Mein Assistenzhund wird verboten... HILFE!!!

Hallo, liebe Leutz..
Ich bin in eine neue Stadt gezogen und habe bei einer Wohungsgesellschaft eine barrierefreié Wohnung bekommen. Gott sei Dank, nach langer Suche.
Nun steht im Mietvertrag: KLeintiere erlaubt, für Andere Genehmigung erforderlich.
Vierteilt mich nicht! Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass ich zwei Wochen später meinen heiß ersehnten Assistenzhund übereignet bekomme. Ich frohen Mutes auf zur Genehmigung und? Generelles Hundeverbot in der Anlage!!!!!!!

Was machen ich denn nun ????

Sie haben mir angeboten, sofort wieder zu kündigen und ich schrieb eine Kündigung mit der Begründung: med. notwendiger Assistenzhund wird verboten...

Nun hatte ich meine alte Wohnung aber bereits gekündigt und ich muss dort dringend raus, weil sie meiner Behinderung nicht angepasst ist. Also habe ich die Kündigung widerrufen und stehe jetzt mit dem Hundehaltungsverbot da.
Was tun????
Ich MUSS diese Wohnung nehmen - kann man einen durch Atteste mehrfach als dringend notwendig eingestuften Assistenzhund denn nicht irgendwie behalten?
Bitte, kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße, Tanja
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Antworten

  • Liebe Tanja,

    ich habe auf die Schnelle ein Urteil des Landgerichtes Lüneburg gefunden, nach dem "zum Beispiel" ein Blindenhund toleriert werden muss, wenn der Mieter auf das Tier angewiesen ist.
    Im Prinzip ist das ja bei einem Assistenzhund der Fall, wenn du ärztliche Nachweise bringen kannst.

    Erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund unter Hinweis auf das Urteil.

    Vielleicht kann dir auch ein Fachexperte weiterhelfen, denn sicher bin ich mir nicht.

    Hier das gefundene Zitat:
    "Eine individuell getroffene Abrede, Hunde in der Mietwohnung nicht zu halten, ist wirksam und verbindlich.
    Eine Zustimmung zur Tierhaltung trotz absoluten Tierhaltungsverbotes kann nur verlangt werden, wenn der Mieter auf das Tier angewiesen ist (z.B. Blindenhund), darüber hinaus zum Schutz des Mieters nur unter besonders engen Voraussetzungen.
    Der Einsatz des Hundes zum Schutz bei Ausgängen des Nachts reicht nicht für ein Verlangen nach Zustimmung aus.
    LG Lüneburg , v. 11.11.93, Az.: 1 S 163/93"


    Ich drück' die Daumen!
    syvyys
  • Hallo Tanja,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einen gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür 😀 ).

    Ich habe Dein Anliegen außerdem an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hier wohnt jemand, der seinen Hund eingeklagt hat, weil er ihn aus psyschichen GRünden unbedingt braucht.

    Aber wieso hast Du Dich nicht vorher informiert, war ja abzusehen, dass Du den Assistenzhund demnächst bekommst.

    Wenn der neue Vermieter nicht einwilligt, bleibt nur noch der Weg über das Gericht, der ist aber schwierig.
    Zudem hat Dein Vermieter dann vermutlich keine positive Meinung mehr zu Dir.
    Daher weiß ich nciht, ob es sinnvoll ist, Dir dazu zu raten.

    Wohne selber in einer nicht wirklich barriere freien Wohnung. Meine Hündin wurde geduldet, weil sie zum Assistenzhund ausgebildet wird.

    Drücke Dir die Daumen, dass noch alles gut wird.

    LG Mara
  • Julesfrauchen hat geschrieben:
    Hier wohnt jemand, der seinen Hund eingeklagt hat, weil er ihn aus psyschichen GRünden unbedingt braucht.....

    hallo tanja

    ich habe gestern oder vorgestern von einem ähnlichen fall in einer hamburger tageszeitung gelesen -
    muss nachher mal suchen ob ich den artikel wiederfinde

    da musste der vermieter trotz einer ähnlichen klausel im mietvertrag den hund tolerieren

    die mieterin hatte psychische probleme - konnte dies durch ärztliches attest nachweisen

    ich denke deine aussichten den hund zu behalten sind gut 😉

    drücke dir ebenfalls ganz fest die daumen

    lg rosi


  • hab es gefunden 😳 - war im:

    Mieterjournal Ausgabe 2/2012 Mieterverein zu Hamburg

    Urteil Amtsgericht Hamburg-Harburg vom 6.3.12 - Z: 643C125/11

    (...) Voraussetzung ist, dass das Interesse des Mieters an der Tierhaltung das Verbietungsinteresse des Vermieters bei Weitem überwiegt, was bei „therapeutisch indizierten“ Tieren der Fall sein könnte (....)

    ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben

    rosi

  • Hallo Tanja,

    unser Klient hatt auch einen Therapiehund und der Vermieter wollte es verbieten.. ging aber nicht. Selbst Besuchshunde muss der vermieter aktzeptieren. Also sei guter Hoffnung, was dein Anliegen an geht.
    LG Thomas
  • Hi, erstmal danke für eure Antworten...
    Und sorry, dass ich mich erst jetzt melde - muss zu einer Freundin, wenn ich ins i-net möchte.

    Also::
    warum ich mich vorher nicht erkundigt habe..
    telefonisch erhielt ich die Auskunft, daß ich den Hund einfach nur genehmigen lassen solle.
    Leider war die Dame nicht befugt, mir so etwas zu sagen - daher räumte mir der Vermieter auch ein sofortiges Kündigungsrecht ein - das nahm ich auch an, habe dann aber zurück ziehen müssen, weil ich keine andere Wohnung fand und meine alte Wohnung gekündigt hatte.

    Ich wusste vorher auch eben noch nicht, dass ich den Hund bekomme!
    Es ist eine komplizierte Geschichte. Kurz:
    als ich bei einer Bekannten war, die mehrere Hunde hat, hängte sich ein Hund an mich und schlief dann nachts bei mir.
    Während der Zeit stellte sich heraus, dass er mich bei nächtlichen Atemaussetzern und drohenden Asthmaanfällen durch Schubsen weckt.
    Das kann man nicht in einer Form antrainieren. Der Hund zeigt das Verhalten von sich aus!

    Dadurch haben sich meine psych. Probleme reduziert - keine Angstattacken mehr etc.

    Dass ich ihn - besser gesagt sie 😃 geschenkt bekam, war nicht absehbar.

    Ich versuche momentan, sie offiziell als Assistenzhund titulieren zu können - nur wie?

    Ich habe weiterhin nächste Woche einen Termin beim Anwalt und werde mir anhören, was er sagt.
    Den Hund gebe ich nicht ab - dann ziehe ich in eine ungeeigntere Wohnung 😡

    Durch meine Beckenspastik wäre es dort nur endlich mal etwas leichter...

    Aber den Hund gebe ich nicht ab.

    Liebe Grüße
    Tanja

  • Ach, ergänzend wäre noch zu sagen:
    der Vermieter ist eine Kreisgesellschaft und es handelt sich um eine Altenwohnanlage, in der aber auch jüngere Leute mit Behinderung wohnen.
    Nachbarin hält eine Katze mit Ausnahmegenehmigung - darf sonst auch niemand...

    Habe ich da überhaupt ne Chance?
    Vermieter meint, wenn er einen Hund genehmigt, dann wollen alle und die älteren Leute können dann nicht mehr und die Arbeit bleibe am Hausmeister hängen, siehe Kot wird nicht entfernt...

    Verstehe ich ja -teilweise- sogar... Obwohl es dort eben auch viele rüstige Rentner gibt, die auch gern einen Hund hätten...

    Ich selbst sehe das momentan ziemlich aussichtslos.
    LG
    Tanja
  • hallo tanja

    ich kann dir leider keinen rat geben

    es tut mir alles sehr leid mit deinen sorgen 😢

    aber ich kann dich sehr gut verstehen -
    würde mich an deiner stelle ebenfalls nicht von dem hund trennen!!!!

    somit bleibt mir nichts anderes übrig als ganz dickes daumendrücken und
    wünsche dir irgendwie doch noch erfolg

    alles gute 😉

    lg rosi

  • Hallo Tanja,

    mache das mit dem Anwalt.. ich denke er kann dir da juristisch auf jeden Fall weiter helfen. Evtl. wäre ja auch möglich das du un dein Anwalt sich mit dem Vermieter trefft un du ihm die Sache mit dem Hund erklären kannst. vielleicht hat er ein einsehen. Darüber hinaus wende dich doch mal an VITA e.V.
    http://www.vita-assistenzhunde.de/
    vielleicht können die dir auch weitere nützliche Informationen geben.
    Das mit den Atemaussetzern und der Reaktion des hundes solltest du in jedem fall deinem Anwalt berichten..darauf lässt sich aufbauen.

    LG Thomas


  • hallo thomas

    deine weiteren tipps finde ich sehr gut!

    da ich las dass tanja nächste woche zum anwalt geht habe ich deshalb nicht darauf hingewiesen.

    ist auf alles fälle der beste weg!

    lg rosi


  • Danke, Rosi...

    Bleibt nur der Klageweg - alternativ Rückkehr in die alte Wohnung.
    Alter Vermieter erkennt nun allerdings die Notsituation und will mir bei Rücknahme der Kündigung mehr Miete abnehmen. 😡

    Nur Klagen und wagen und dann evtl. ohne Wohnung da stehen?
    Oder in die alte Wohnung zurück und nochmal suchen?

    Diesmal mit fett HUND AN BORD auf der Stirn 😃

    Ich weiß es noch nicht, aber bis nächste Woche muss die Entscheidung stehen.
    Blöd ist, dass durch die ganze unsichere Situation meine Existenzangst wieder hoch kocht und das kann ich nicht brauchen...

    Ich melde mich, wie ich mich entschieden habe. LG Tanja
  • Hi, Thomas...
    Das habe ich dem Anwalt schon gemailt und er sieht ja auch gar nicht so schlechte Chancen - ich habe nur Angst. 😢

    Bei VITA beschäftigen sie sich ausschließlich mit Retrievern - meiner ist ein Border Collie. Aber ich werde trotzdem mal nachfragen.

    Anwalt ist Fachanwalt für Medzinrecht, Sozialrecht und Mietrecht...

    Ich dachte, das sei eine gute Kombi...

    LG Tanja
  • Ich denke auch dass deine Chance sehr gut sind. Suche einfach mal im Internet nach Assistenz oder betreuungshunden ich denke da findest du dann weitere organisationen die dir dabei behilflich sein könnten. Und das du Angst hast ist nachvollziehbar.. Sollte aber dein leben nicht bestimmen.. Wird bestimmt Alles gut.

    LG Thomas
  • Sehr geehrter Fragesteller,

    im Regelfall gehen die Gerichte davon aus, dass ein mietvertragliches Hundehaltungsverbot nicht greift, wenn der Mieter auf die Haltung des Tieres aus medizinischen Gründen angewiesen ist. Grundsätzlich kann der Vermieter das Halten eines medizinisch erforderlichen Assistenzhundes daher nicht verbieten. Es kommt dabei allerdings immer auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an.

    Darüber hinaus könnte vorliegend ein Problem sein, dass Sie das Mietverhältnis bereits gekündigt haben. Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht widerrufen werden, es sei denn der Vermieter akzeptiert dies z.B. in dem das Mietverhältnis einfach weiterläuft.

    Sollten Sie weiterhin mit Ihrem Vermieter Streit haben, würde ich Ihnen eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, den Mieterschutzbund oder Ähnliches anraten.
  • Das Mietverhältnis läuft ja weiter...
    Ich habe die Kündigung zurückgenommen und das wurde auch akzeptiert...

    Ich habe heute nochmal probiert, es so ohne Anwalt zu erreichen, dass Hazel genehmigt wird. Die Geschäftsleitung will nochmal drüber beraten...


    Bitte, bitte drückt eure Daumen 😉
    LG Tanja
  • hallo tanja

    aber klar DICKES DRAUMENDRÜCKEN!!!!! 😀

    deine aussichten sind gut - mach dir nicht allzu viele sorgen


    lg rosi
  • Hallo Tanja,

    ich denke, jeder hier drückt Dir die Daumen 😉

    Es wird sicher gutgehen 😀

    Wenn die Angelegenheit dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • 🙁
    der Hund muss weg - definitive und abschliessende Aussage, sonst fristlose Kündigung.
    Ich habe Kontakt mit Vita aufgenommen und auch von dort wurde mir zwar sehr nett Mut gemacht, aber sie schrieben mir, dass selbst Hunde mit anerkannter Ausbildung verboten werden können und es im Ermessen des Vermieters liegt und ansonsten eben im Ermessen des Gerichts...

    Leider habe ich im Vorfeld zu viele Formfehler begangen - z.b. Kündigung und reingeschrieben: ich kündige, weil.... und somit habe ich mit Rücknahme der Kündigung auch zugestimmt, dass ich dem Hundeverbot zustimme...
    Gleich zum Anwalt ohne fehlerhaft zu handeln, wäre richtig gewesen.

    Ich ziehe die Konsequenzen und suche bereits etwas Anderes, wo Hazel willkommen ist. 🙁

    Wütend bin ich schon, 👿 aber nutzt ja nichts...
    Ich bewerte oben mit gelöst...


    danke für eure Hilfe. 😀
    LG Tanja

  • oh liebe tanja

    ich kann dir gar nicht sagen wie leid mir das tut 🙁 🙁

    lg rosi
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