Rechtskorrespondenz im Tessin Frist bis 8 April 2012 / Problem deutsch italienisch

Hallo Community

Ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe eine 50% IV Rente, bis ich die IV Rente zugesprochen erhielt ging es ca. 3 Jahre da ich damals selbständig war und nach der Scheidung keine Taggeldversicherung mehr bezahlen konnte viel ich durch alle Maschen unseres Versicherungssystems bis zu der Sozialhilfe. Damals musste ich bei der Gemeinde eine Abtretungsvereinbarung unterschreiben damit ich überhaupt eine Unterstützung erhielt. Als mir dann eine Rente zugesprochen wurde ist die Rückwirkende Rentenzahlung zuerst der Gemeinde überwiesen von der die Sozialhilfezahlungen und meine ausstehenden Alimentenzahlungen abgezogen.
Und mein "Start" fing bei minus 20´000 CHF und einer Rente von ca. 800 CHF plus 700 CHF Alimentenzahlung an. Ich habe mich damals 43 jährig von Pontius bis Pilatus beworben und nur Absagen erhalten. Mit folgenden Begründungen: Zu alt, überqualifiziert (4 Eidgenössische Abschlüsse) mit einer 50% Stelle könne ich gar nicht meinen Verpflichtungen nachkommen usw. ich habe in dieser Zeit die Hölle durchgemacht habe mich schon fast hinter sinnt und mir Gedanken darüber gemacht ob ich eigentlich noch eine Existenzberechtigung habe. Seit ich 27 Jahre alt war, war ich immer selbstständiger Unternehmer und hatte dadurch nicht nur "Freunde". Die sich jetzt natürlich auch noch an meiner Situation labten…. Alle Absagen und der Hohn der "Gesellschaft" habe ich nie aufgegeben und habe immer wieder versucht eine Stelle zu finden. Im Sommer 2006 ist für mich dann ein ( vorerst ) ein Wunder passiert oder ich hatte einen 6er im Lotto. Ich habe mich bei einem deutschen Unternehmen als Repräsentant beworben und habe die Stelle erhalten. Es wurde nie nach einer Behinderung gefragt und ich unterschrieb einen ANOBAG Vertrag (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden) leider auf mich als Privatperson und nicht auf meine Firma. Dies war die einzige Bedingung des deutschen Unternehmens. Die mündliche Zusage den Vertrag auf meine Firma zu ändern hatte ich wurde aber trotz mehrmaligem nachhacken leider nie realisiert. Ich habe meine ANOBAG Tätigkeit der SVA gemeldet und hatte alle meine Versicherungsleistungen in der Schweiz deklarier und über meine Firma bezahlt (Ich ging immer davon aus das der Vertrag auf meine Firma umgeschrieben wird) Ich habe mich im 2008 bei meinem Treuhänder gemeldet und Ihm den Sachverhalt geschildert dieser hat mich aufgefordert sofort den Vertrag auf die Firma umzuschreiben und mir empfohlen mich bei dem Steueramt anzuzeigen da ich so Steuertechnisch sowie Sozialversicherungstechnische Überschneidungen habe und diese nur mit einer Selbstanzeige sauber geregelt werden können. Ende 2009 erhielt ich aus wirtschaftlichen Gründen aber die Kündigung des deutschen Unternehmens und stand wieder bei "Null". Ich habe mich wieder und wieder beworben bin wegen einer Stelle sogar ins Tessin gezogen und habe nun wieder eine 50% Stelle mit einem Monatlichen Einkommen von 1´950 CHF exkl. Rente. Nun habe ich aber das Sprachproblem mein ganzes IV Dossier ist jetzt ins Tessin gewandert ich habe diverse schreiben erhalten so gut es ging übersetzt die Unterlagen dazu abgegeben bei der IV in Bern angefragt wegen Unterstützung bei meinem Sprachproblem (Wurde dann an einen Mitarbeiter im Tessin verwiesen der perfekt deutsch spreche.. "komisch diesen Mitarbeiter bearbeitete meinen "Fall" schon seit 3 Monaten und hat mit mir immer nur in Italienisch kommuniziert.) Ich wurde eingedeckt mit Paragrafen und Gerichtsdokumenten auf Italienisch und bin absolut überfordert. Ich habe jetzt wieder eine Frist bis am 8 April erhalten danach "In caso contrario dovremo procedere con UN incasso forzato" Was auch immer das heissen mag. Meine Treuhandfirma die sich allen meinen "Problemen" annahm hat das Handtuch geworfen wegen den Kommunikations Schwierigkeiten. Bitte wer kann mir helfen?

Antworten

  • Hallo Stephan63,

    du hast also mitgeteilt bekommen:
    "In caso contrario dovremo procedere con UN incasso forzato"
    und fragst dich:
    Was auch immer das heissen mag.
    Das heißt:
    Sonst werden wir mit Beitreibung A vorgehen.

    Man will also Geld von dir, und, falls du dies nicht zahlst, will man es beitreiben.
    Deine Schilderungen sind sehr umfangreich; eventuell wissen die zuständigen Stellen nichts mit den Details anzufangen.

    Du solltest dich wirklich schleunigst mit dem Sachbearbeiter, der "angeblich" deutsch spricht, in Verbindung setzen, auch wenn er bisher mit dir nur italienisch gesprochen hat. Eventuell hat er das getan, weil man im Tessin halt italienisch spricht.
    Aber es wird doch sicherlich den einen oder anderen Schweizer geben, der deutsch und italienisch spricht!
    Ob es hier im Forum einen Fachexperten gibt, der dir entsprechend weiterhelfen kann, weiß ich nicht, aber du solltest dringend tätig werden, denn die Frist ist gesetzt und die Beitreibung angedroht.
    Also los- rapidamente... schnell!

    Viel Glück- das wirst du brauchen!
    syvyys


  • Schreib mal birba an die lebt im Tessin . Vielleicht reichen ihre Italienisch kentnisse
  • colores hat geschrieben:
    Schreib mal birba an die lebt im Tessin . Vielleicht reichen ihre Italienisch kentnisse


    Hallo Colores,

    braucht Sascha nicht. Er hat schon birba's eMail Adresse. 😉

    Gruß Karin
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