Merkzeichen G BEHINDERTEAUSWEIS

Guten Tag,
meine Mutter hat zur 80% Behinderung und sie wollte Merkzeichen G beantragen. Sie hat eine Luftdauerrohrkanüle aufgrund einer misslumgene Operation am Hals. Wenn sie zu Fuß laufen soll oder eine Treppe steigen leidet sie unter Atemnot und starken Husten.Das führt zur Halsentzündung und Rötungen im Halsbereich.Nach einer gründlichen Untersuchung stellte ihr HNO-Arzt fest, dass durch solche starke Hustenanfälle die Luftröhrendauerkanüle ihren Hals stark schädigt und sogar eine zerrissene Stelle der Halswand verursachen kann. Das Versorgungsamt hat Antrag abgelehnt und Wiederspruch hat auch kein Erfolg gehabt. Was kann man in dieser Situation weitermachen ?

Antworten

  • Hallo Alexandra,

    Atemnot ist auch eine Gehbehinderung. Wenn Deine Mutter den Antrag stellt, ihre Alltagsprobleme darin etwas beschreibt und Kopien der letzten Arzt- und Krankenhausberichte beilegt, wird sie das G bestimmt bekommen.

    Gruß Karin
  • Hallo alexandrav,

    mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt?

    Nach den Bestimmungen dürften doch die Bedindungen für das G gegeben sein.
    Scheinbar wurde seitens der beh. Ärzte sehr schlecht argumentiert.

    Ich würde nochmal einen neuen Antrag stellen und ausführlich die bestehenden Einschränkungen schildern und die letzten Befunde mitschicken.

    Manchmal hat man ja wirklich das Gefühl, die knobeln das aus.

    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm

    Liebe Grüße
  • Guten Tag,

    viellen Dank für die Antwort. Wir haben Wiederspruch mit genauen Beschwerden an Versorgungsamt geschickt. Leider vom HNO-Artz könnten wir keine ärtzliche Befunde bekommen. Der Artz hat das uns nicht gegeben, sondern an Versorgungsamt geschickt. Der Artz hat uns gesagt, dass er keine Befunde oder Berichte etc. Patienten geben darf. Deswegen ist es nicht genauer klar, was er im Bericht geschrieben hat. Dann hat meine Mutter Ablehnung des Wiederspruchs bekommen.
  • hallo alexandrav

    ich schließe mich der meinung von zornröschen an einen neuen antrag zu stellen!

    außerdem hat jeder die möglichkeit und den anspruch seine akte im versorungsamt einzusehen 😎

    aber das hilft nun leider ja auch nicht weiter.... 😢


    ich drücke die daumen!

    lg rosi
  • alexandrav hat geschrieben:
    Der Artz hat das uns nicht gegeben, sondern an Versorgungsamt geschickt.

    Hallo alenxandrav!

    Früher war es so, daß Ärzte ihre Komplette Krankenakte dem versorggungsamt schicken mußten. Heute bleibt die Krankenakte beim Arzt. Er schickt dem Versorgungsamt nur die Informationen die er für wichtig hält. Das kann dazu führen das das Bild, das der Sachbearbeiter des Versorgungsamts bekommt, unvorständig ist.

    alexandrav hat geschrieben:
    Der Artz hat uns gesagt, dass er keine Befunde oder Berichte etc. Patienten geben darf.

    Das ist falsch! So etwas darf der Arzt einem Patienten nicht verweigern. Jeder Patient hat einen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht. Wenn Deine Mutter eine Kopie ihrer Akte wünscht, ist jeder Arzt verpflichtet diesem Wunsch nach gehen!

    alexandrav hat geschrieben:
    Wir haben Wiederspruch mit genauen Beschwerden an Versorgungsamt geschickt.

    Das ist ein Schritt den viele Betroffene wählen. Manchmal hilft er. Meistens jedoch nicht. Wenn man nicht die richtigen Argumente hat (medizinisch begründbare Beweise), steht einem ein langer und oft erfolgloser Weg mit Sozialgericht etc. bevor. Ich finde es besser nicht zu klagen. Ich habe eigentlich immer positive Erfahrungen damit gemacht, ein halbes oder ein ein Jahr zu warten, in dieser Zeit neue Fakten und Begründungen zu sammeln und dann einen neuen Antrag zu stellen.

    Man sollte immer davon aus gehen das der Gutachter keine Ahnung von der persönlichen Situation hat. Deshalb sollte der Schwerbehindertenantrag auch möglichst viele Informationen enthalten. Deine Mutter war doch mindestens in einem, vieleicht sogar in meheren Krankenhäusern. Vieleicht auch in einer Rehaklinik oder Kurklinik. Kliniken schreiben immer Berichte an niedergelassene Ärzte. Davon Kopien zu bekommen wäre sehr hilfreich. (Wenn der HNO Arzt nichts raus gibt, kannst Du die Kliniken um Kopien der Entlassungsberichte bitten). Wenn Deine Mutter aktuell in einer Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie ist (oder war), sollte sie auch diese Therapeuten bitten, eine schriftliche Stellungnahme ihrer aktuellen zu geben. Je mehr der Sachbearbeiter über das Krankheitsbild Deiner Mutter erfährt, desto angemessener fällt seine Bewertung aus. 😉

    Schönen Gruß
    Karin
  • Hallo alexandrav,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Ärzte müssen in der Tat Kopien der Krankenakte an die Patienten herausgeben. Ggf. müsst Ihr die Kosten des Kopierens tragen.

    Ich würde hier die Konsultation eines weiteren Arztes empfehlen und mit seiner Unterstützung den Antrag erneut stellen.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Leute,

    danke für eure Tipps. Wir werden dann demnächst neuer Antrag stellen und gehen ins Krankenhaus, um alle mögliche Unterlagen zu sammeln.


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