krankenversicherung

Bin seit den 1.4 nicht mehr in der firma weg gesundheitlichproblem. seit den bin ich nicht versichert. seit den 21.11.11 bin ich krankegeschrieben und kann auch nicht arbeit weg der verletzung am knie wurd auch am 12.1 operiert und hat physio und so und gestern ist mir wieder luxation des kniescheiben und jetzt ist mein problem weg über nimmt die kosten der krankenversichung weil ich kann nicht arbeit weg der knieverletzung


brauch drin rat.

ps es wird von der unfallkasten noch überprüft ob es sich um ein arbeitsnfall handelt oder ob es ein fehlstellung des kniegelenk und des statik zu tun hat

Antworten

  • Hallo,

    von wem bekommst du denn Geld??

    So wie ich das lese müsstest du doch schon in der Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse sein. Also Krankengeld bekommen, wenn das so ist wärst du doch auch darüber Krankenversichert. Dann würde die die kosten übernehmen.

    Über Arbeitslosengeld Hartz4 etc. bist du auch Krankenversichert. Wenn du wirklich nicht versichert bist rate ich ganz dringend dich freiwillig weiter zu versichern. Dafür hast du nur eine gewisse Zeit die Möglichkeit wenn diese Verstreicht müssen dich die Krankenkassen nicht zwingend weiterversichern.

    Das mit der Unfallversicherung kann sich über Monate und schlimmstens über Jahre hinziehen da sie es genau prüfen werden. Wenn sie es einmal als Arbeitsunfall/krankheit anerkennen können daraus ja auch eventuelle Folgekosten (Reha,Rente) entstehen deshalb werden sie prüfen, prüfen prüfen...


    Gruss Sonnenscheinhsk



  • ich habe zu 30.3 gekndigt auf anrat der berufsberatung und sollt an ein neu masnahme teilnehmen so ich habe uch kein bescheid von der krankenkasse weg der kündigung zur zeit bekommt ich seit den 1.4 kein geld weil ich nicht mehr arbeit bwz bei firma ein eingestellt nicht eingestellt bin
  • hallo halloweenxc,

    wieso solltest Du in der Firma auf Anrten der Berufsberatung kündigen? Irgendwie verstehe ich das nicht. WIe jung bist du denn, das die Berufsberatung zu Dir sagt, das Du selbst kündigen sollst. Die hätten Dir dann aber auch sagen müssen, was das alles für Konsequenzen hätte.
  • hallo halloweenxc

    ich stehe auch ein wenig auf dem Schlauch. Wenn Du gearbeitet hast, bist Du gesetzlich krankenversichert. In den ersten 6 Wochen bekommst Du die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach kommt Krankengeld von der Krankenkasse. Was ich weiterhin nicht verstehe, wie kann die Berufsberatung Dir zur Eigenkündigung raten !?. Sie muß doch am besten wissen, daß bei der Eigenkündigung eine Sperre beim ALG I verhängt wird. Falls bei Dir eine Sperre wirksam ist, bekommst Du kein Geld. Und Du mußt Dich in dieser Zeit selbst krankenversichern. Aber auch darüber hätte Dich das Amt informieren müssen. Alles irgendwie rätselhaft. So schnell fällt normalerweise niemand aus dem Sozialversicherungssystem.

    LG Nobby
  • ich bin seit 21.11 novenber krank geschrieben bis jetzt. so laut mein berufsberaterin soll ich zu 30.3 kündigung um die neu massnahme abheute teil zu nehmen aber es ist ander gekommt knie zustand hat sich geänder muss wieder mit krücken laufen . ich habe auch bescheid gesagt bei arbeitamt und sie hat mir geschrieb ich soll mich um mein krankenversicherung selbst kümmer und ich weiss nicht was ich machen soll
  • Lieber halloweenxc,

    wenn ich Dich korrekt verstanden habe, hast Du auf Anraten Deiner Berufsberaterin bei der Arbeitsagentur Deinen Job gekündigt, um direkt im Anschluss an einer weiterbildenden bzw. überbrückenden Maßnahme teilzunehmen - auf Kosten der Arbeitsagentur (wodurch auch die Kosten für Deine Krankenversicherung übernommen werden würden).

    Jetzt ist die Situation aber so, dass Du aufgrund Deiner gesundheitlichen Verschlechterung nicht an der Maßnahme teilnehmen kannst und sich die Arbeitsagentur deshalb nicht verantwortlich fühlt, für Deine Krankenversicherung aufzukommen. Bitte korrigere mich, falls ich falsch liege.

    Ich werde unseren Fachexperten bitten, sich um Dein Anliegen zu kümmern. Bitte habe etwas Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • ja so mein ich das
  • Hallo,

    warst du zum Zeitpunkt der Kündigung schon Krankgeschrieben??

    Wenn ja müstest du eigentlich Krankengeld bekommen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst du aber zum Zeitpunkt der Kündigung noch krankenversichert warst bekommst du sofort Krankengeld und wärst auch über dieses krankenversichert.

    Wichtig ist das du zum Zeitpunkt der Kündigung also vor dem 30.03. Krankgeschrieben worden bist.

    Dann wäre deine gesetzliche Krankenkasse zuständig auch vor Ablauf von 6 Wochen.

    Ansonsten wenn du erst anschließend Krankgeschrieben bist, musst du meiner Meinung nach Sozialgeld bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragen über welches du dann auch Krankenversichert wärest.

    Es wäre also erst einmal wichtig zu wissen ob du Krankgeschrieben bist und wenn ja ob wann und ob du gesetzlich versichert warst.

    Gruß Sonnenscheinhsk


  • Sorry ich habe gerade oben gelesen das du seit November krankgeschrieben bist bekommst du kein Krankengeld??? Darüber bist du doch dann auch Krankenversichert. Und das läuft doch auch weiter wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Weiß ich aus eigener Erfahrung!

    Das verstehe ich jetzt nicht.
  • ich sollt am 2.4 wird arbeit aber da kamm es ander bi noch mal zu arzt und der hat mich bist auf weiter krankegeschrieben .
  • chriu ht auf der au geschrieben vom 21.11 bis zu 20.4 kranken war gestern im krankenhaus und es kam raus das bandplastik isst gerissen oder vom oberschenkel ab ich muss am 18.4 erst mal zu mrt und 23.4 zu ct. weil mein arzt möcht gucken ob alle ander bänder in ordnung sind und ob ich x bein habe. und da muss ich zur besprechung weg operation ja oder nein. kommt auf die ergebnis der untersuchung.

    ja ich war vor der kündigung gesetzlich krankenversicher.

    hat unfal in der firma gehabt am 17.11 und seit den bin ich krankgeschriebne habe gerade mal 5 wochen in der firma gearbeit vom 17.10 bis 18.11.11 seit den bin ich krank geschrieben und mein berufsberate hat mir da gesagt ich solll zu 30.3 kündigung weg der neu massnahme und die ich jetzt nicht an tretten kann weg mein knie problem
  • Aber ohne Krankenversicherung mußt du die kosten für MRT und OP doch selber bezahlen ich würde mich vorher über den Versicherungsstatus richtig absichern. Oder hat sich da was neues ergeben??

    Gruß Sonnenscheinhsk
  • hallo

    so habe mit der krankenkasse gesprochen laut der computer bin ich bei der firma gemeld immer noch trotz mein eigenkündung.

    habt den auch nicht gesagt weg der kündung weil ich bin seit 21.11.11 krankegeschrieben und habe sorgen das ich aus der krankenversicherung trotz krankschreib raus fliege

    mein frage ist ich bin doch immer noch über die krankkasse versicher über das krankengeld auch wenn ich selbst gekündigt habe oder
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