Ermöglicht mir der Schwerbehindertenausweis Zutritt zum Medizinstudium?

Hallo,
ich bin Typ 1 Diabetikerin und besitze einen Schwerbehindertausweis mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Ab dem kommenden Wintersemester moechte ich mein Medizinstudium beginnen. Bei der zentralen Onlinebewerbung hat man bessere Chancen auf einen Studienplatz in einem gewuenschten Ort, wenn man z.B. gesundheitliche Gruende aufbringen kann. Genauer steht dort geschrieben: "Zwingende Bindung an den gewünschten Studienort aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen, soweit nicht bereits Schwerbehinderung vorliegt."
Ich frage mich nun, ob ich eine reelle Chance habe, mit diesem Antrag, ein Anrecht auf einen Studienplatz in einem bestimmten Ort zu haben.
Der Link: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe810#c3606

Ich hoffe, Sie konnen mir damit weiterhelfen und ggf. auf Praezidenzfaelle zurueckgreifen.

Ich waere fuer eine Antwort sehr dankbar!

Mit freundlichen Gruessen,
Linda Trenkner

Antworten

  • hallo linda
    soviel ich weiß geht es über die eingliederungs hilfe . versuch es einfach viel glück lg erika
  • Dankeschön!
  • Hallo Linda,

    Ab 50%=Schwerbehindertenstatus mußt Du bei der jeweiligen Hochschule einen Härtefallantrag auf sofortige Zulassung zum Studium stellen.
    Die Schwerbehinderung ist eine Begründung, daß der Notenschnitt nicht zählt und man trotzdem an der Hochschule seiner Wahl studieren kann.
    Des weiteren brauchst Du eine schriftliche Stellungnahme vom Arbeitsamt, daß Du behinderungsbedingt sehr schwer vermittelbar bist und deswegen die Wartezeit auf den Studienplatz eine Härte wäre.( siehe ZVS-Info gibts auch beim Arbeitsamt oder Behinderte studieren vom Studentenwerk in Bonn beides kostenlos bestellbar)

    Bei Schwerbehinderung kannst Du auch die Befreiung von Studiengebühren bei der Hochschule beantragen und zeitverlängerungen bei Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweisen oder auch wenn Du mehr Semester brauchst, als die Regelstudienzeit.
    Auch die Schwerbehindertenvertretung der Hochschulen gibt über alle Punkte Auskunft.

    Was die Eingliederungshilfe über den Bezirk Deiner Heimatregion als überörtlicher Sozialhilfeträger betrifft, so ist dieser für Leistungen zuständig wie etwa Schreibhilfen oder Fahrdienste um hinzukommen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Linda,

    der Schwerbehindertenausweis hilft dir bei der Bewerbung um einen Medizim-Studienplatz nur dann, wenn du zu den Bewerberinnen mit den besten Abiturnoten oder den längsten Wartezeiten gehörst. Wenn du dann zu denen gehörst, die im Grenzbereich von Zulassung und Nicht-Zulassung liegen, kann der Schwerbehindertenausweis (ODER ein Attest) den Ausschlag geben. In allen anderen Fällen spielt die Schwerbehinderten-Eigenschaft keine Rolle, da deine Bewerbung generell nur an die Hochschulen weiter geleitet wird, die du angibst.
    Für die Anerkennung als Härtefall und die sofortige Zulassung zum Medzinstudium reicht der Schwerbehinderteneigenschaft allerdings NICHT. Hier stellt Hochschulstart sehr hohe Anforderungen. Es muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    - Es darf außer dem Medizinstudium keine andere berufliche Möglicheit geben,
    - es darf keine Möglichkeit geben, eine Wartezeit (durch ein anderes Studium, Jobs, Praktika o.ä.) zu überbrücken, oder
    - die Behinderung muss sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich so stark verschlechtern, dass eine spätere Aufnahme des Studium nicht mehr möglich sein wird.
    Dies muss durch ein Attest, evtl. ergänzt durch eine eigene oder andere Stellungnahmen, nachgewiesen werden.
    Es kann sein, dass einige Hochschulen weniger restriktive Anforderungen haben. Für eine Bewerbung bei Hochschulstart ist die Aussagw von "Surfer" aber falsch.

    Sven Drebes
    BAG Behinderung und Studium e.V.

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