wird die pflegegeldnachzahlung als vermögen gesehen?

Meinem sohn 22 ist jetzt endlich nach Jahren die Pflegestufe 1 anerkannt worden,vorher hatte er den erhöhten Betreuungsbedarf u.die sogenante pflegestufe 0 .
Nun flattert uns natürlich eine hohe nachzahlung ins Haus....ich bin Alleinerziehend,beziehe Arbeitslosen 2 (Harz 4) mein Sohn arbeitet mitlerweile in einer Behindertenwerkstatt u.meine Tochter 11jahre......wir 3 leben nun also in einer Bedarfsgemeinschaft!!!!
Nun meine Fragen :
Wird dieses Geld als Vermögen angerechnet?
Wenn ja,wem wird es angerechnet mir(Pflegeperson)? oder meinem Sohn (Pflegebedürftiger)?
Ich benötige dringend eine "Anleitung" wohin mit dem Geld?
Kann mir jemand helfen der sich damit auskennt od.möglicherweise auch schon in dieser Situation war?
Lieben Gruss u.vielen Dank im Vorraus :-))

Antworten

  • Alles, was an Geldern die Pflege deines Sohnes betrifft, ist zweckgebunden. Sprich: Das Pflegegeld ist für die Pflege deines Sohnes und nicht für euren Lebensunterhalt und darf nicht von der Arge angerechnet werden, auch wenn die es gerne tun. Du musst es zwar angeben, aber nichts davon abgeben. Sollte die Arge es dir doch anrechnen unbedingt Einspruch einlegen. Kann dir bei Bedarf auch noch die nötigen Paragraphen raussuchen; hab die grad nicht parat.
  • Guten Tag Herzchen,..

    willkommen im Forum.

    Hier ein Link für dich zum nachlesen was zum Einkommen zählt und was in Abzug gebracht wird.

    Der Link dazu;

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-II---Einkommen-und-Vermoegen-1291.html

    Eine gute Zeit im Forum und ein gutes WE, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Herzchen 14,

    Das Pflegegeld ist definitiv kein EK, sondern zweckgebunden für die Pflege.
    Der Dreh das als EK zu deklarieren wird aber immer wieder versucht- Dann gäbe es nur eins Widerspruch einlegen und sich gegebenenfalls auch an Beschwerdestellen wenden.

    LG

    Surfer
  • Hallo ihr lieben,

    Erst einmal vielen Dank für die tollen/hilfreichen Antworten 😀
    Ok,das allgemeine monatliche Pflegegeld ist für die Pflege meines Sohnes...zweckgebunden u.somit nicht anrechenbar...soweit versanden 😆
    Aber wenn es eine erhebliche Summe an Nachzahlung gibt,die weit über die Summe des Vermögens hinausgeht die er besitzen darf/sollte/wollte.....sich irgendwie ja ungewollt aufgehäuft hat.... 😡 .....wie ist es damit??
    Darf er sich das auf`s Konto packen oder unter`s kissen legen u.damit ggf.mal einige Betreute Reisen in`s Ausland machen??

    LG

    herzchen
  • Das spielt beim Pflegegeld keine Rolle, ob es die monatliche Zahlung einer Pflegestufe I oder ein höherer Betrag, bsw. einer Nachzahlung von einem Jahr der Pflegestufe III ist. Es ist zweckgebunden für die Pflege und hat mit dem Vermögen, welches er laut SGB II haben darf, nichts zu tun.
  • Hallo,

    also ich selbst habe Pflegestufe 1.
    Nun ist es so, meine Tochter pflegt mich, da sie Angehörige ist darf es nicht angerechnet werden.
    Ich habe auch noch einen guten Freund, wenn er mich pflegen würde, würde es als Einkommen bei Ihm angerechnet werden...
    Und wenn es Nachzahlungen gibt vom Pflegegeld dürfen die meiner Tochter nicht angerechnet werden, da sie mich ja die Monate davor auch gepflegt hat und ihr somit das Geld zusteht.
    Familienangehörige darf es nicht angerechnet werden, hoffe ich konnte helfen.
    Viel Glück und einen schönen restlichen Sonntag.

    L.G. Petra
  • Danke.....Danke.....Danke..... 😃 Einfach Klasse hier im Forum.....ganz,ganz,lieben Dank für eure Antworten !
    Ich war zuvor noch bei keinem Forum angemeldet.....hätte ich das gewusst,hätte ich mir viele schlaflose Nächte sparen können 😡
    Ich hoffe das auch ich mit meinen Erfahrungen noch vielen Menschen hier weiterhelfen kann ......werde mich hier mal ein wenig umschauen u.herausfinden wie das alles so funktioniert!
    Beschäftige mich eher selten mit dem Internet u.von daher bin ich darin "noch nicht so gut"!
    Ich umarme euch .....werde jetzt gleich schauen wohin mein Sohn so verreisen kann !!

    LG
    Herzchen
  • Hallo,habt ihr solltet nicht vergessen dieses Jahr die Verhinderungspflege zu beantragen.LG Erich
  • Besser ist noch wenn ihr bei der Pflegekasse den mit der Verhinderungspflege ist die ihr ja selber zahlen musstet,weil die Pflegeperson verhindert war.LG Erich
  • Hallo herzchen14,

    von mir auch noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Unsere Community hat Dir ja schon super weitergeholfen (danke Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wir wünschen Dir weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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