2 Fahrzeuge, aber nur einen blauen EU Parkausweis

Hallo Ihr Lieben,
auf meine Frage habe ich noch keine Antwort gefunden. Vielleicht hat jemand von Euch oder einer der Experten eine Idee?

Ein Freund von mir ist selbständig und hat ein Ladenlokal in einer großen Stadt in Deutschland. Er ist schwerbehindert und hat einen SBA mit GdB 80 und Merkzeichen aG. Er hat einen blauen EU Parkausweis. Vor seinem Laden und seiner Wohnung hat er jeweils einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz. So weit alles gut.

Aber, um Waren in seinen Laden zu liefern braucht er einen LKW. Zur privaten Nutzung hat er einen PKW. Die Umrüstung der LKW wurde vom Integrationsamt finanziert. Er hat aber nur einen Parkausweis und muss sich entscheiden, in welchem Auto der liegt. Ist der Ausweis im LKW, steht sein PKw ohne Berechtigung auf seinem Behindertenparkplatz und eifrige Polizisten schreiben ein Strafmandat. Liegt er im PKW, bekommt er ein Srafmandat mit dem LKW. Er legt immer wieder Widerspruch dagegen ein, dem auch stattgegeben wird. Auf die Dauer ist das aber lästig, zeitintensiv und Kräftezehrend.

Habt ihr eine Lösungsidee? Am leichtesten wäre es, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Dazu ist die Kommune aber nicht bereit. Für einige Vertreter scheint der Parkausweis ein Privileg und keine dringende Notwendigkeit zu sein.

Welche Wege könnte man gehen, um eine akzeptable Lösung zu finden?

Freue mich auf Antworten
LG, Fluse

Antworten

  • Hallo Fluse!
    Ich würde es mal beim Versorgungsamt versuchen. Die machen doch auch die ärztlichen Untersuchungen und stellen die Ausweise letztendlich doch auch aus. Oder beim Ordungsamt die Ausnahmegenehmigung ( die bekommt man, wenn man wie ich z.B. nur das G hat, damit man im Halteverbot oder während der Ladezeit in Einkaufstrassen bis zu 3 Std. Parken kann). Der Ausweis ist gelb und wird vom Ordnungsamt ausgestellt. Dazu braucht man erstmal nur eine ärztlich Bescheinigung, dass man nur 100m gehen kann. Dann muß das Amt ihn für eine bestimmte Zeit ausstellen. Weiß aber leider nicht mehr für wie lange.)7

    Wenn alle Stricke reißen, Sozialverband einschalten oder im schlimmsten Fall vom Sozialgericht klären lassen.
    Bin auch immer nicht so für die harten Touren, weil die einen immer ziemlich viel Kraft kosten, aber teilen kannst Du Dich nun mal nicht.
    Die kommen sicher mit dem Argument, dass es ja auch nur um EINEN Menschen mit Behinderung geht und der nur EIN Auto fahren kann. DAS .. sind Behörden 😀.

    Da ist das einzelne Schicksal nicht gefragt

    Wünsch Dir viel Glück, vielleicht konnte ich ja helfen. Würde mich freuen.
    Auch, wenn Du mal erzählst wie es weiter ging

    LG Petra
  • soll er doch sagen das der Ausweis weg ist und lässt sich ein neuen ausstellen
  • Bei solchen Sachen würde ich vorsichtig sein. Urkundenfälschung sag ich da nur...
  • Das denke ich auch, Sanne. Urkundenfälschung kommt nicht in Frage. Ich brauche eine legale Lösung.

    LG, Fluse
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    Bei solchen Sachen würde ich vorsichtig sein. Urkundenfälschung sag ich da nur...


    da fälscht do keiner
  • @ickenicke

    Dann ist es halt lügen. 😉 Sich unter falscher Voraussetzung von Tatsachen einen zweiten Parkausweis ergaunern ist jeden Falls strafbar.

    @Fluse

    Wenn ich mit dem Zug verreise, benötige ich auch an zwei Orten einen Parkausweis. Einem am Abfahrtbahnhof und einen am Zielbahnhof. Ich habe mir deshalb eine Kopie meines Parkausweises gemacht und laminiert. Die laminierte Kopie meines Parkausweises schicke ich immer vorraus, damit mein Abholer auf einem Behindertenparkplatz parken kann. Sollte ich mit meinem Abholer bei der Rückkehr zum Auto auf das Ordnungspersonal treffen, kann ich mit meinem Ausweis beweisen das die Ausweiskopie nicht fremdbenutzt wird. Meistens wird das toleriert und nicht als Urkundenfälschung gesehen, weil ja nur ich diesen Parkausweis nutze.

    Das ist zwar nur eine Notlösung und mein Ausweis ist im Gegensatz zu dem benötigten Zweitausweis Deines Bekannten nur wenige Minuten im Einsatz, aber vieleicht hilft auch so eine Kopie Deinen Bekannten davor weitere Anzeigen zu bekommen. Ich würde das jeden Falls so machen, aber auch zuätzlich noch eine Kopie des Schreibens vom Straßenverkehrsamt daneben legen.

    Ich weiß so etwas zu tun ist etwas heikel, aber manchmal haben Ordnungsbeamte für so etwas mehr Verständnis als für ein Auto das ohne sichtbare Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz steht. Um einen echten Zweitausweis durch zu setzten könnte vieleicht auch ein Brief an den Bürgermeister helfen.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo,ich habe 2 legal,den ersten bekam ich unbefristet in Stuttgart,nach 8 Jahren war der nicht mehr so schön aber noch lesbar.Da ich mittlerweile in NRW wohne,bin ich mit der Parkkarte hier zum Amt die Dame hat unbefristet einen neuen ausgestellt,mir den alten als Reserve wieder gegeben.Habe aber auch einlaminierte Kopien gemacht,eine im Mx5,eine im Corsa und eine ans Quad mit Nieten fest gemacht,gab noch nie Probleme.LG Erich
  • Magic hat geschrieben:
    Hallo,ich habe 2 legal,den ersten bekam ich unbefristet in Stuttgart,nach 8 Jahren war der nicht mehr so schön aber noch lesbar.Da ich mittlerweile in NRW wohne,bin ich mit der Parkkarte hier zum Amt die Dame hat unbefristet einen neuen ausgestellt,mir den alten als Reserve wieder gegeben.Habe aber auch einlaminierte Kopien gemacht,eine im Mx5,eine im Corsa und eine ans Quad mit Nieten fest gemacht,gab noch nie Probleme.LG Erich


    Hallo Erich,

    wann war das als Du Deinen ersten unbefristeten Parkausweis bekommen hast? Ich habe meinen blauen Parkausweis nur für 5 Jahre bekommen, obwohl mein Schwerbehindertenausweis unbefristet ist. Der Herr beim Amt hat mir erzählt, daß es den Parkausweis noch nie unbefristet gab. Nur der Schwerbehindertenausweis kann unbefristet ausgestellt werden.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin,

    ich hab auch den blauen Parkausweis und der ist auch immer nur für 5 Jahre gültig, obwohl mein Schwerbehindertenausweis unbefristet ist. Hab damals auch beim Ordnungsamt nachgefragt, aber das ist dort wohl so geregelt oder Vorschrift, jedenfalls können sie es wohl nicht anders ausstellen.

    LG Marry
  • @ Marry,

    genau so wird es in den Behörden gesagt. Den Schwerbehindertenausweis gab es früher nur befristet, heute kann er auch unbefristet ausgestellt werden. Ein Parkausweis gab es noch nie unbefristet. Der gilt immer nur für fünf Jahre, sagt man. Doch ich meine mich daran zu erinnern das ich in den 80ern Leute kannte, die sowohl einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis als auch einen unbefristeten Parkausweis hatten. Es kann sein das ich mich täusche. Deshalb möchte ich wissen wann Magic seinen unbefristeten Parkasuweis bekommen hat. Sollte das wirklich so sein, können wir vieleicht veruschen beim Versorgungsamt doch einen unbefristeten blauen Parkausweis zu bekommen. 😉

    Schöne Grüße
    Karin
  • Mein alter Parkausweis von 2006 gilt so lange wie mein SBA, bis 2021. Es gibt aber eine Neuregelung und danach dürfen neue Parkausweise nur noch max. 5 Jahre gelten. Die alten Ausweise behalten aber ihre Gültigkeit.

    Da die Sonne meinem Parkausweis arg zugesetzt hat, wollte ich einen neuen haben, da erzählte man mir von der Neuregelung.

    Aber nun nochmal zu meiner Frage: Kann man auf legalem Wege 2 Parkausweise bekommen, wenn man 2 Fahrzeuge hat (einen Lieferwagen und einen PKW) und auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist.

    LG, Fluse
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