Eine schwerbehinderte Rollstuhlfahrerin die sozialhilfe bezieht, wurde hier Inernetkosten und Anschl

ein Verwaltungsgericht hat entschieden das hier internetkosten anschlusskosten bei einem schwerbehinderten Rollstuhlfahrer sozialhilfe empfänger mit übernommmen werde müßen, das Verwaltungsgericht bezog sich nicht auf die Schwerbehinderung und Art, sondern das für Schwerbehinderte hier mit auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch das Internet gegeben ist und somit auch hier die Teilhabe an der Gemeinschaft ! sowie als auch eine Kommnikationsmöglichkeit sowie informationsquelle ist,jedoch lehnt hier das Grundsicherungsamt widerum diese kosten ab ! welche Möglichkeiten habe ich noch an diese leistungen zu erhalten ?

Antworten

  • magdalena44 hat geschrieben:
    Ein HartzIV Empfänger , bekommt einen Freibetrag bei Nebenverdienst von ca 200 Euro, zu den Leistungen, aber eine volle Erwerbsunfähige,Gehbehinderte,Sehbehinderte fast blinde, Frau muß nur mit 360 Euro im monat leben ! Bitte um dringende Hilfe, !!!!


    Hallo Magdalena.
    Bei dir steig ich nicht ganz durch. Tut mir leid, aber ich verstehe dein Anliegen nicht.
    Erst bist du gehbehindert, sehbehindert, fast Blind und dann wieder Rollstuhlfahrerin, fülle dein Profil etwas aus, Behinderung, Bundesland, etc, vielleicht kann dir hier einer helfen.
    Gruss Ralf


  • Ralf_B hat geschrieben:
    magdalena44 hat geschrieben:
    Ein HartzIV Empfänger , bekommt einen Freibetrag bei Nebenverdienst von ca 200 Euro, zu den Leistungen, aber eine volle Erwerbsunfähige,Gehbehinderte,Sehbehinderte fast blinde, Frau muß nur mit 360 Euro im monat leben ! Bitte um dringende Hilfe, !!!!


    Hallo Magdalena.
    Bei dir steig ich nicht ganz durch. Tut mir leid, aber ich verstehe dein Anliegen nicht.
    Erst bist du gehbehindert, sehbehindert, fast Blind und dann wieder Rollstuhlfahrerin, fülle dein Profil etwas aus, Behinderung, Bundesland, etc, vielleicht kann dir hier einer helfen.
    Gruss Ralf




    Hallo Ralf
    Ich gebe dir vollkommen Recht.Ich blicke bei ihr auch nicht mehr durch.


    Hallo Magdalena dein Profil sieht ja echt mager aus.Da steht nichts drin.Ich verstehe deine Anliegen nicht ganz.Könntest du vielleicht etwas deutlicher werden?.
  • Hat sich denn dieser Thread erledigt, Magdalena? 🥺

    Du hast ja noch andere Themen erstellt (auch dort steige ich nicht richtig durch) und hier nicht mehr geantwortet.

    Schönen Sonntag!
  • DunjaJess hat geschrieben:
    Ralf_B hat geschrieben:
    magdalena44 hat geschrieben:
    Ein HartzIV Empfänger , bekommt einen Freibetrag bei Nebenverdienst von ca 200 Euro, zu den Leistungen, aber eine volle Erwerbsunfähige,Gehbehinderte,Sehbehinderte fast blinde, Frau muß nur mit 360 Euro im monat leben ! Bitte um dringende Hilfe, !!!!


    Hallo Magdalena.
    Bei dir steig ich nicht ganz durch. Tut mir leid, aber ich verstehe dein Anliegen nicht.
    Erst bist du gehbehindert, sehbehindert, fast Blind und dann wieder Rollstuhlfahrerin, fülle dein Profil etwas aus, Behinderung, Bundesland, etc, vielleicht kann dir hier einer helfen.
    Gruss Ralf





    Hallo Magdalena dein Profil sieht ja echt mager aus.Da steht nichts drin.Ich verstehe deine Anliegen nicht ganz.Könntest du vielleicht etwas deutlicher werden?.


    Halo Ralf,
    ich habe hier am 13.02 2012 , hier einen elektrischen Rollstuhl verordnet, weil ich Nervenschädigungen und Schmerzen in den Armen und in den Beinen habe durch den Diabetes,der hier mir weitere Strecken nichtmehr aus eigener kraft ermöglicht habe durch die Sensillibitätsstörungen in den Armen und Händen und Beinen hier dadurch bereits schon eine erhebliche Nervenschwäche eingetreten ist .

    2. Auf dem linken Auge bin ich blind, auf dem rechten Auge habe ich eine schwankende Rest Sehfähigkeit von 3%bis auf 10 % schwankend durch den Diabetes ,
    vor allem hat der Diabetes daduch auch erhebeliche Psychosomatische Störungen seit 28 hervor gerufen !

    3. zu den Freibetrag, bei Hartz IV, ist es hier das hier wenn ein Nebenverdienst gemacht wird, hier einen Freibetrag bis zu 200 Euro gegeben wird, ich habe das hier mit dem Freibetrag nicht bezogen auf dem Von Finanzamt !

    4. eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente wird hier als Einkommen bezeichnet, als sowie ja dann auch bei dem Nebenverdienst als Einkommen bei Hartz IV angerechnet wird, jedoch eben einen Freibetrag da nicht berücksicht wird und Rest betrag wird berücksicht,
    5 , aber eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, als vollles Einkommen angesehn wird,und jedoch hierbei aber keinen Freibetrag berücksichtigt wird !

    'Ich hofffe das nun hier meine Schilderung für Euch , hier besser zu verstehen ist !
    LG Magdalena

  • hallo Ralf,
    ich habe doch eben mich deutlicher zu Verstehn gegeben, das hier obwohl ich eine EU Rente erhalte, jedoch aber hier die voll angerechnet bekomme,

    jedoch aber bei einem anderen leistungsempfänger der zusätzlich ein Nebenverdienst haben kann, hier aber dann auf den Nebenverdienst als Einkommen , einen Freibetrag erhält, jedoch aber bei einer EU Rente, die aber voll angerechnet wird als einkommen, jedoch kein Freibetrag ist, ich denke das du nun hier jetzt das verstehen könntest !

    lieben Gruß Magdalena
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