Kfz-Hilfe genehmigt,wie gehts weiter?
Hallo,
habe eine Frage,
meine Rentenversicherung hat mir die Kfz-Hilfe genehmigt.In welcher Höhe weiß ich noch nicht,da ich die Unterlagen noch nicht habe.
Man sagte mir nur am Telefon,das ich eine Bescheinigung mitgeschickt bekomme woraus hervorgeht wieviel ich bekomme u.damit zum Autohaus muß,mir einen Pkw in der Preiskategorie aussuchen kann u.der Autohändler nach Zulassung des Pkw,s die Kosten über die RV abrechnet.
Macht das jedes Autohaus?Oder muß man da nur in bestimmte?
Danke für Antworten!
LG.von Eberhard
habe eine Frage,
meine Rentenversicherung hat mir die Kfz-Hilfe genehmigt.In welcher Höhe weiß ich noch nicht,da ich die Unterlagen noch nicht habe.
Man sagte mir nur am Telefon,das ich eine Bescheinigung mitgeschickt bekomme woraus hervorgeht wieviel ich bekomme u.damit zum Autohaus muß,mir einen Pkw in der Preiskategorie aussuchen kann u.der Autohändler nach Zulassung des Pkw,s die Kosten über die RV abrechnet.
Macht das jedes Autohaus?Oder muß man da nur in bestimmte?
Danke für Antworten!
LG.von Eberhard
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Antworten
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Hallo Eberhard,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung 😀
Ich werde Dein Anliegen an unsere Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein klein wenig Geduld.
Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo Eberhard,
Normalerweise muss dem Kostenträger für die Bewilligung ein Angobot für ein Auto und die erforderlichen Sonderausstattungen und ggf. Umbauten vorgelegt werden. Sprich bei der Antragsstellung bereits muss alles fertig vorliegen und auf der Grundlage wird die Sache dann bearbeitet und ggf. genehmigt da die KFZ-Hilfe in drei Teile gegliedert ist:
1. Zuschuss zum Fahrzeug (Einkommensabhängig, bis zu 9.500€ maximal)
2. Kostenübernahme der behinderungsbedingten Sonderausstattungen, wie z.B. Automatik, Klimaanlage, Standheizung diverse Assistenzsyteme etc. (Feststellung der Notwendigkeit über das technische Gutachten und/oder ärztliches Attest.
3. Kostenübernahme der nachträglichen erforderlichen Umbauten durch den Umrüster. (Feststellung der Notwendigkeit über das technische Gutachten und/oder ärztliches Attest.
Kann es sein, dass Du jetzt erstmal den Antrag für die Kfz-Hilfe bekommst und noch nicht die endgültige Bewilligung? Das solltest du prüfen.
Zum Auto bzw Autohaus: Du bekommst wie oben beschrieben einen einkommensabhängigen Betrag für das Auto an sich. Egal was Du dir aussuchst, die Preisdifferenz musst du selber bezahlen. Bei einem Neuwagen geben dir fast alle Hersteller einen Nachlass von 15% auf das Auto. Ein Gebrauchtwagen muss für die Bewilligung noch mindestens einen Wert von 50% des Neupreises haben.
Achte darauf, dass der Händler bei der Angebotserstellung alles was unter die behinderungsbedingten Ausstattungen (siehe oben Punkt 2) fällt separat mit Einzelpreisen aufführt, da diese Dinge voll übernommen werden wenn sie anerkannt werden.
Wegen der Rechnung kann sich der Verkäufer dann mit dem Kostenträger in Verbindung setzen und klären, dass er den bewilligten Betrag von denen direkt bekommt. Das Auto wird er erst ausliefern, wenn alles beglichen ist. Und ganz wichtig ist, nichts unterschreiben, bevor die Bewilligung vorliegt.
Viele Grüße,
Roman Pott
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[b]Hallo,
vielen Dank für die Antworten,werde es mal kurz schildern.
Habe im Februar 2012 den Antrag gestellt bei der RV.
6Wochen später kam die Bestätigung des Antrags,also das sie ihn erhalten haben.
Dann wieder 14Tg.später bekam ich die Einladung zur sozialmediz.Untersuchung,die war dann am 22.03.12
Anfang Mai habe ich dann mal telefonisch nachgefragt,die Antwort,es liegt noch beim Referenten der es absegnen muß oder nicht.
Seit 14Tg.weiß ich nun,daß es genehmigt ist u.mir auch das Automatikgetriebe unabhängig vom Einkommen genehmigt worden ist.
Habe aber immer noch nicht schriftliches,weil noch der Einkommensnachweis meiner Frau fehlte.
Heute sagte man mir nun am Telefon,das es jetzt erst berechnet werden kann,dann noch mal die Berechnung geprüft,es könnte noch 14Tg.dauern bis ich schriftlich Bescheid bekomme.
Ich muß sagen,sie lassen sich sehr,sehr viel Zeit!
Wo man mir vor ca.3Wochen sagte,daß die KFZ-Hilfe genehmigt worden ist,habe ich gefragt wie es von statten geht,die Antwort wie folgt=
Ich bekomme alles schriftlich,mit einem Bescheid für einen Autohändler den ich mir selbst aussuchen kann u.von der genehmigten Summe der Kfz-Hilfe mir ein Fahrzeug anschaffen kann.
Wenn das Auto auf meinen Namen zugelassen ist,kann der Autohändler mit der RV.abrechnen.So wurde es mir wortwörtlich gesagt.
Ich selbst kann es nicht vorfinanzieren,da mir die Mittel dafür fehlen u.aufgrund des nicht sehr hohen Einkommens ich auch keine Finanzierung bekomme.
Darum ja auch meine Frage dazu,so richtig schlau wird man nicht daraus.
Auch mit dem Einkommen was ja mit in die Berechnung geht,bei mir ändert sich monatlich nichts,aber bei meiner Frau ist es so,daß sie im Februar bei Beantragung noch Verletztengeld bezogen hat,was jetzt im März ausgelaufen ist u.sie auch keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen hat,da ich "zu viel" verdiene!
Wie rechnen die das nun aus?Im Februar noch Einkommen,ab März nichts mehr(meine Frau)
Es ist schon etwas zum Haare raufen,man sieht nicht mehr durch!
Wäre toll,ein paar Antworten zu bekommen.
Vielen lieben Dank!
Eberhard aus Dresden
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Guten Tag Eberhard,
willkommen im Forum bei uns allen,..
Gegenfrage bist du ein BG- Fall, da du von Verletztengeld etwas schreibst in der Einkommensberechnung deiner Partnerin / Frau ? Mfg Lyn
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Hallo,
nein,ich bin kein BG-Fall,es betrifft meine Frau mit dem Verletztengeld.
Das ist ja schon ausgelaufen,da war nur die Frage,wie wird das nun von der RV berechnet?
LG.Eberhard
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Hallo Eberhard,
Du schreibst, dass Du es nicht vorfinanzieren kannst. Das solltest Du auch nicht, falls der Bescheid anders ausfällt als erwartet. Also, erstmal den Bescheid abwarten und dafür auf der sicheren Seite sein 😉
Was das Einkommen betrifft, wirst Du ja angegeben haben, dass Deine Frau seit März kein eigenes Einkommen mehr hat, oder?
Hoffe, die Angelegenheit klärt sich schneller, als Du es jetzt erwartest.
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Hallo Justin,
vielen Dank für die Antworten,melde mich wieder wenn ich was schriftliches habe u.werde berichten.
Schönes Wochenende u.lb.Gruß von Eberhard
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