Können Menschen mit geistiger Behinderung in der Schweiz heiraten (bzw. ab wann gelten sie als urtei

Das Gesetz schreibt vor, dass beide Partner die Folgen der Eheschliessung verstehen. Dazu müssen sie laut Gesetz das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Eine entmündigte Person braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Laut Gesetz ist ein jeder urteilsfähig, „dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln“ (Art. 16 ZGB).

Antworten


  • Guten Morgen Tobi 10,..

    sei uns willkommen im Forum,.. 😉

    Du stellst eine Frage und lieferst die Antwort, komisch. Oder habe ich etwas überlesen zu deine Frage ? Dir eine gute Zeit, Mfg Lyn
  • Guten Morgen Lyn
    Danke für das tolle willkommen.
    Vielleicht hast du etwas zwischen den Zeilen überlesen, eher aber habe ich die Frage nicht ganz eindeutig gestellt.


    Ich habe vorher gerade mit einem Zivilstandsamt telefoniert und die Zivilstandsbeamte hat mir gesagt, dass sie in sieben Jahren noch nie einen Menschen mit geistiger Behinderung welcher aber urteilsfähig ist, getraut hat.

    Deshalb müsste wohl eher meine Frage folgendermassen lauten: "WER BESTIMMT, OB EIN MENSCH URTEILSFÄHIG IST ODER EBEN NICHT? UND GENÜGT FÜR DIE HEIRAT VOR DEM ZIVILSTANDSAMT NUR 'EINE' BESTÄTIGUNG ODER BRAUCHT ES DAZU VERSCHIEDENE 'GUTACHTEN'?"

    Liebe Grüsse und besten Dank für weitere Antworten.
  • Hallo tobi10

    Auch von mir ein herzliches Willkommen in unserem Forum!

    Deine Frage habe ich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Die machen vermutlich auch die Auffahrtsbrücke, deshalb musst du dich vielleicht etwas gedulden, bis du eine Antwort bekommst.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Maggie

    Einen doppelten besten Dank!
    Liebe Grüsse
  • Hallo Tobi

    Nein, wer mündig und urteilsfähig ist, kann heiraten; es braucht keine Gutachten, weil die Urteilsfähigkeit bei Mündigen vermutet wird. D. h. sofern Sie nicht bevormundet/verbeiständet sind, dann dürfen Sie ohne Weiteres heiraten.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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