Wann haben Heimbewohner Anrecht auf ein Taschengeld
Mein Neffe ist durch eine Erkrankung schwer geistig behindert und wohnt seit 1 Jahr in einem Pflegeheim, Er hat in dieser Zeit noch nie ein Taschengeld erhalten ! Warum nicht?
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Antworten
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Hallo Huntington,
Das verstehe ich jetzt auch nicht. Du schreibst leider nicht, in welchem finanziellen Status sich dein Neffe befindet. Erhält er Grundsicherung, dann steht ihm ein monatliches Taschengeld von knapp 100,-- € zu.
LG Nobby
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Hallo Huntington
Ich verstehe das jetzt auch nicht ganz.Leider hast du uns zu wenig Informationen gegeben oder dein Neffe hat einen Betreuer/in die das finanzielle regelt? Oder er hat vielleicht im Heim ein Guthabenkonto?.Oder das Geld langt nicht aber das kann ich mir nicht vorstellen.Er muss ein bisschen haben.Wie ist das mit Pflegeartikel?.Kauft ihr das oder wie läuft das?.Bei uns ist das genauso.Wenn die Betroffenen es nicht leisten können dann bringen die Angehörigen sofern vorhanden die Sachen mit.Vielleicht kriegt er Taschengeld und dadurch geht alles weg.
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Hallo Huntington!
Diese Antwort kann Dir einzig der Betreuer geben von Deinem Neffen.
Oft vergessen Kranke das Sie Taschengeld erhalten oder bekommen es zu unterschiedlichen Zeiten.
Manche können auf Grund einer Erkrankung nicht mit Geld umgehen oder verstecken es und finden es dann nicht wieder.
Es gibt viele Möglichkeiten.
Jedoch bespricht dies die Stationsleitung meist mit dem Betreuer was am besten ist für den Patienten.
Einfach aufgeben würde ich nicht den ich kenne auch Fälle wo jemand gut aufpaßt und trotzdem nie ein Taschengeld bekam.Ich habe mit Hilfe von Verwandten das ändern können und der Patient war glücklich darüber.
LG
SENDRINE 😺
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Hallo, "Huntington",
Thomas vom Forum hat mich gebeten, auf deine Frage zu antworten. Allerdings hast du ja schon einige Antworten erhalten und das Topic als "abgeschlossen" markiert. Vielleicht trotzdem noch so viel:
Heimbewohner haben Anrecht auf einen Barbetrag, der derzeit - wie schon von andern erwähnt - ca. 100 € pro Monat beträgt. Mehr dazu (für Baden-Württemberg) in der Datei im Anhang.
Wenn der Bewohner sein Geld nicht selbst verwalten kann/soll, vereinbart meist der gesetzliche Betreuer mit der Einrichtung, dass diese den Barbetrag entgegennimmt und für den Bewohner verwaltet. Allerdings sollte der gesetzliche Betreuer kontrollieren, wie das Geld genau ausgegeben wird.
Reicht das?
Herzliche Grüße
Winfried
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