Wann ist eine Teilzeitausbildung möglich?

Hallo,

habe in der Zeitung gelesen, dass es möglich ist, eine Teilzeitausbildung zu machen (wenn man ein kleines Kind hat, pflegebedürftige Angehörige bzw. wenn man schwerbehindert ist). Möchte jetzt gerne das Arbeitsamt darauf ansprechen wegen Schwerbehinderung.

Vom Berater wurde solch ein "Modell" nicht vorgestellt. Kennt sich jemand damit aus? Was ist dabei zu beachten?

Frage wegen meines Sohnes, der durch ein Schädel-Hirn-Trauma (Autounfall) oft Kopfschmerzen hat und ganztags keine Ausbildung machen kann. Teilzeit wäre aber (hoffentlich!) möglich.

Zusätzlich zu den Kopfschmerzen hat er noch eine Teilleistungsstörung: er hat Störungen in der Konzentration und im Kurzzeitgedächtnis, ist aber ansonsten überdurchscnittlich intelligent.

Wäre froh über einige Tipps, auch in welchen Berufen solch eine Ausbildung möglich ist. Muss man dazu einen passenden Arbeitgeber finden oder schlägt den das Arbeitsamt vor?

Viele Grüße,

Rubinchen

Antworten

  • Je nachdem sind auch Teilzeit-Ausbildungen möglich. Meines Wissens nach, gibt es bestimmte Vorgaben seitens der Reha-Träger/Arbeitsagentur(je nachdem, wer die Kosten übernimmt).
    Eine Teilzeit-Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre dauern. Auskunft können Dir ggfls. Bildungsträger (die haben oftmals Angebote bzw. Informationen, ob solche Maßnahmen bereits übernommen wurden)geben, denn nicht alle bieten diese Option an.

    Es ist meiner Erfahrung nach unter bestimmten Gesichtspunkten möglich (wenn nicht offiziell, gibt es immer noch Einzelfallentscheidungen!) diese Prozedere und Wahl hatte ich vor kurzen.
    Dies variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland!

    Viel Erfolg😉