Hallo Schütze,
Das heißt generell alle Kinder in der Ausbildungsphase dürfen zuverdienen, ohne das angerechnet wird. Die bisherige Verdienstgrenze gibt es nicht mehr solange die Ausbildungsphase besteht, bleibt das Kindergeld bis 25 und wenn jemand in Mangelberufen ausgebildet wird bis 27.
Bei Schwerbehinderten ist das Kindergeld unbegrenzt über bis hinaus, wenn kein zureichendes eigenes EK vorhanden und das Vermögen des Kindes unter 30.000 EU liegt.
Das gilt auch wenn die Eltern verdienen.
Das Merkblatt von der Kindergeldkasse gibt es im Internet.
LG
Surfer
Hallo Schütze,
den Link zum Merkblatt der Kindergeldkasse habe ich Dir bereits in Deinem anderen Beitrag herausgesucht
Und der liebe surfer hat Dir auch schon geholfen (dafür vielen Dank!).
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. ![]()
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.