Behindertenausweis - unterschiedliche Beurteilung

Ich bin Luxemburgerin und vor kurzem umgezogen in eine Seniorenresidenz in Deutschland.
Ich bin krankheitshalber in Frührente geschickt worden und hatte in Luxemburg auch einen Schwerbehindertenausweis (über 63% Erwerbsfähigkeitsminderung)
Ich habe deshalb auch in Deutschland einen Behindertenausweis beantragt: Man hat mir allerdings hier zunächst nur einen GdB von 20 zuerkannt, der auf meinen Einspruch hin auf 30 erhöht wurde.
Ein weiterer Einspruch wurde abgelehnt.
Gibt es für mich noch irgendeine Möglichkeit, einen Behindertenausweis zu bekommen?
Ich kann ja nicht einmal einen Gleichstellungsantrag stellen, da ich krankheitsbedingt sowieso schon in Rente bin und arbeitsrechtliche Fragen daher für mich nicht mehr relevant sind.
Mir geht es nicht um das Recht auf einen Behinderten-Parkplatz, da ich sowieso nicht mehr Auto fahren kann, sondern lediglich um die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Erstattung von Taxi-Fahrkosten.

Antworten

  • Hallo Claudimaus,

    um Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse zu haben, benötigst Du nicht nur einen höheren GdB, sondern auch das Merkzeichen "aG". Nähere Infos dazu findest Du in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html#c4632
    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html

    Inwieweit dies in Deinem Fall relevant ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit an mich!




  • Hallo Claudimaus,

    Bei uns in Deutschland wird der Grad der Behinderung(GDB) und der Grad der Erwerbsminderung (GDE) unterschiedlich bewertet und behandelt. Es sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Um bei der KFZ-Steuer oder den Fahrkosten des öffentlichen Personennahverkehrs entlastet zu werden benötigst Du einen Schwerbehindertenausweis mit grün/orangenen Aufdruck und einen GDB von mindestens 50%. Zusätzlich muß mindestens das Kennzeichen "G" in deinem Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.

    LG Nobby
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