Das bedeutet mit anderen Worten, dass Herr Matheis billigend in Kauf genommen hat, dass ich in Afrika auf der Straße stehe, vielleicht überfallen werde oder hungere, weil ich seine Frage nicht sofort beantwortet habe. Deshalb hat er mir also seinen Urlaub so spät mitgeteilt und deshalb hat er keine eigenständigen, aktiven Bemühungen unternommen, mir sofort nach dem 17. November (dem anfänglich geplanten Rückflugdatum) Unterhalt zukommen zu lassen. Ich wollte seine Mail als ganzes in Ruhe beantworten und die Frage nach meinem Verbleib in Afrika war bereits in meiner Mail vom 15. November früh morgens an ihn klar beantwortet worden. Ich zitiere:
1. "Um in dieser Situation überhaupt zu einem konstruktiven Ergebnis zu kommen, sage ich folgendes: Der Kostenplan muss nun noch erstellt werden. Alle anderen Fragen halte ich für geklärt Ich werde jetzt also in Afrika bleiben, um den Kostenplan zu erstellen und erwarte von Ihnen den Transfer der in diesem Zusammenhang und  auch zur Eruierung der Möglichkeiten in Sierra Leone beantragten Mittel von 3800 Euro (siehe Kapitel: „SCHLUSSSTATEMENT/FAZIT/ANTRAG“)." (damit war mein Hauptessay zur Begründung meiner Geschäftsidee gemeint, das Herr Matheis am 9.11.2011 zugegangen ist.)
und noch einmal weiter unten:
2. "Mir bleibt also gar nichts anderes übrig, als in Afrika zu bleiben. In Afrika habe ich wenigstens eine Chance".
Damit war glasklar, dass ich vorerst keine Neigung habe nach Deutschland zurück zu kehren. Herr Matheis musste also davon ausgehen, dass ich in Afrika bleibe und schon weil die Erstellung eines Kostenplanes einiges an Zeit erfordert natürlich nicht schon am 6. Dezember wieder in Deutschland sein würde. Das zweite Zitat besagt ebenfalls, dass es um eine langfristige Perspektive geht. Oberflächlich gesehen zeigt sein Kommentar also das Verhalten eines Kleinkindes, das eingeschnappt ist, weil man ihm eine Frage nicht beantwortet hat. Da Herr Matheis aber offensichtlich wusste, dass ich in Afrika bleibe, hätte er sich ja nun sofort um meinen Unterhalt kümmern müssen. Stattdessen hat er mir am Freitag, den 18 November nochmals eine Mail geschrieben, in der lediglich stand, dass Herr Ovdeichuk meine Betreuung nicht übernehmen wird. In dieser Mail hat er weder erwähnt, dass für ihn noch unklar ist, ob ich in Afrika bleibe, noch hat er sich um meinen Unterhalt gekümmert, noch hat er mir seinen Urlaubstermin mitgeteilt. Das ist ein Faktum, das eindeutig gegen ihn spricht, wenn sein Kommentar oben beurteilt werden soll. Herr Matheis hat damit billigend in Kauf genommen, dass ich von seinem Urlaubstermin zu spät erfahre, in dem klaren Bewusstsein, dass ich vorerst in Afrika bin. Damit liegt mindestens eine gewichtige Pflichtverletzung seinerseits vor. Mein Unbewusstes hat meine Ausführungen hier mit einem Satz kurz kommentiert, wie es das oft für mich macht: "Normalerweise ist bei einem Psychotiker an so etwas gar nichts richtig, aber bei Dir stimmt alles." Ja es liegt zum Glück alles schriftlich mit Datum und Uhrzeit als E-Mailverkehr vor. Deshalb arbeite ich hier auch gleich an wichtigen Punkten mit datierten Zitaten, auch wenn der Text dadurch etwas länger wird.
Nach diesem Vorspiel wurden mir von Herrn Matheis zudem für die Monate November und Dezember in Gambia zu geringe Bezüge transferiert. Er behauptete, die Lebenshaltungskosten in Gambia seien niedriger als in Deutschland, weil das ja ein Entwicklungsland sei. Das ist völlig falsch und hätte von Ihm recherchiert werden müssen. Es wären nach meiner Rechnung (s.u.) für zwei Monate 2000 Euro fällig gewesen, er hat dagegen nur 1000 Euro transferiert (in Deutschland bekomme ich als "angemessen" von ihm 800 Euro im Monat). Die Lebenshaltungskosten in Gambia sind deshalb höher, als in Deutschland, weil Gambia nicht sonderlich viel exportiert und daher seine Währung nicht (wie andere Entwicklungsländer) abwertet, um den Export zu boosten, sondern im Gegenteil seine Währung hoch hält, um an den Touristen maximal zu verdienen. Eine Recherche im Internet darüber hätte dies Herrn Matheis klar machen müssen. Diese Quellen habe ich mit einer zehnminütigen Recherche gefunden.
http://www.gambianow.com/news/General/Gambia-News-High-Cost-of-Living.html (10.1.200😎
http://www.gambianow.com/news/News/Sudden-price-hike-hits-Gambians.html (9.7.2010)

http://www.tripadvisor.com/ShowTopic-g293794-i9249-k5037361-Cost_of_living-Gambia.html
"I saw a large packet of Kellogs cornflakes in a supermarket for over 600 Dalaisi so I'd avoid shopping there as much as possible !!!" (Das Zitat ist Antwort auf die Frage nach den Preisen in Gambia und wurde am 4.1.2012 geposted; 600 Dalasi mit einem Kurs von 35 Dalasi/Euro – zu dem ich typisch gewechselt habe - ergibt 17 Euro für diese Packung Cornflakes Ich hatte dem Betreuer ähnliche Preise mitgeteilt.)
In Gambia kam ich dann wegen meiner beiden sich überlappenden Visa unterschiedlicher Gültigkeitsdauer, eines von der Einreise für einen Monat und eines vom Gambianischen Konsulat mit dreimonatiger Gültigkeit, in Schwierigkeiten mit der Polizei und wurde zwei Tage verhört Ich lasse hier einige Details der Sache mit den Gambianern weg, die jetzt Familienangelegenheit sind. Jedenfalls war das mit den Visen wirklich nicht mein Problem und das haben sie dann auch eingesehen. Die Sache hat mich aber etwas aufgeregt und ich bin über einen Besuch beim deutschen Konsulat in einem Hotel für 35 Euro (1000 Dalasis) am Tag gelandet und hatte schließlich nur noch etwa 150 Euro (4500 Dalasis). Diesen Betrag bekam dann das deutsche Konsulat von der gambianischen Polizei, das müsste dokumentiert worden sein, wieviel es genau war. Das hat nicht zum dableiben und nicht zum Zurückfliegen gereicht. Mein Betreuer wusste davon, hat aber immer noch keine Anstalten gemacht mir endlich wieder Geld zukommen zu lassen, sondern konfuses Zeug geschrieben, dass er meine Betreuung aufheben wird (ohne dass ich also überhaupt mein Geld bekomme, ohne Ummeldung). Er schrieb mir am 6.12.2011:

"Meiner wiederholt geäußerten Bitte, mir mitzuteil

Anmerkung der Redaktion: Bitte gebt im öffentlichen Forum keine persönlichen Daten, wie z.B. Realnamen, Anschrift, Telefonnummer, von Euch heraus! Wenn Ihr solche Daten austauschen wollt, könnt Ihr hierfür gern die PN-Funktion nutzen. Dies dient Eurem Schutz. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Beste Antwort

  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    Antwort ✓
    Hallo bluewinds,

    ich glaube, von Deinem Text fehlt noch ein Teil.

    Soweit ich es beurteilen kann, würde ich aufgrund der Komplexität dieser Angelegenheit, die sicherlich auch einige Nachfragen erforderlich macht, außerdem empfehlen, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren, der Dich dann auch direkt in dem Verfahren unterstützen kann.

    Bei weiteren Fragen wende Dich dennoch gern jederzeit erneut an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Diese Diskussion wurde geschlossen.