Umzug aus Ungarn, welche Rechte, Anschprüche hat ein schwer Behindertes Kind-13J.

Guten Morgen!

Meine Neffe: Erik 13J. und seiner Familie zieht aus Ungarn nach Berlin um.
Erik´s Mutter ist meine Schwester. Erik ist behindert gebohren.Chromosom inkompatibilität, in Ungarn schwerste behinderungsgrad.Von Geistige behinderung, Epilepsie,Autismus, Sprachbeeinträchtigungen,Inkontinenz.

Wir suchen in Berlin eine geeigntete Einrichtung/Schule/mit heilpädagogische Behandlungsmethoden (ergotherapie, heilpädagokik, kinetotherapie)eingesetzt.

Bis jetzt hatten wir vom das Jugendamt um eine ausführliche Info. gehofft.
Infos,Ratschläge, Erfahrungen und welche Einrichtungen sind am besten zu empfählen - leider wir sind immer noch total Ratlos
welche Rechte, Anschprüche hat ein schwer Behindertes Kind-13J, der keine Sec. unbeaufsichtigt gelassen darf, und wie kann unter der Umständen die Mutter arbeiten?
Deshalb, wir hoffen von Euch die Hilfe zu bekommen, die wir brauchen.

Ganz Herzlichen Dank im Voraus,
Erik Muzsi

Antworten

  • Hallo fadomeu,

    1.Zuerst einmal ist die Behinderung fachärzlich festgestellt?- wenn nicht fachärztliche Gutachten in Deutschland einholen, wenn doch erstmal Behindertenausweis beantragen beim Versorgungsamt. Nur so kommt man an die Leistungen.

    2.Da gibt es zum einen die Eingliederungshilfe für Behinderte, sie ist unter anderem zuständig für Einrichtungen für Behinderte.
    Im rahmen der Eingliederungshilfe gibt es dann auch noch die Taxigelder zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.
    Voraussetzungen sind ein aG im Behindertenausweis, kein für den Behinderten nutzbarer PKW vorhanden, öffentiche Verkehrsmittel sind für den Behinderten nicht nutzbar ärzliches Gutachten) und nicht genügend Einkommen und Vermögen da.

    Für die Eingliederungshilfe ist der überörtliche Sozialhilfeträger der Heimatregion zuständig.

    3. Für die Pflegestufe und das Pflegegeld ist die Gesetzliche Krankenkasse zuständig in der die Familie versichert ist. Vom medizinischen Dienst der Kasse wird per Untersuchung und Befragung die Pflegestufe festgestellt und dann kann das Pflegegeld beantragt werden, das je nach Stufe unterschiedlich hoch ist, aber nicht als Einkommen zählt.
    Also gegebenenfalls sich bei einer gesetzlichen KK anmelden.


    4. Befreiung von der Rundfunkgebühr (RF) im Ausweis zu beantragen bei der GEZ in Köln, Telefonermäßigung hängt vom Anbieter ab.


    5.Für die Leistungen zum täglichen Leben kommt,Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld(Wohnungsamt) falls kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist der Sozialhilfeträger der Heimatgemeinde, also in dem Fall die Stadt Berlin auf. Das Einkommen und Vermögen werden überprüft.
    Natürlich wird verlangt werden daß die Familie beim örtlichen Arbeitsamt sich arbeitsuchend meldet.

    LG

    Surfer
  • Hallo fadomeu,

    unser lieber surfer hat Dir schon die entsprechenden Hilfsmöglichkeiten und auch das zugehörige Vorgehen genannt. (Vielen Dank dafür, surfer 😀 ).

    Wegen einer Einrichtung werde ich mal recherchieren. Bitte habe ein wenig Geduld! 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit auch an mich oder meine Kollegen! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo fadomeu,

    es tut mir sehr leid, dass Du so lange nichts von mir gehört hast. Aber, wie Du vielleicht gesehen hast, es gab eine Vielzahl an Anfragen und meine Zeit zum Bearbeiten ist leider begrenzt.

    Ich habe Dein Anliegen an die entsprechenden Stellen in Berlin weitergeleitet.

    Sobald ich von dort weitere Informationen erhalte, werde ich sie Dir umgehend weiterleiten 😀
  • [b]Lieber Surfer, lieber Justin,

    ich möchte mich ganz herzlich für Eure Support bedanken.

    Seit ich meiene Anfrage hier gepostet habe, habe auch manches erfahren.
    U.a., dass bei der Krankenkassen (gesetzlichen kk) eine vorversicherungs Zeit von 2Jahren gibt. Früher bekommt man keine Leistung, auch kein Pflegegeld.

    Herzliche Grüße,
    fadomeu
    😃
  • Hallo fadomeu,

    ich erhielt heute eine Rückmeldung von Frau Lerche, vom Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Berlin, mit einigen, wie ich finde, sehr nützlichen Hinweisen:


    (...)
    In Beantwortung Ihres Schreibens möchte ich Sie auf folgende Seiten im Internet aufmerksam machen.

    http://www.lotse-berlin.de/

    Die Mitarbeiter hier sind über die aktuellen Bedingungen, Anbieter und Träger in Berlin informiert und sind Ansprechpartner für alle erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen und Mehrfachbehinderung sowie deren Angehörigen, Betreuer und Freunde.

    Darüber hinaus empfehle ich Ihnen die folgende Seite, auf der Sie Informationen rund um die stationäre Pflege in Berlin erhalten:

    http://www.berlin.de/pflege/angebote/langzeitpflege/index.html

    Der in Ihrem Forum genannte Fall ist sehr speziell und ich selbst kann weitere Einschränkungen – welche Einrichtungen also speziell für das Kind geeignet sind – nicht treffen. Hier empfiehlt es sich sicher, spezielle Beratung in Anspruch zu nehmen:

    http://www.berlin.de/pflege/beratung/index.html#stuetz


    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe die Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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