Liebes MyHandycap Team, ich brauche ganz dringend eure Hilfe.

Liebes MyHandycap Team, ich benötige ganz dringend und auch sehr schnell eure Hilfe.
Nach meiner Scheidung zog ich in das Miethaus meines damaligen Freundes, wir hatten eine Beziehung, das war am 01.05.2009. 2010 haben wir uns getrennt, seitdem habe ich mit ihm nur Ärger. Z.B. die Mieterhöhungsankündigung im Dezember 2011, ich nutzte mein Sonderkündigungsrecht und kündigte zum 29.02.2012.
Er hat diese Kündigung noch immer nicht bestätigt, aber dafür hat er die Forderung der Mietkaution von 700€ mit dem heutigen Tag zum 23.01.2012 eingefordert. Die Kaution steht im Mietvertrag , aber da wir eine Beziehung hatten hat er mir die Kaution geschenkt, ich brauchte sie nicht bezahlen. Da ich Geringverdiener bin habe ich das Geld auch garnicht. Zudem bin ich seit 2010 in Privatinsolvenz, entstehen mir da jetzt auch noch zusätzlich Probleme?
Wie soll ich mich Verhalten, wie steht die Sachlage für mich. Ich bedanke mich schon jetzt im Vorraus und hoffe ganz dringlichst auf eine schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Julie

Antworten

  • Hallo julie61,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Als Community für Menschen mit Behinderung gehört Mietrecht leider nicht zu unseren Fachgebieten. Insbesondere da bei Deinem Anliegen kein Zusammenhang mit einer Behinderung besteht. Zumindest hast Du diesbzgl. nichts erwähnt.

    In einem Forum für Mieter kann man Dir daher bestimmt schneller und - in diesem Fachgebiet - sicher auch kompetenter weiterhelfen. Ein solches Forum findest Du z.B. unter http://www.wohnung.net/mietrecht/

    Auch der Mieterschutzbund kann in solchen Angelegenheiten weiterhelfen. http://www.mieterschutzbund.de/

    Was die Schenkung betrifft, so ist - meiner nicht-anwaltlichen Meinung nach - die Schenkung zwar vollzogen und Dein Exfreund könnte sich auf §530 BGB berufen, weil Du "undankbar" bist. Schließlich trennst Du dich ja von ihm. Ich denke aber, dass man bei Beziehungen immer davon ausgehen muss, dass man sich trennt, ohne dass dies als "Undankbarkeit" ausgelegt werden kann. Und da ihr ja auch nach der Schenkung noch länger zusammen gewesen seid, fällt dies wohl in Deinem Fall auch weg. Zumal er die Kaution ja nach Deinem Auszug (in 1,5 Monaten) ohnehin zurückzahlen müsste.

    Wenn Du nachweisen kannst, dass er die Kündigung erhalten hat, ist sie, sofern sie den formalen Anforderungen entsprach, übrigens gültig 😉
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