Wann sollte ich meinen Ausbilder von meiner diabetes typ I Erkrankung informieren?

Ich habe ab 01.09.12 eine Ausbildungsstelle zum Zweiradmechatroniker bei einer großen Firma erhalten. Die Zusage kam nach zwei Eignungstests schriftlich. Bei dem davor stattgefundenen Vorstellungsgespräch habe ich meine Diabetes Erkrankung (Typ I, 60%, Merkzeichen H) noch nicht angegeben. Ich möchte dies aber auf alle Fälle tun, weiß aber nicht, wann der richtige Zeitpunkt ist, da ich noch keinen Ausbildungsvertrag erhalten habe, aber alle Unterlagen an den Betrieb weitergeleitet habe (einschließlich Jugendarbeitsschutzuntersuchungsbögen). Habe Angst, eventuelle Nachteile dadurch zu haben?!

Antworten

  • Hallo Insulin,

    herzlich Willkommen hier im Forum. Ich würde dem Ausbildungsbetrieb auf jeden Fall vorher informieren, also bevor Du die Ausbildung anfängst. Du hast ein H im Ausweis, das steht für Hilflos. Ich weiß ja nicht, ob Du noch andere Behinderungen hast. Mußt Du regelmäßig Insulin spritzen? Wenn ja, ist es um so wichtiger, das Du den Ausbilder vor der Ausbildung informierst. Ich bin kein Mediziner, aber vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, wie man so schön sagt. Vielleicht könntest du einen Zuckerschock bekommen und dann ist es immer besser, das Du von Anfang an mit offenen Karten gespielt hast. Dann können die Kollegen und der Ausbilder auch schneller reagieren und einen Arzt verständigen. Ich drück Dir ganz fest die Daumen, das der Ausbilder trotz allem zu Dir hält.
  • Liebe Delphisane,
    vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Ja, ich sehe es auch so. Es ist in meinem eigenen Interesse und ich werde mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, sobald ich mich auch nochmal rechtlich informiert habe.

    Viele liebe Grüße 😃
  • Hallo insulin!

    Die Angabe "Insulinpflichtige Diabetis" würde ich machen -- ich weis ja nicht, wie gut du eingestellt bist. Ein sogenannter "Zuckerschock" ist sicherlich kein Problem -- eher wegen Unterzucker ("Hey Kollegen, lasst mich mal 10 Minuten in Ruhe, bis Traubenzucker/Gummibärchen wirkt/wirken").

    Das "H" im Ausweis steht sicherlich drinnen, wegen deiner Jugend. Ich nehme mal an Typ1 wurde festgestellt als du im Alter 2 bis 4 Jahren warst -- da war es einfach schwierig mit dem selbst spritzen --> also hilflos.
    Da würde ich mal mit dem Integrationsamt reden (oder dem SBV der Firma), damit es weg kommt (ein GdB von 50 ist garantiert bei Typ 1).

    Mit dem SB-Ausweis bekommst du natürlich noch andere Zugeständnisse, wenn du es angibst. Das markanteste ist sicherlich der Zusatzurlaub, dies (und nur dies!) könnte deinen künftigen Arbeitgeber natürlich abschrecken. Wenn es eine grössere Firma ist, sehe ich da kein Problem, aber die müssten dann auch einen SBV (Schwerbehindertenvertrauensperson) haben, "vertraue" dich ihm/ihr an.

    Ausserdem SB in Ausbildung, bei der Ausgleichsabgabenberechnung wirst du 3fach angerechnet (bist also so viel "Wert" wie 3 "normale" SB), Argument für den AG.

    Gruß, Josef



  • Lieber Josef,
    herzlichen Dank für Deine schnelle Rückmeldung auf meine Frage. Du hast sicherlich Recht. Inzwischen habe ich mich telefonisch beim Integrationsamt erkundigt. Sie haben mir auch geraten mich an die "Schwerbehindertenvertretung" der Firma zu wenden. Dies werde ich jetzt auch tun.

    Dir auch alles Gute, einen schönen Tag und nochmals Danke.

    Andre`
Diese Diskussion wurde geschlossen.