wie und was kann ich machen, um aus einen Bescheid von 2007,und 2008 sowie 2009 , in dieses Verfahre

ich habe bis 2008 SGBII leistungen erhalten,aber der Anwalt hatte das Verfahren hier nicht weiter führen wollen, und auch das Verfahren hier nicht als beendet erklärt,auch durch §44 überprüfungsantrag wurde hier keinen weiteren rechtlichen Schritte durch die Ablehnung gemacht ,wie kann ich jetzt noch aus dieser Zeit leistungsansprüche geltend machen, ?

Antworten

  • Hallo Magdalena

    Der Weg ist ja Bescheid - Widerspruchsverfahren - Sozialgerichtsverfahren
    du schreibst:

    magdalena44 hat geschrieben:
    aber der Anwalt hatte das Verfahren hier nicht weiter führen wollen,


    Die Frage ist halt jetzt welches Verfahren. Wurde überhaupt eine Klage eingereicht?
    Wurde diese wg keine Aussicht auf Erfolg abgelehnt oder gibt es ein Urteil.
    Mit etwas genauerer Info melden sich bestimmt noch andere.
    Abgesehen davon 2008 ist jetztm 4 Jahre her - Fristen sind eh alle angelaufen und irgendwann sollte man solche Dinge auch gedanklich abhaken - schlimmstenfalls als Lehrgeld.

    Klaus
  • Hallo magdalena,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung von Dir, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber geklärt. Insbesondere nach den Ausführungen von Klaus zu den Fristen und nach Deiner fehlenden Rückmeldungen diesbzgl. von Dir.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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