EU-Rente

Ich bin Neu hier und habe gleich mal eine Frage die mir vielleicht jemand beantworten kann, der die gleichen Probleme hatte und eine Lösung gefunden hat.

Zunächst einmal zu mir,bin 57 Jahe alt und habe einen GdB von 70 ( Bandscheibenschäden HWS;BWS;LWS;Arthrose) insgesamt 6 Vorfälle sowie Einengung des Spinalkanals,
in Schultern und Kien sowie psychiche Störungen.Im letzten Jahr hatte ich Klinkaufenthalte von 4 Monaten,
davon 10 Wochen in der Psychatrie,wo ich auch wieder hinsoll, wiederholt 14 tage in einer Schmerzklinik und in einer Reha von 3 Wochen,die wie mir geraten wurde,alle Zwei Jahre wiederholen soll.

Wie dem auch sei,die Ärtze,Allgemein,Psychater und Orthopäde rieten mir einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.Das würde ich ja auch aber ich erfülle die Voraussetzung nicht,in den letzten Fünf Jahren Drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet zu haben.Ich bin seit 2004 Arbeitssuchend,also ausgesteuert,HartzIV bekomme ich auch nicht,meine Frau liegt über dem Satz.Jetzt hänge ich richtig in der Luft und weiß nicht mehr weiter.

Antworten

  • Hallo Thron,

    ich kenne mich in den rechtlichen Dingen jetzt auch nicht so 100%ig aus, vermute aber Mal, daß Du insgesamt einen lückenlosen Rentenversicherungsverlauf aufweisen kannst uns somit mehr als 15 Pflichtversicherungsjahre nachweidsen kannst. Somit dürfte dem Rentenantrag nichts entgegenstehen.

    LG Nobby

    Vielleicht gibt es andere Experten, die hier zu etwas sagen können.
  • Thron hat geschrieben:
    Wie dem auch sei,die Ärtze,Allgemein,Psychater und Orthopäde rieten mir einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.Das würde ich ja auch aber ich erfülle die Voraussetzung nicht,in den letzten Fünf Jahren Drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet zu haben.Ich bin seit 2004 Arbeitssuchend,also ausgesteuert,HartzIV bekomme ich auch nicht,meine Frau liegt über dem Satz.Jetzt hänge ich richtig in der Luft und weiß nicht mehr weiter.



    Hallo Thron

    Bist du den bei der AFA Arbeitslosgemeldet?

    Die AFA Meldet auch Arbeitslose ohne Leistungsbezug an die DRV dadurch gehen die Ansprüche nicht verloren aber erhöhen sich natürlich nicht.

    LG Martin


  • Martin, ich kann mit der Abkürzung AFA nichts anfangen.
    Es wäre nett, wenn Du mir erklären könntest, was AFA ist.

    Danke im Voraus 😉
  • Ich gehe mal davon aus, das mit AFA die Agentur für Arbeit gemeint ist, was früher das AA - Arbeitsamt war.

  • Hallo

    Ja genau entschuldigt das war gemeint 😉

    Ich wollte damit bezug nehmen auf die Aussage von Thron

    Thron hat geschrieben:
    Das würde ich ja auch aber ich erfülle die Voraussetzung nicht,in den letzten Fünf Jahren Drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet zu haben.


    Wenn man Arbeitslos ohne Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist.

    Meldet das die Agentur für Arbeit der Rentenversicherung und es entstehen keine Lücken somit bleibt der Anspruch auf die EM Rente erhalten auch wenn nix eingezahlt wird.

    LG Martin
  • Danke Euch beiden! 😉

    Auf den Begriff hätte ich eigentlich von allein kommen können, sorry.
  • tigerchen mach dir nix draus, mir ist es auch schon so gegangen, das ich ne gebräuchliche Abkürzung nicht drauf hatte...
  • hallöchen,
    kann dazu nur aus eigener erfahrung sprechen, bin jetzt 52 jahre alt un d zu 100 % schwerbhindert, aufgrund eines schlaganfalls. ich benötige für längere strecken einen e-rolli aufgrund starker luftnot. bin allerdings nicht verheiratet. man sagte zu mir, da ich seit dem 23.12,2009 erwerbsunfähig bin und in den 5 jahren davor die 38 monate nicht voll habe, erhalte ich jetzt grundsicherung.

    grundsätzlich kann da nur die rentenversicherung etwas zu sagen, würde mich aber nicht auf einen angestellten dort verlassen, die liegen leider auch manchmal falsch, was den beginn der berechnung anbelangt.auch ist es unterschiedlich, wie weit man zurückgeht bei der berechnung also sehr kompliziert zu sagen.

    ich würde diesen antrag einfach stellen und sehen was dabei rauskommt.

    drücke dir die daumen und wünsche viel glück
    petra der saegenerv
  • Hallo

    ich kann der Petra nur zustimmen. Neben der Jahresfrist, wo man eine bestimmte Zeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, gelten auch Zeiten die man insgesamt mit Beiträgen belegt hat. Laß Dich von einer unabhängigen Stelle wie z. B. dem Sozialverband oder K beraten.

    LG Nobby
  • Hallo Thron,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ). In einem anderen Thread von Dir hat mein Kollege Dir ebenfalls schon geantwortet.

    Leider gab es nirgendwo mehr eine Reaktion von Dir.

    Wenn Dein Anliegen inzwischen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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