Werden Behinderte bei der Durchsetzung ihres Urlaubsanspruches gegenüber normalen Arbeitnehmern bevo

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  • Hallo Rolling,

    LT SGB IX haben schwerbehinderte Menschen mit einem GDB von wenigstens 50 % Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub. Als Nachweis für den diesen Urlaub für den Arbeitgeber gilt Dein Schwerbehindertenausweis. Was die Gewährung des Urlaubes in dem jeweiligen Betrieb gilt meistens folgendes. Arbeitnehmer mit Kindern haben vorrangig Urlaub in den Schulferien. Ansonsten gilt halt die internen Absprachen mit den Kollegen. Die Arbeitsabläufe müssen so weit wie möglich störungsfrei weiterlaufen. Nur in begründeten Ausnahmen kann der Arbeitgeber den gewünschten Urlaubswunsch verweigern. Als Ausnahmen gelten z.B. ein unerwarteter großer, termingebundener Auftrag oder überdurchschnittlich viele Erkrankungen anderer Arbeitnehmer. Für Kosten für Ab bzw. Umbuchung eines gebuchten Urlaubs muß der AG aufkommen.

    LG Nobby
  • Hallo Rolling,

    Das was Nobby schon gesagt hat ist alles richtig.
    Es gibt aber für Schwerbehinderte ab 50% auch die Befreiung von der Mehrarbeit und auf der Grundlage läßt sich vielleicht doch der Urlaub zur gewünschten Zeit kriegen.

    Zudem kann der AG den Zusatzurlaub nicht ganz unter den Tisch fallen lassen,d.h.wenn es wirklich mal gar nicht geht, dann muß er doch zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

    LG

    Surfer
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