Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft

Hallo liebe Mitglieder

Da ich am Freitag einen Arbeitsunfall hatte.Ich musste danach ins Unfallkrankenhaus.Ich habe einen Unfallbericht bekommen.Die Firma hat mir eine Kopie gegeben.Schickt die Firma es zur Berufsgenossenschaft oder muss ich das machen oder wie läuft das?.Vom Unfallkrankenhaus habe ich auch einen Bericht bekommen.Will die Berufsgenossenschaft den auch sehen oder wie läuft das?.Achso ich muss morgen auch nochmal zum Arzt gehen.Ich arbeite schon soviele Jahre und das ist mein erster Arbeitsunfall und deswegen weiß ich nicht so richtig Bescheid was alles auf mich zukommt.Vielen Dank im Vorraus nochmal.LD DJ

Antworten

  • Hallo DJ, wenn Du morgen sowieso zum Arzt gehst, würde ich mal den Arzt fragen, was Du jetzt alles machen mußt. Die müssten das doch am besten wissen, oder im Zweifelsfall die Sprechstundenhilfen.
  • Hallo Sanne.Vielen Dank für deine Antwort.Du hast eigentlich Recht.
  • Hallo DJ,

    Normal muss dein A.G. so ein unfall bericht schreiben und er schickt dann alles weg,Atteste bitte beifügen.

    lg Werner
  • Hi Jessica

    ich sehe das so wie Werner. Dein AG schickt den Bericht an die BG.
    Allerdings wüsste ich nicht, dass du etwas mit attesten zu erledigen hättest (die bekommt die BG m.e. auch dann vom AG bzw. vom unfallkrankenhaus).

    Was dann noch fehlen sollte, fordert die BG an.

    Ich hoffe, es ist nichts schlimmes passiert.

    Gute besserung! 😉


  • Hallo DunjaJess,

    wie Werner02 schon gesagt hat, muss der Arbeitgeber deinen Unfall an der Berufsgenossenschaft melden.

    Wünsche dir gute Besserung.

    Lg Lvi

  • Danke für die Antworten.Also muss ich warten bis die Berufsgenossenschaft mich anschreibt.

    Hallo Vory
    Ich habe nur meine beiden Handgelenke verletzt.Ich bin augerutscht weil die Putzfrau kein Schild aufgestellt hat.
  • Na ja, schlimm genug, Jessica! 😺

    Meiner meinung nach wirst du von der BG selbst wohl gar nichts weiter hören.
    Die regeln die ganzen abrechnungen mit dem KH und ärzten.
    Da dir ja offensichtlich nichts SEHR schlimmes passiert ist, bekommst du ja wohl auch kein verletzengeld o.ä.




  • Hallo Jessica
    Meiner Erfahrung nach schickt der behandelnde Arzt bei dem du zuerst warst(vorausgesetzt du hast das erwähnt das es ein Unfall war) den Befund automatisch an die entsprechende BG weiter und diese schickt dir dann einen Unfallfragebogen den du ausgefüllt zurücksenden musst Danach entscheidet die BG weiter
    So wars zumindest in Bayern,abba ich denke in den anderen Bundesländern läuft es genau so
    LG wilgo 😉
  • Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
  • Na ja, Jessica

    du hast du ja verschiedene antworten bekommen. 😺

    Ich wüsste an deiner stelle nun nicht wirklich 😳,wie alles nun tatsächlich gehandhabt wird.

    Muss sagen, bin jetzt auch etwas verwirrt.
    Bitte schreibe doch zu gegebener zeit, wie das alles bei dir gelaufen ist.

    Guten start in die neue woche! 😉
  • Hallo,

    da ich von der BG als Sicherheitsbeauftragter ausgebildet wurde kann ich Dir folgendes sagen:

    1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitsunfälle mit mehr als 3 Kranheitstagen an die BG zu melden. dazu ist vom Arbeitgeber und/mit Dir ein Unfallbericht zu verfassen (Vorlage der BG) und dieser wird vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft gesendet.

    2. Das Krankenhaus in welchem Du behandelt wurdest erstellt (wenn Du die Verletzungen als Arbeitsunfall angegeben hast) einen BG Bericht der ebenfalls an die für Dich zuständige Berufsgenossenschaft gesendet wird.

    3.Von der Berufsgenossenschaft wirst Du vermutlich nichts mehr hören, solange Deine Genesung gut verläuft und es bei Deinem Unfall um einen Regelunfall gehandelt hat der nicht auf Mängel im Unternehmen zurück zu führen ist.

    Gruß
    Gunder
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