Kindergeld für behiderte volljährige Kinder

Hallo zusammen,

Folgendes habe ich als Information bei der Agentur für Arbeit bzgl. Kindergeld für behinderte Kinder gefunden:

Bis 2011 entsprach der allgemeine Lebensbedarf dem Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge in Höhe von zuletzt 8.004 Euro. Mit dem Wegfall des Grenzbetrages seit 01.01.2012 wird nunmehr der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro herangezogen.


Gibt es jemanden hier, der mir den Unterschied erklären kann?

Herzliche Grüße
Schütze

Antworten

  • Hallo Schütze,

    Das heißt generell alle Kinder in der Ausbildungsphase dürfen zuverdienen, ohne das angerechnet wird. Die bisherige Verdienstgrenze gibt es nicht mehr solange die Ausbildungsphase besteht, bleibt das Kindergeld bis 25 und wenn jemand in Mangelberufen ausgebildet wird bis 27.

    Bei Schwerbehinderten ist das Kindergeld unbegrenzt über bis hinaus, wenn kein zureichendes eigenes EK vorhanden und das Vermögen des Kindes unter 30.000 EU liegt.
    Das gilt auch wenn die Eltern verdienen.
    Das Merkblatt von der Kindergeldkasse gibt es im Internet.

    LG

    Surfer


  • Hallo Schütze,

    den Link zum Merkblatt der Kindergeldkasse habe ich Dir bereits in Deinem anderen Beitrag herausgesucht 😉 Und der liebe surfer hat Dir auch schon geholfen (dafür vielen Dank!).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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