Merkzeichen G

Hallo,
ich hatte vor ca. zwei Monaten einen Termin beim Gutachter, weil meine Beantragung für das Merkzeichen G vom ZBFS abgelehnt wurde und ich deswegen Klage eingereicht hatte. Ich hatte verschiedene Arztbriefe und Atteste eingereichtet von meinen Ärzten, die das Merkzeichen G für mich zur Unterstützung im Alltag notwendig hielten, aufgrund verschiedener Erkankungen. Das Gutachten war sehr unangenehm für mich. Ich mußte meine ganzen Probleme von meiner Kindheit bis jetzt erläutern. Ich war an diesen Tag sehr aufgeregt und mich hat die gesamt Situation fertig gemacht und ich war deswegen sehr verunsichert und eingeschüchtert. Leider viel das Gutachten für mich negativ aus. Ich wollte mal fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und was man ansonsten jetzt noch machen kann. Liebe Grüße Christina

Antworten

  • Hallo Christina,

    leider hast Du Dein Profil nicht ausgefüllt, da ist es dann schwer Dir helfen zu können. Weswegen hast Du ein G beantragt? Also welche Behinderung hast Du? Normalerweise kann man Widerspruch einlegen, das muß aber innerhalb von 4 Wochen geschehen, das ist bei Dir leider schon zu spät. Aber ich denke mal, das sich die Experten hier noch zu Wort melden. Ich wünsch Dir noch einen schönen Sonntagabend.
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    leider hast Du Dein Profil nicht ausgefüllt, da ist es dann schwer Dir helfen zu können. Weswegen hast Du ein G beantragt? Also welche Behinderung hast Du? ....

    Sanne, wenn man auf das Profil von Christina klickt, sieht man zwei Threads, die sie bereits zum selben Thema erstellt hat. 😎

    In einem schildert sie auch die Art ihrer Behinderung.

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=merkzeichen-g&tx_mmforum_pi1[tid]=24822&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=gutachter-schwerbehindertenausweis&tx_mmforum_pi1[tid]=24852&tx_mmforum_pi1[action]=list_post


    Christina, hilfreicher wäre es also gewesen, wenn Du in einem der Threads weitergeschrieben hättest.

    (Justin hatte Dich auch gefragt, wie es ausgegangen ist.)


    Ich wünsche Euch einen guten Start in die neue Woche! 😉
  • Hallo delphisanne63,
    vielen Dank für deine Antwort. Ich leide unter einer Polyneuropathie und unter einer Leberzirrhose. Ich könnte noch bis zum 2. Mai widerspruch einlegen, aber ich müßte ein Gegengutachten machen, und das kostet laut VDK zwischen 1500,-- und 2500,-- Euro. Das ist eine Menge Geld für mich und ich weiß nicht, ob es sich lohnt, das zu machen, hinzu kommt, das ich nicht weiß, wo ich das Gegengutachten machen soll, da ich es ja nicht bei meinen Neurologen machen kann.
    Liebe Grüße Christina
  • Hallo Christina,

    ich habe Dein Anliegen an unseren Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😀

    Wenn Dein Anliegen nach der Antwort des Experten geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Guten Tag,

    da Sie bereits Klage eingereicht haben wäre der nächste Schritt nun mit der Klage weiterzugehen in die nächste gerichtliche Instanz. Sollte das auf Grund einer Frist nicht mehr möglich sein, könnnen Sie nur nochmals Verschlechterungsantrag stellen und das ganze Verfahren beginnt von vorne.
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