kann ich während den IV abklärungen meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern ( Auslandschweizer )
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kann ich während den IV abklärungen meinen Wohnsitz ins Ausland verlagern ( Auslandschweizer )
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Hallo 5555
Erstmal herzlich willkommen in unserem Forum!
Rein rechtlich gesehen ist es dir erlaubt, während den Abklärungen ins Ausland zu ziehen, aber ich würde dir dringend davon abraten, ausser du kannst die absolute Notwendigkeit begründen. Du bist bis zu einem gewissen Grad auf den Good-Will deines Beraters angewiesen. Erfahrungsgemäss sollte man den nicht zu sehr strapazieren.
Je nach Land kann die Schweiz dir eventuell keine IV-Leistungen mehr bezahlen, wenn es kein Abkommen mit diesem Land gibt. Diese Frage solltest du möglichst bald nach dem Entscheid der IV klären.
Hier noch ein paar Links, die dich interessieren könnten:
http://aso.ch/de/beratung/leben-im-ausland/sozialversicherungen/ahv-iv/auszahlung-der-ahviv-rente
http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.php?pagid=32&elid=302&lang=de
Liebe Grüsse
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