Kraftfahrzeughilfe für Behinderte die nicht Erwerbsfähig sind.

Guten Tag,

meine Frau sitzt nach einem Vehkersunfall als Sie 14 war im Rollstuhl und ist 100 % Schwerbehindert. Sie hat die Merkmale "G", "AG", "H" und "B" und die Pflegestufe 3.

Ich bin der Pflegeperson und wir haben ein 8 Jahre altes Kind. Ich bekomme ALG II und sie Sozialhilfe (100% Arbeit und Erwerbsunfähig).

Wir haben ein grossraumkombi (mit Rollstuhlverladehilfe) BJ: 1996 mit fast 300.000 Km der jetzt nicht mehr reperabel ist. Ein Neuanschaffung können wir uns nicht leisten.

Nach intensivem Suchen im Netz bin ich auf den Begriff: "Kraftfahrzeughilfe" gestoßen.

§ 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe oder besser Teilhabe (Behinderte Menschen) (bitte Lesen bin mir nicht sicher)

Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
Erster Abschnitt (Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen)

Vierter Unterabschnitt (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen)

(1) Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

(2) Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

(3) Für die Kraftfahrzeughilfe gilt die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation in der jeweils geltenden Fassung. Diese Verordnung ist bei der Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft entsprechend anzuwenden.

Punkt 1 und 3 ist doch so zu verstehen, das wenn man keinen Job hat das man die Förderung auch wegen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen bekommen kann .

Die frage ist nun also:

Wo kann man für meine Frau nun Kraftfahrzeughilfe beantragen und wo die Erfolgsaussichten gut stehen oder wer hat schon damit Erfahrung gemacht??

Entschuldigt auch bitte den langen Text. Aber dieser fast ja nur meine Erkenntnisse zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

Antworten

  • Hallo anason, willkommen bei MyHandicap.

    Es ist sicher schwer ohne Leistungsträger Kfz-Hilfe zu bekommen aber unter bestimmten Vorsetzungen nicht unmöglich!

    Hier habe ich zwei Links, wo alles beschrieben ist wie Ihr vorgehen müsst.

    http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/allgemeiner-teil/

    http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/ohne-leistungstraeger/

    Links zu Vereinen die Euch helfen können!

    http://www.mobil-durchs-leben.de/

    http://www.mobil-mit-behinderung.de/content/pages/home.htm

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

    Gruss Ralf
  • Hallo anason,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast von Ralf schon einige nützliche Links bekommen. Auch in unserem Info-Bereich findest Du noch einige Informationen zu dem Thema:

    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html
    http://www.myhandicap.de/finanzierung-auto-ohne-beruf.html

    Was die Finanzierung über "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" betrifft, muss ich Dir leider mitteilen, dass diese Möglichkeit zwar theoretisch besteht, in der Praxis, erfahrungsgemäß, in Zeiten leerer Sozialkassen so gut wie nie greift... 🙁

    Aber: Ihr habt ein Kind und die gleichberechtigte gemeinsame Erziehung und ein "normales" Aufwachsen Eures Kindes könnten ein schlagkräftiges Argument sein.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg bei dieser Angelegenheit!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

  • Hallo zusammen,

    ich habe nun verschiedene Stellen wie Sozialagentur sowie Versorgungsamt angerufen, aber nicht wirklich eine Antwort bekommen wer der Leistungsträger ist. Auch MMB antwortet nicht auf meine Anfrage, da die momentan überlastet sind und keine weitere Beratungsanfragen entgegennehmen.

    Es gibt in unserer Stadt einen Behindertenfahrdienst für den man Gutscheine bekommen kann. Fakt ist aber, dass dieser Fahrdienst nicht auf Adhoc zu Verfügung steht und nicht alle 3 mitnehmen kann. Somit sind spontane Sachen wie Kino, Theater, Zoo, Veranstaltungen, Familienbesuche,Sportveranstaltungen, Schönwetterausflüge usw. nicht immer möglich. Weiterhin kommt es noch dazu, dass meine Frau gerne unser Kind so erziehen möchte, dass die Kleine keine Nachteile wegen ihrer Behinderung hat. Quasi sind auch spontane Abmachungen mit anderen Kindern aus der Schulklasse nicht möglich, da wir kein Auto haben und keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Auch ich selber bin, trotz besten Willens und Kraft, ohne Auto nicht in der Lage unser Kind morgens zu Schule zu bringen, dann den Haushalt zu schmeißen, einzukaufen, sie zu pflegen, zu Krankengymnastik und Artz zu fahren, Rezepte zu besorgen, zu Apotheke zu fahren und, und, und. Das haut zeitlich nicht hin. Kümmere ich mich mehr um meine Tochter, vernachlässige ich die Pflege von 38,5 Std in der Woche, kümmere ich mich mehr um meine Frau vernachlässige ich unsere Tochter in allen Sozialbereichen. Ein Pflegedienst kommt, solange ich lebe und die Kraft habe, nicht in Frage. Weiterhin wurde bei mir letzte Woche ein Bandscheibenvorfall festgestellt und durch die Schmerzen bin ich auch nicht in der Lage schwere Sachen zu tragen. Sei es den Rolli auf lange Distanz zu schieben oder Einkaufstüten zu schleppen. Also, sind wir in allen Bereichen 100% auf ein Auto angewiesen, aber keiner von oben genanten Stellen können oder wollen nicht helfen. Deswegen fahre ich morgen zu Amstgericht und werde einen Beratungshilfeschein besorgen. Montag habe ich einen Termin bei unserem Anwalt, der sich um unsere Belange kümmert und sich auf dieses Themengebiet spezialisiert hat.

    Danke für Eure Antworten.

    Anason
  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich diesem Thema gerne anschließen, da ich eine ähnliche Frage habe.
    Folgendes, ich habe letztes Jahr bei der Rentenversicherung für Hilfmittel/kfz einen Antrag gestellt. Der wurde abgelehnt und damit hat es sich für mich erledigt gehabt.
    Aber irgendwie möchte ich doch nochmal gerne andere Meinungen und Erfahrungen hören, ob es wirklich so ist oder ob ich es doch nochmals versuchen sollte.

    zu mir persönlich. ich bin an Krebs erkrankt und habe eine inkomplette Querschnittslähmung. Aus dem Berufsleben ausgeschieden und habe eine volle Erwerbsminderungsrente. Jetzt habe ich seit letztem jahr einen Arbeitsplatz gefunden wo ich auf 400€ für meine Bedürfnisse arbeiten kann.

    Die Rentenversicherung schrieb:
    Nach getroffener Feststellung kann durch die Anschaffung oder Benutzung eines Kraftfahrzeuges mit einer wesentlichen Besserung der Erwebsfähigkeit nicht gerechnet werden.

    Heißt das meine 400€ Arbeit hat nicht den gleichen Wert wie eine andere Arbeit?

    Wenn ich nun mal nicht mehr arbeiten kann. Immerhin versuche ich es wieder und habe eine Arbeit.

    Viele Grüße
    Jan
  • Hallo Anason,

    ich wünsche Euch viel Erfolg für das Beratungsgespräch!

    Diese Unflexibilität bei speziellen Fahrdiensten ist eine Situation, die für viele Betroffenen schwierig ist.

    Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein solches Auto über öffentliche Aktionen (Spendenaufrufe) in den Medien finanziert werden.

    Was Deine Aussage betrifft, dass ein Pflegedienst nicht in Frage kommt:
    Natürlich ist dies Deine/Eure Entscheidung. Ich möchte aber den Gedankenanstoß einbringen, dass es nichts nützt, wenn Du dich völlig kaputt machst und am Ende für alles ein Pflegedienst gebraucht wird. Denn das ist auch teuer.
    Ein wenig Entlastung durch einen solchen Dienst tut nicht nur Dir gut, sondern eröffnet für Euch alle ganz neue Perspektiven 😉
  • Hallo Jan,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    wizo hat geschrieben:
    Die Rentenversicherung schrieb:
    Nach getroffener Feststellung kann durch die Anschaffung oder Benutzung eines Kraftfahrzeuges mit einer wesentlichen Besserung der Erwebsfähigkeit nicht gerechnet werden.

    Heißt das meine 400€ Arbeit hat nicht den gleichen Wert wie eine andere Arbeit?


    So bitter das ist, ja, genau das heißt es... Leider... 🙁
  • mir zahlt die Rentenversicherung auch kein Umbau, ich arbeite und verdiene gutes Geld, arbeite Projekt bezogen, sprich es ist mit Befristungen verbunden. Und bei Befristungen weigert sich die Rentenversicherung. Ich könnte im Laden gehen und mir sofort mein Auto kaufen, ich gehe schließlich arbeiten wo sogar was übrig bleibt und da konnte ich mir das Auto zusammen sparen. Mein Umbau kostet 35 mille fast so viel wie das Auto.

    Ich habe jetzt ein Anwalt und werde gegen die Rentenversicherung klagen. Schließlich zahle ich jeden Monat über 10 Jahre ordentlich bei der Rentenversicherung ein, wenn ich das privat anlegen könnte hätte ich später richtig ausgesorgt..

  • Hallo Jan,

    Leider ist es seit geraumer Zeit so, daß Führerschein und Auto für Behinderte nur noch dann gefördert werden, wenn sie voll oder wenigstens annährend VZ und unbefristet beschäftigt sind.
    Kein PKW auch während der Ausbildungsphase oder für rein privat.
    Da haben sich alle Kostenträger geeinigt und die Altfälle, die den PKW vorher schon hatten, verlieren ihn spätestens, wenn das Ding kaputtgeht.

    LG

    Surfer

  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Jan,

    Leider ist es seit geraumer Zeit so, daß Führerschein und Auto für Behinderte nur noch dann gefördert werden, wenn sie voll oder wenigstens annährend VZ und unbefristet beschäftigt sind.
    Kein PKW auch während der Ausbildungsphase oder für rein privat.
    Da haben sich alle Kostenträger geeinigt und die Altfälle, die den PKW vorher schon hatten, verlieren ihn spätestens, wenn das Ding kaputtgeht.

    LG

    Surfer



    Hallo Surfer und Jan.

    Gibs den das auch nicht mehr? Ein Gesetz welches die Bundesregierung abgesegnet hat.
    Die zwei Hauptvoraussetzungen, um bei Ihrem Leistungsträger Kraftfahrzeughilfe zu bekommen. Entweder du bist berufsbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen oder du legt nach §4 SGB IX dar, daß sie ohne ein eigenes Fahrzeug nicht mehr in angemessener Weise am Leben in der Gesellschaft teilnehmen kannst.
    Du musst heut zu Tage für alles kämpfen, wenn man aufhört zu kämpfen hat man schon verloren.

    Hier die Links dazu.

    http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/allgemeiner-teil/

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html

    LG Ralf


  • Hallo Ralf,

    ja vor 3 jahren habe ich mir über sowas nicht mal im traum gedanken gemacht.
    heute bin ich ja schon froh das ich wieder aus dem rollstuhl rausgekommen bin.
    mein ganzes leben hat sich geändert und sich immer nur mit dem ämtern rum ärgern?

    sie schmücken sich zwar in der öffentlichkeit immer mit hilfe unterstützung und integration gleichstellung barrierefrei, aber ganz ehrlich wirklich viel merk ich
    davon nicht.

    aber gut, versuche ich es noch mal. nur wenn man allein schon hier liest bekommt ja niemand etwas obwohl sie ja in der traurigen situation sind.

    Gruss
    jan
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