Für wen gibt es Berufsbildungswerke?

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Ich habe folgendes Problem: mein Stiefsohn (19 J.) hat seit einer Meningitis im Frühgeborenenalter eine Lernbehinderung, ADS, Epilepsie (seit einigen Jahren anfallsfrei), massive Koordinationsstörungen, diverse Verhaltensstörungen und eine deutliche Wirbelsäulenverkrümmung. Für einen Schulabschluss hat es trotz integrativer Beschulung leider nicht gereicht, er ist in zwei Fördermaßnahmen (die auf die Einschränkungen nicht abgestimmt waren) gescheitert, bevor er nun zu uns (also seinem Vater, anderes Bundesland) gezogen ist. Es wurden durch das Arbeitsamt psychologische und ärztliche Gutachten erstellt, der Reha-Status anerkannt. Wir haben einige Berufsbildungseinrichtungen besucht, in einem nahegelegenen Berufsbildungswerk hat er sich unter Gleichgesinnten gefühlt und gefühlsmäßig "angedockt" . Nun wurde uns durch die Reha-Beraterin zuerst mündlich mitgeteilt, dass ein Berufsbildungswerk nicht in Frage komme. In einem Schreiben (als Antwort auf den reha-Antrag) wurde es so begründet, dass es erforderlich sei, dass man hierfür psychologische, ergotherapeutsiche UND physiotherapeutische Behandlungen WÄHREND der Maßnahme benötigen müsse. Er bestünde zwar Bedarf an allen Fronten, aber der könne außerhalb der Maßnahme gededeckt werden. Dies ist zunächst die Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin, ein Gespräch mit dem Vorgesetzten haben wir gewünscht, einen Termin aber noch nicht erhalten.
Ich habe das Gefühl, dass es NUR ums Sparen geht. Mir ist bewusst, dass ein BBW die teuerste Variante ist, aber ich verstehe nicht, warum diese nicht erforderlich sein soll. Konkret: ich bin auf der Suche nach Argumenten für das BBW (die Psychologin, die ihn getestet hat, schlug von sich aus diesen Rahmen vor), bzw. nach BBW-Teilnehmern, die mir beschreiben können, was ein "typischer BBWler" ist. Was meinen die Experten? Haben wir noch eine Chance auf ein BBW? Ich möchte auf keinen Fall sagen, dass alle anderen Einrichtungen schlechter sind, das kann ich gar nicht beurteilen.
Ich bedanke mich schon im Voraus für jede Antwort!

Antworten

  • Hallo gapsen77,
    erst mal hallöchen im Forum. Ich bin gerade auf deine Nachricht gestoßen, benötige dazu aber einige Infos. In welchem Bundesland bist du?
    Ich selber war nicht im BBW sondern im BFW, habe aber noch Kontakte zu den dortigen Lehrpersonal. Ich würde mich bei denen mal erkundigen was für Vorraussetzungen sein müssen um das BBW nutzen zu können und vieleicht haben die Tipps und wichtige Agumente für den Antrag.

    Allerdings ist wichtig zu wissen, über welches Bundesland reden wir?

    Tschüüüüsss
    marzelline2
  • Hallo,

    erstmal, ob das BBW eine Möglichkeit ist, ist oft eine Einzelfallentscheidung. Ich habe schon nur "Epileptiker" oder nur Psychisch Kranke in einem BBW untergebracht gesehen oder was sehr häufig ist Menschen die nur körperlich beeinträchtigt sind.

    "...psychologische, ergotherapeutsiche UND physiotherapeutische Behandlungen WÄHREND der Maßnahme benötigen müsse."

    Diese Aussage kann ich als exam. Ergotherapeutin nicht ganz nachvollziehen.
    Sicher muss es so sein, dass er auf dem ersten Bildungsmarkt das heißt ohne Unterstützung nicht zurecht kommt. Und das scheint der Fall zu sein. Bleibt dran, wenn er sich dort sicher fühlt und gut aufgehoben, macht es sicher Sinn darum zu Kämpfen. Fragt doch mal beim Integrationsdienst in eurer Stadt nach. Vielleicht können die euch helfen. Ansonsten mal bei den Sozialverbänden nachfragen meistens haben diese kostenlose Beratungsstellen. Diese sind dann auch vor Ort behilflich.

    Ich bin selber an Epilepsie erkrankt und musste aufgrund dessen eine Umschulung machen. Diese mußte ich sogar in einem BFW machen. Das war eine Auflage des Arbeitsamtes. Und ich brauchhte zu der zeit keine Therapien.
    Also ist es möglich. Die Bildungswerke sollen einen geschützten Rahmen geben mit einer individuellen Förderung und so zu einem Abschluss führen. Ergotherapie bekommt man dort meißt automatisch da ein gutes BBW Ergotherapeuten als Arbeitstherapeuten einsetzt.Psychotheraüie kann er vielleicht in form von einer Therapie bezgl. der ADS bekommen. Und Physiotherapie für den Rücken also würde er sogar diese merkwürdigen Auflagen erfüllen.

    Also Ärmel hoch und kämpfen. Ich denke es lohnt sich. Viel Glück wünscht

    Sonnenscheinhsk

  • surfer
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    Hallo gapsen 77,

    Stimmt, es kommt drauf an, in welchem Bundesland man ist.
    Ich bin Dipl. Soz.Päd.(FH) mit der Zusatzquali eines nicht ganz abgeschlossenen Studiums der Sonderpädagogik M.A, allerdings bis einschließlich der 4 Hauptseminarscheine, und selbst von Geburt auf körperbehindert.
    Ich kann also beurteilen, obwohl es die Möglichkeit einer Lehre außerhalb der Einrichtung mit sonderpädagogischer Zusatzunterstützung gibt reicht das bei dem geschilderten Behinderungsbild nicht aus.
    Zudem ist diese Art der Förderung nicht immer günstiger weil der Bedarf insgesamt gesehen werden muß und der ist zu hoch.

    Man braucht entsprechende fachärztliche Gutachten.
    Neben der Möglichkeit der Sozialverbände und Integrationsamt und Integrationsfachdiensten, können auch die Sonderpädagogischen Institute der Universitäten zur Beratung und Erstellung von Gutachten mit herangezogen werden oder zumindest haben die geeignete Kontakte.
    Sprecht auch die nächstgelegene Universität mit Fachbereich Sonderpädagogik auf das Problem an und bringt auch alle bisherigen Gutachten über behinederungsbedingte Probleme zur Sprache.
    Vielleicht können auch die Fachexperten, die hier im Forum einen eigenen Link haben noch weitere Tips geben.

    LG

    Surfer
  • Vielen Dank schon mal fürs Mutmachen! Kämpfen werden wir auf jeden Fall!
    Es handelt sich um Berlin, also ein eher "armes" Bundesland im Vergleich zu NRW oder BW, wo jetzt auch nach meiner Kenntnis noch eher ein BBW genehmigt wird. Zu meinem Schrecken scheint die Macht der Reha-Berater doch sehr groß zu sein, mir wurde schon angekündigt, dass, falls ich das angebotene Alternativangebote nicht akzeptiere, es zu einem jahrelangen Rechtsstreit kommen werde. Puh. Ich habe übrigens - ich Schelm 😉 - einen Testanruf bei einem BBW gestartet und gesagt, ich sei auf der Suche nach einem Platz für meinen Sohn, der Psycho-, Ergo- und Physiotherapie benötige, woraughin mir gesagt wurde, dies biete man gar nicht an. Somit stimmt das Argument nicht - hilft mir an dieser Stelle aber leider nicht weiter. Diese Machtlosigkeit gegenüber dem Amt/der einzelnen Sachbearbeiterin macht mich feddisch.... In diesem Sinne danke noch mal, LG Stiefmama
  • @ Surfer Das ist eine sehr gute Idee mit den sonderpädagogischen Instituten!
    Ich habe gerade noch einen Anruf vom Aufnahmeleiter eines BBW bekommen, der sich auch die Frage stellt, warum die BBWs seitens der Regierung gegründet und gefördert wurden, wenn sie jetzt von den Alternativangeboten unterspült werden - aus Kostengründen.
  • Hallo Gapsen77,

    Herzlich Willkommen hier im Forum.

    Ich habe mal einen Link für Dich.

    http://www.bagbbw.de/

    Vielleicht hilft Dir der ja weiter...

    Liebe Grüße von der delphisanne63
  • Hallo gabsen77,

    der Unterschied zwischen einem Berufsbildungswerk (BBW) und einem Berufsförderungswerk (BFW) ist ganz einfach erklärt. In einem BBW werden Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung ausgebildet, die noch keine abgeschlossene Berufsausbldung haben. Hier können auch Schulabschlüsse gemacht werden. Ein BFW schult ausgebildete Erwachsene um, die wegen ihres Handicaps nicht mehr in ihrem erlernten Beruf weiter arbeiten können. Diese Berufsaubildungen sind in der Regel verkürzte Ausbildungen, weil allgemeinbildende Inhalte, die jede Berufsausbildung auch enthält, nicht mehr unterrichtet werden müssen. Bei Umschulungen konzentriert sich die Ausbildung ausschließlich auf berufsspezifische Fachkenntnisse.

    Dein Stiefsohn muß nicht zwangsläufig in einem Berufsbildungswerk ausgebildet werden. Wenn er möchte, und er hat einen gesetzlichen Anspruch darauf dies auf dem ersten Arbeitsmarkt zu tun. Früher war das anders. Da redete man den Sachbearbeitern und Ausbildern ein, es wäre besser für uns, in speziellen Einrichtungen beschult und ausgebildet zu werden. Deshalb wollen manche Sachbearbeiter einfach nicht wahr haben, daß das Bundesgleichstellungsgesetz das heute anders sieht. Wie dieses Gesetz in Berlin ausgelegt wird, kannst Du weiter unten lesen.

    Dein Sohn und Deine Familie können am besten einschätzen, ob dieser 19 jährige junge Mann mit dem Druck und dem Umfeld einer ganz normalen Lehrstelle zurecht kommt. Um dies heraus zu finden hilft es sehr, sich Praktikumsstellen zu suchen und es einfach mal aus zu probieren. Findet Dein Stiefsohn Arbeitgeber die ihm eine Cance geben, wird ihm das Integrationsamt unn vieleicht auch die Arge, ganz bestimmt hilfreich zur Seite stehen. Das gleiche gilt für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch hiermit könnte er der Arge und zukünftigen Arbeitgebern beweisen, daß er auch ohne ein BBW zurecht kommt. Wer ehrenamtlich tätig ist, hat übrigens die gleichen Rechte auf Unterstützung und einem an die Behinderung angepaßten Arbeitsplatz, wie gehandicapte Arbeitnehmer auch. Damit meine ich, daß es durchaus möglich ist, daß Dein Sohn während einer Berufsausblidung evtl.sonderpädagogische oder therapeutische Unterstüzung bekommen kann.

    Schöne Grüße
    Karin

    Landesgleichstellungsgesetz Berlin
  • Guten Morgen allerseits!
    @ delphisanne63: Ja, genau. Bei der bagbbw hatte ich sofort nach diesem unsäglichen Gespräch angerufen, um die konkreten Aufnahmekriterien für ein BBW zu erfahren. Aber auch dort wurde mir das bestätigt, was ich anfangs nicht glauben konnte und nach wie vor für undenkbar halte: es gibt keine! Ob der Vorschlag "BBW" kommt, liegt einzig und alleine im Ermessen des zuständigen Reha-Beraters.

    Auch die BBWs sind nicht sehr erfreut darüber, dass sie Interessenten keinen Anhaltspunkt geben können, ob ihre Einrichtung für sie in Frage kommt, bzw. ob sie bewilligt werden könnte. Ich habe ja mit dem Aufnahmeleiter des BBW "unseres Vertrauens" 😉 gesprochen und ihm die Ergebnisse der Arge-Gutachten geschildert - demnach passt mein Stiefsohn ganz hervorragend in die Instution (den Vorwurf, das BBW wolle ja nur seine Plätze besetzen, musste ich mir natürlich auch schon anhören.)

    @Hallo Karin, vielen Dank für deine Erläuterungen! Es ist in der Tata so, dass ich meinem Stiefsohn nicht zutraue, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Er ist ja bereits in zwei Praktika (allerdings noch bei der Mutter wohnend) gescheitert, konkret im Projekt BUS (Beruf und Schule NRW) und Jugendförderungswerk). Die Psychologin der Arge schlug nach der 4-stündigen Testung und dem Gespräch vor: erst eine Eignungstestung, dann eine Berufsvorbereitungsmaßnahme, wahrscheinlich sei nur eine theoriereduzierte Ausbildung möglich. Sie schrieb auch auf ihren Notizzettel (der wohl als Vorlage für das Diktat des Gutachtens diente), dass ein BBW sinnvoll sei wegen des engen Rahmens und der Möglichkeit, diese Stufen sukzessive und kontinuierlich zu durchlaufen. Er werde immer wieder geprüft, ob die Ausbildung an seinen Fähigkeiten ausgerichtet sei - sprich: zeigt sich eine deutliche Besserung auf einem Gebiet, könne auch ein höherer Ausbildungsgrad angestrebt werden, im gegenteiligen Fall natürlich umgekehr. Nichts sei in Stein gemeißelt.

    Was mich besonders gestört hat: erst auf Nachfrage bog die Reha-Beraterin mit ihrem Angebot CJD "um die Ecke". Sie kramt einen Ordner aus dem Schrank und wollte nun drei Berufsfelder auswählen, in denen die Eignungstestung durchgeführt werden solle. Ich war verdutzt und fragte, ob wir drei (mein Stiefsohn, sie und ich) denn in der Lage seien, das hier am Schreibtisch zu entscheiden. Vielleicht sähe ein versierter Pädagoge/Psychologe/Ausbilder das ganz anders. Mein Mann sei Handwerker und stelle fest, dass sein Sohn für handwerkliche Dinge sehr zu begeistern sei (die beiden bauen an einer H0-Eisenbahn mit Schattenbahnhof und allem zippundzapp) ,er es sich nicht zutraue, aber mit entsprechender Anleitung auch schwierigere Dinge basteln könne und dies motiviert angehe und mit einer anschließenden Zufriedenheit belohnt werde. Ihre Antwort: Ich richte mich in erster Linie danach, was ihr Sohn will. Puh.

    Noch ein Fakt, der mich unglücklich macht: die für uns zuständige Arbeitsagentur weist dem BBW auffällig wenige "Fälle" zu, der Aufnahmeleiter bezweifelt, dass der Rehateamleiter zugänglicher ist für unser Anliegen. Das hält mich allerdings nicht ab.

    Ist es sinnvoll nur Widerspruch einzulegen, oder sollte ich darin alle meine Bedenken und die Widerspüche der Beraterin aufführen? Soll das ganze sehr detailliert sein oder nur knapp?
  • surfer
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    Hallo gapsen 77,

    Was man auch noch als Argument vorbringen könnte, wären andere Sachen:

    Es müßten erstmal Arbeitgeber gefunden werden, die Deinen Sohn nehmen und auch Berufschulen, die mitmachen,alles sehr schwer.
    Auch einen Haufen Absagen können hilfreich sein, kosten aber Zeit und gefährden so den beruflichen Einstieg.

    Angenommen Dein Sohn würde genommen und scheitert dann im Lauf der Maßnahme im Betrieb, dann fängt alles von Vorne an und der Kostenträger hätte die Kosten für die gescheiterte Maßnahme und dann trotzdem die für das BBW, zahlt also drauf, an Geld und Zeit.
    Sicherer die Maßnahme zu bestehen ist schon das BBW.

    Eine gewagte Sache ist allerdings sich bei der Erprobung so ungeschickt anzustellen, daß es doch auf das BBW rausläuft, aber es ist sehr schwierig das so zu machen, daß man die Mutwilligkeit nicht merkt.

    LG

    Surfer

  • Ja, hatte auch schon daran gedacht, dass nach dem Scheitern in anderen Maßnahmen vielleicht irgendwann doch das BBW bewilligt werden könnte. Aber nur theoretisch, denn das will ich zum einen meinem Stiefsohn echt ersparen (sein Selbstwertgefühl ist zwar schon gestiegen, aber äußerst fragil), zum anderen habe ich auch schon bei den Testungen und Terminen immer besonderen Wert darauf gelegt, dass er sich eben nicht verstellt. Ich könnte ihn gar nicht instruieren, sich schlechter zu machen als er ist. Außerdem würde er das nicht stringent durchziehen können. Wäre mir zu wackelig. Aber eine Idee wars schon. 😉
  • Hallo,

    sieh dich doch mal auf dieser Seite um dort haben sie auch eine Beratungsstelle und eine Beratungstelefon für Berlin

    http://www.lebenshilfe-berlin.de

    die Seite habe ich gerade bei google gefunden und fand sie interessant. die kennen sich vielleicht speziell was Berlin angeht aus?

    LG Sonnenschein

  • Hallo Sonnenschein! 😀 Danke für's Googlen!

    Ich finde es sehr herzlich, wie ihr mit meiner Frage (die eines Neulings hier) umgeht - das kenne ich aus Foren auch ganz anders! Da ich aktuell noch in Erziehungszeit bin, habe ich immer wieder mal Zeit, mich zu belesen und kundig zu machen. Mein Kampfgeist wurde neben dem Ziel, meinem Stiefsohn endlich eine Zukunftsperspektive aufzubauen, durch diese Katastrophe von Reha-Beraterin (so, das musste ich auch mal kundtun, sorry) geweckt. Die Lebenshilfe war mein erster Anlaufpunkt nach seinem Einzug hier, die kümmern sich aber hauptsächlich um geistig Behinderte, dafür hat mein Stiefsohn nach ihrem Ermessen ein paar IQ-Pünktchen zuviel (ab 69 abwärts spricht man von geistiger Behinderung, mit 10 Jahren hatte er 77). Wir hatten sogar zwei Treffen mit Lebenshilfe-Mitarbeitern, die meinten, er sei "zu gut" für ihre Angebote. Er ist somit in einer Grauzone, bzw. bezeichnet man es auch als Borderline Intelligenzminderung. Was am deutlichsten beeinträchtigt ist, ist das logische Denken, die Konzentration und die Fähigkeit zu abstrahieren. Er wirkt äußerlich nicht wie ein 19-Jähriger, eher wie ein pubertärer 15-Jähriger. Erst in einem Gespräch merkt man, dass seine Denkstruktur anders ist. Nach fünf Minuten Denken gähnt er nur noch und muss sich strecken, damit er nicht einschläft. Ich kann mir - aktuell - nur eine theoriereduzierte Ausbildung vorstellen, die von verständnisvollen Ausbildern und Pädagogen/Psychologen begleitet ist.
  • gapsen77 hat geschrieben:
    @Hallo Karin, vielen Dank für deine Erläuterungen! Es ist in der Tata so, dass ich meinem Stiefsohn nicht zutraue, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Er ist ja bereits in zwei Praktika (allerdings noch bei der Mutter wohnend) gescheitert, konkret im Projekt BUS (Beruf und Schule NRW) und Jugendförderungswerk). Die Psychologin der Arge schlug nach der 4-stündigen Testung und dem Gespräch vor: erst eine Eignungstestung, dann eine Berufsvorbereitungsmaßnahme, wahrscheinlich sei nur eine theoriereduzierte Ausbildung möglich. Sie schrieb auch auf ihren Notizzettel (der wohl als Vorlage für das Diktat des Gutachtens diente), dass ein BBW sinnvoll sei wegen des engen Rahmens und der Möglichkeit, diese Stufen sukzessive und kontinuierlich zu durchlaufen. Er werde immer wieder geprüft, ob die Ausbildung an seinen Fähigkeiten ausgerichtet sei - sprich: zeigt sich eine deutliche Besserung auf einem Gebiet, könne auch ein höherer Ausbildungsgrad angestrebt werden, im gegenteiligen Fall natürlich umgekehr. Nichts sei in Stein gemeißelt.

    Was mich besonders gestört hat: erst auf Nachfrage bog die Reha-Beraterin mit ihrem Angebot CJD "um die Ecke". Sie kramt einen Ordner aus dem Schrank und wollte nun drei Berufsfelder auswählen, in denen die Eignungstestung durchgeführt werden solle. Ich war verdutzt und fragte, ob wir drei (mein Stiefsohn, sie und ich) denn in der Lage seien, das hier am Schreibtisch zu entscheiden. Vielleicht sähe ein versierter Pädagoge/Psychologe/Ausbilder das ganz anders. Mein Mann sei Handwerker und stelle fest, dass sein Sohn für handwerkliche Dinge sehr zu begeistern sei (die beiden bauen an einer H0-Eisenbahn mit Schattenbahnhof und allem zippundzapp) ,er es sich nicht zutraue, aber mit entsprechender Anleitung auch schwierigere Dinge basteln könne und dies motiviert angehe und mit einer anschließenden Zufriedenheit belohnt werde. Ihre Antwort: Ich richte mich in erster Linie danach, was ihr Sohn will. Puh.

    Noch ein Fakt, der mich unglücklich macht: die für uns zuständige Arbeitsagentur weist dem BBW auffällig wenige "Fälle" zu, der Aufnahmeleiter bezweifelt, dass der Rehateamleiter zugänglicher ist für unser Anliegen. Das hält mich allerdings nicht ab.

    Ist es sinnvoll nur Widerspruch einzulegen, oder sollte ich darin alle meine Bedenken und die Widerspüche der Beraterin aufführen? Soll das ganze sehr detailliert sein oder nur knapp?


    Hallo gabsen77,

    um für einen Widerspruch die Widerspruchsfrist zu wahren reicht es einen Dreizeiler ein zu reichen. Dann hat man Zeit zum Vorbereiten und Recherchieren und kann alles andere, gründlich durchdacht, nachreichen.

    Wenn Dein Stiefsohn nicht fit genug für den ersten Arbeitsmarkt ist, er aber nicht in ein BBW möchte, besteht die Möglichkeit sich einen betreuten Arbeitsplatz zu suchen. Infos hierzu bekommt man tatsächlich bei der Lebenshilfe aber auch beim Landschaftsverband. Ein Projekt das von den Landschaftsverbänden unterstützt wird sind die sogenannten CAP-Märkte. Das sind Supermärkte, Café's und andere Einrichtungen, in denen Menschen mit Handicap integrativ arbeiten und ausgebildet werden. Vieleicht eine Alternative für Deinen Sohn.

    Jedes Jahr tourt durch Deutschland eine Jobmesse. Hierbei geht es auch um Ausblildungsplätze für Meschen mit Behinderung. Ich war in Düsseldorf schon öfter dort und kann sie Dir nur empfehlen.

    Gruß Karin
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