Gehe an Krücken darf ich einen Rollstuhl Benützen .

Ich habe Zeitweise starke Knieschmerzen . Da ich viel stehen muss bei der Arbeit habe ich am Abend starke Schmerzen beim gehen . Jetzt habe ich ein Problem , meine Beine sind wie geschwollen und mit gehen ist es mühsam . Mit dem Arzt habe ich alles ausprobiert , und alles hat nichts geholfen . Und am linken Fuss habe einen Fersen Sporn , wo mir Teilweise Taubheit hervorruft . OP ist nicht möglich da der Fersen Sporn da er zu klein ist .
Meine frage ist darf ich einen Rollstuhl benützen für zuhause und unterwegs ohne das ich die IV oder Krankenkasse Probleme bekomme .

Meine Finanzierung für den Rollstuhl habe schon abgeklärt ( Privat ) . Darf mann als Fussgänger überhaupt einen Rollstuhl benützen , wie meine Krankheit beschrieben wurde .

Danke und Gruss Roll 73

Antworten

  • hallo Roll73,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass man in der Schweiz (ich lebe in Deutschland) keinen Rollstuhl benutzen darf. Ich meine, dass jeder der sich einen Rollstuhl kauft damit auch fahren darf.

    Man braucht für einen einfachen Rollstuhl keinen Führerschein und ein Fahrrad kann doch auch jeder kaufen und damit fahren. Wer setzt sich im Allgemeinen schon freiwillig in einen Rollstuhl wenn er ihn nicht braucht, so lustig ist das Rollstuhlleben für mich z.B. nicht.

    Mit Sicherheit meldet sich hier noch jemand der sich mit allen Gepflogenheiten und Vorschriften der Schweiz auskennt. Ich habe Dir nach meinem gesunden Menschenverstand geantwortet.

    Ich wünsche Dir gute Besserung und mögest Du bald wieder ohne Hilfe gehen und stehen können.

    Eine gute Zeit wünscht Dir

    2346hasi
  • domino
    domino ✭✭✭✭
    hallo roll73,

    ich selber bin hochgradig querschnittgelähmt und seit meinem halben leben auf einen (elektro)rollstuhl angewiesen.

    einen rollstuhl nutzen zu "dürfen" ist kein privileg! wer auf grund einer körperlichen einschränkung mit einem rollstuhl eine unterstützung bzw. hilfe bei der fortbewegung erreichen kann, sollte dieses hilfsmittel nutzen. in deinem fall würde ich dir sogar den weg über eine verordnung duch deinen hausarzt raten. auch wenn du beim erstantrag eine absage bekommst, sollte dann ein widerspruch eingereicht werden oder hast du den rollstuhl bereits finanziert?

    gruss
    frank alias domino

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Hallo Roll 73

    ich komme zwar aus good old Germany, denke aber Mal, das die gesetzlichen Regelungen vergleichbar sind. Jeder Mensch darf, wenn seine Gehfähigkeit eingeschränkt ist, einen Rollstuhl nutzen. Soll dieser von einem Kostenträger (z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) finanziert werden, muß die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Wenn Du den Rollstuhl komplett privat bezahlen wilsst/kannst, dürfte die Anschaffung keine Probleme bereiten.

    LG Nobby
  • domino
    domino ✭✭✭✭
    Nobby hat geschrieben:
    Hallo Roll 73

    ich komme zwar aus good old Germany, denke aber Mal, das die gesetzlichen Regelungen vergleichbar sind. Jeder Mensch darf, wenn seine Gehfähigkeit eingeschränkt ist, einen Rollstuhl nutzen. Soll dieser von einem Kostenträger (z.B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) finanziert werden, muß die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Wenn Du den Rollstuhl komplett privat bezahlen wilsst/kannst, dürfte die Anschaffung keine Probleme bereiten.

    LG Nobby

    ja genau so ist das geregelt und dieses deutschlandweit.^^ in der schweiz sollte es diesbezüglich sicher ähnlich sein.

    @roll73

    noch ein hinweis am rande:

    solltest du die kosten selber tragen, muss duch auch für sämtliche reperaturen selber aufkommen. bei einem von der krankenkasse bewilligtem hilfsmittel ist dieses anders.
    aber nicht aus diesem grund solltes du den weg über eine verordnung gehen, sondern weil du auf grund deiner beschwerden keine weiteren strecken zu fuss laufen kannst. vielleicht solltest du dich auch mal über deinen hausarzt an einem speziellen facharzt wenden.


    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Roll 73,

    Ich habe 2 Krücken,aber auch für weitere Wege einen Schieberolli, beides von der KK genehmigt, also ist es OK beides zu nutzen.

    LG

    Surfer
  • Schweiz grüsst Schweiz

    Natürlich ist es dir erlaubt einen Rolli zu benutzen.
    In den meisten Fällen ist ja sogar das Problem, dass Leute mit entsprechenden Beschwerden leider zu "stolz" oder evtl. zu eitel sind, wenn auch nur zur vorübergehenden Entlastung, den Rollstuhl zu benützen. 😃

    Möglicherweise würde dir nach einer ärztlichen Abklärung die KK sogar einen Mietsrollstuhl finanzieren.
    Es stellt sich auch die Frage ob du bereits bei der IV angemeldet bist - dies würde die Sache vereinfachen und beschleunigen. (muss aber nicht sein)

    Bei Eintritten für Museen oder Konzerte oder Austellungen erklärst du einfach, dass du "nur" zur Entlastung auf den Rolli angewiesen bist. Einige sind dann trotz dem sehr grosszügig und lassen dich zu besseren Preisen zu besseren Plätzen ...

    Vergiss nicht, dass es auch viele inkomplette Paraplegiker und Tetraplegiker gibt, die prima laufen können und nebenbei auch einen Rollstuhl zur Entlastung haben. Die profitieren ebenfalls von Vergünstigungen und Vorteilen wie Parkkarte usw...
    Mal abgesehen davon - nicht viel anders sieht es ja bei den alten Herrschaften aus ...

    L.G. wheeltinu
  • Hallo Roll73

    Deine Frage habe ich an unseren Fachexperten weitergeleitet. Sicher bekommst du bald eine Antwort.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Roll73

    Mir ist die Ausgangslage nicht ganz klar: Was ist das Grundleiden/ Grund für die Gehstöcke? Was das Alter? Denn:
    1. Knieschmerzen können (je nach Grundleiden) durch eine Fehlbelastung bedingt sein. Dann hilft tatsächlich ein Rollstuhl. Falls nicht wäre unbedingt die Suche nach der Ursache der Schmerzen und wenn möglich eine Behandlung angezeigt.

    2. Fersensporn: Die Grösse hat nichts damit zu tun ob man ihn entfernt, sondern allein die Tatsache ob er Probleme bereitet.

    3. Geschwollene Beine: Das wird im Sitzen nicht besser sein als im Stehen. Wenn die Beine am Morgen beim Aufstehen schön schlank (ohne Wassereinlagerung) sind, dann kommt die Schwellung am ehesten vom Stehen (aber dann auch vom Sitzen) und ist harmlos. Wenn nicht würde ich eine weitere Abklärung (Herz u.a.) empfehlen.

    Zur Klärung allfälliger spezifischer Fragen wie in 1) bis 3) kann der Hausarzt und/ oder ein Spezialist (Orthopäde, Neurologe) weiterhelfen.
    Falls dann nötig, kann vom entsprechenden Arzt auch gerade ein Gesuch für einen Rollstuhl beim Kostenträger (je nach Grundleiden/ Ursache und Alter ein anderer) eingereicht werden. Im Falle einer Ablehnung besteht immer noch die Chance über eine (gut begründete!) Wiedererwägung. Bei vernünftiger Begründung erfolgt mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine Kostenübernahme.
    Eine Rollstuhlversorgung ist übrigens auch dann medizinisch wohl begründet, wenn längere Gehstrecken ohne Rollstuhl nicht (mehr) überwunden werden können.

    Generelle Anmerkung:
    Ein Rollstuhl sollte in der Gesellschaft nicht weiter als Symbol für Behinderung verstanden werden, sondern als das was er effektiv ist: ein Hilfsmittel für Menschen mit einer Einschränkung der Gehfähigkeit. So wie eine Brille Hilfsmittel ist für Menschen mit einer Einschränkung der Sehfähigkeit. Oder Slipeinlagen für Menschen mit Inkontinenz.
    Wir sollten uns nicht zu schade sein wegen irgendwelchen Tabus auf gute Hilfsmittel zu verzichten, die uns ein „normales“ Teilnehmen am öffentlichen Leben erlauben.
    Und wir sollten uns weniger Gedanken machen was andere Menschen über uns denken. Wenn ein Rollstuhl ein gewinnbringendes Hilfsmittel ist, dann ist komplett egal was andere darüber denken.

    Liebe Grüsse