das Grundsicherungsamt in einer anderen Stadt , bewilligt mir keine höhe Miete obwohl diese barriere

das Grundsicherungsamt,in einer anderen Stadt kann und will mir keine erhöhte Miete ,einer barrierefreien behindertengerechten Wohnung mit Aufzug,zum keller ,und Waschmaschinenraum,obwohl ich Rollatornutzerin bin und auchg Sehbehindert bin ,und ach schon für größere Strecken eine Eltro Rollstuhl benötige auf Grund meiner Gehbehinderung durch die Diabetes ,um dort aber eine selbständige verbesserte lebenssituation sowie Lebensqualität erreichen kann ! Was kann ich machen um diese Wohnung schnellstmöglich ein zu ziehen bz.w. umzu ziehen ? magdalena !

Antworten

  • Hallo magdalena,

    ich werde Dir später eine PN schreiben 😉
  • hallo Justin,
    Ja das liebe Leid mit den Ämtern, 😡 da soll man nicht noch mehr krank werden als man ist, aber wem interressiert das von Sachbearbeitern, das man als Diabetiker und Herzinfakt sowie fastblinde , nur das dunkle Sieht,und hier noch eine verbesserte selbständige Lebensqualität erreichen möchte und wieder lebensfroh wird ! Nein das gibts nicht das ist zu teuer, u.s.w,:::::::::: so ist das hier mit dem Vater Staat der hier Behinderte fördern und unterstützen will !!!! also mehr brauche ich ja hier nicht wohl erwähnen, denn das ist uns allen ja mal bekannt ! LG Magdalena

  • Ich weiß nicht, in welcher Art Wohnung Sie derzeit wohnen und was an dieser nicht barrierefrei ist. Das Grundsicherungsgesetz ist bundesweit gültig. Wenn Sie von einer Wohnung, die nicht Ihren behinderungsspezifischen Ansprüchen genügt, in eine rollstuhlgerechte Wohnung umziehen wollen und sich die Behörde sträubt, weil diese teurer ist, dann hoffe ich, daß Sie einen guten Rechtsanwalt haben. Ich persönlich würde in einem derart gelagerten Fall immer wieder Widerspruch einlegen. Und wenn Sie sich binnen einem halben Jahr nicht rühren, dann würde ich Nichttätigkeitsklage erheben. Das habe ich persönlich bereits in Bezug auf das Persönliche Budget mit Erfolg durchgezogen. Da Sie in der Grundsicherung sind, sind Sie von den Unkosten für den Rechtsanwalt (Beratung und Prozeßkosten) befreit. In der Hoffnung, daß ich Ihnen mit diesen Zeilen ein wenig weiterhelfen konnte.
    Es grüßt Sie,
    berlino
  • hallo berlino,
    ich möchte gerne in meine ehemalige Stadt in NRW umziehen, da ich dort mit meiner behinderung eine selbständige verbesserte lebensform und lebensqualität habe, nur benötige da eine zentrale , barrierfreie behindertengerechte wohnung, da ich dort mehr soziale sowie kulturelle wie auch bekannte habe, die mir dort mehr möglichkeiten bekommen kann, sowie auch mit durch meine teilerblindung und sehbehinderung, und gehbehinderung , eine verbesserte selbständige lebensituation, erreichen kann, und somit in verschieden Situation somit,gewisse fremde hilfe nicht beantspruchen möchte !
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