Kfz Beihilfe komplette Abzahlung des Autos in 5 Jahren ??

Hallo Leute ,
habe einen Antrag auf Kfz Beihilfe für meine schwerstbehinderte Tochter ( 100% G,ag,H,B )nach ewigen hin und her habe ich jetzt Bescheid bekommen ich möchte doch bitte Kostenvoranschläge einreichen hmmm ...anschläge brauch nur ein Auto.
Habt ihr da Erfahrung ??
Warum mehrere Kostenvoranschläge ?
Und das Auto soll nach 5 Jahren dann wenn es mehr als 9500 kostet komplett abgezahlt sein das würde ja vorraussetzen das genug Geld da ist,das aber eher schon fast diskreminierend oder nicht.
Oder ist das so gemeint das nach 5 Jahren das Auto komplett bezahlt ist weil ich ihn dann wieder an den Händler gebe und der Restwert durch die Bank an den Händler abgelöst wird ?? 😡

Denn das sagt ja aus Summe x ist noch offen Auto zurück an den Händler und Summe x wird von der Bank an den Händler bezahlt.
Also komplett bezahlt wegen Rückgabe oder nicht ?

Und kann ich den Wagen nicht länger fahren als 5 Jahre immerhin bezahle ich ja die Summe über 9500.
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Antworten

  • Hallo Mat,

    Ich habe auch schon KFZ-Hilfe bekommen.
    Zu der Zeit hat mein Leistungsträger nur einen Kostenvoranschlag von mir bekommen.

    Das Fahrzeug kannst du dir aussuchen, es sollte aber den Bedürfnissen deiner Tochter angepasst werden.

    Es gibt vom Leistungsträger die 9500,-Euro (einkommensabhängig)+ Kosten für Umbaumaßnahmen (Rampe, Sitz, Einstiegshilfe usw.),je nachdem welche Hilfen deine Tochter benötigt.

    Falls das Auto z.B. 17000,- Euro kostet, bekommst du 9500,-Euro von deinem Leistungsträger, die restlichen 7500,- Euro mußt du bezahlen.
    Deine Finanzierung sollte 5 Jahre nicht überschreiten.
    Das Fahrzeug muß Vollkasko versichert werden.

    Ich kenne es so, daß der KFZ-Brief(Zulassungsbescheinigung Teil II) für 5 Jahre vom Leistungsträger einbehalten wird.
    Nach 5 Jahren darf der PKW natürlich weiter von dir und deinem Kind genutzt werden und es muß kein neues Auto gekauft werden.

    Noch ein paar Links zum Thema KFZ-Hilfe

    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    http://www.mobil-sein.eu/index.php?option=com_content&view=article&id=59&Itemid=57

    Hoffentlich konnte ich dir etwas helfen.

    Schöne Grüße
    Wollyp
  • Hallo Mat,

    Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit der Kfz Hilfe gemacht und habe sie abgelehnt bekommen. Meine Frau und ich sind beide in einen Topf (Lohn,Rente) geworfen wurden, das war dann im Monat zuviel.

    Hier ein Link da kannst du nachlesen was euch zusteht.
    http://www.reha.com/beratung/direkt/anschaffung/allgemeiner-teil/

    Fallst du noch kein Angebot hast, hier noch ein Link, da kannst du nochmal nachschauen, welches Auto das beste für euch ist. Der hat gute Angebote und Behindertenrabatt gibt es bei vielen Autos auch. Das Angebot kannst du dir auch per Mail schicken lassen.
    http://www.auto-hentzschel.de/

    LG Randy
  • Hallo Wollyp,

    das würde ja heißen ich muß ihn in 5 Jahren finanziert haben 👿
    Den Brief behält aber die Bank des Autohauses also kann ich den nicht als Sicherheit abtreten is bei ner Finanzierung so.
    Und wenn man nicht in der Lage ist die Restsumme in 5 Jahren abzubezahlen ?
    Muß ich die 9500 zurückzahlen ??
    Ich glaube doch wohl eher nicht habe ein Antrag auf Beihilfe gestellt nicht auf Finanzierung.
    Langt nicht ein Kostenvoranschlag von dem Auto der es werden soll ??
    Hab Auszüge des Schreibens mal kopiert.

    Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu höchstens Eur 9500,00 gefördert.
    Bei höheren Anschaffungskosten ist die Finanzierung der Differenz und restlose Tilgung (im Zeitfenster von maximal 5 Jahren ab Kauf)
    hier nachzuweisen


    Reichen Sie daher bitte vor Abschluss eines Kaufvertrages hier Ko-stenvoranschläge oder Kaufangebote mit entsprechenden Nachweisen ein. Diese Unterlagen sind hier erforderlich für die Anspruchsprü¬fung der beantragten Kfz Hilfe.
    Je nach Anschaffungspreis kann hier eine Sicherheit verlangt wer¬den. Hierzu gehört eine Sicherungsübereignung des Kraftfahrzeuges und die Hinterlegung des Kraftfahrzeugbriefes bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Leistungsgewährung.

  • Hallo Mat,

    Die 9500,-Euro + Hilfe/Umbaukosten werden dir natürlich als Beihilfe gewährt, alles darüber muß von dir bezahlt werden.

    Wenn du nicht in der Lage sein solltest die Finanzierung in 5 Jahren abzutragen, wird dir die KFZ-Hilfe nicht gewährt.

    Als Nachweis gilt der Finanzierungsvertrag mit Bank oder Sparkasse.
    Teilweise werden neben Einkommensnachweise auch von den Banken und Sparkassen keine KFZ-Briefe mehr zur Sicherheit in Verwahrung genommen.

    Falls die Bank den KFZ-Brief einbehält, kannst du den Brief zur Sicherheit nicht bei deinem Leistungsträger hinterlegen.
    Dieses muß du aber mit dem Träger abgesprechen bzw regeln.

    Es muß auch nicht ein Neuwagen sein, sondern kann auch ein sehr gut erhaltener Gebrauchtwagen sein.
    Zitat
    "Der Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann gefördert werden, wenn der Verkehrswert (in der Regel der Händlerverkaufspreis) mindestens 50 % des seinerzeitigen Neuwagenpreises (Listenpreis) beträgt."

    Vor 3 Jahren einen Jahreswagen für 14000 Euro gekauft, 9500,- Euro KFZ-Hilfe, 4 500 Euro finanziert über meine Hausbank.
    KFZ-Brief als Sicherheit wurde nicht benötigt.

    Kostenvoranschläge reichen!
    An deiner Stelle würde ich den Kostenvoranschlag und den Finanzierungsvorschlag der Autobank oder Hausbank(falls finanziert)für das neue Auto und Kostenvoranschläge für gut erhalte Gebrauchtwagen deiner Wahl einreichen.

    Grüße
    Wollyp


  • Hallo Wollyp,

    erstmal vielen Dank,wieder was dazu gelernt.
    Sehr interessant ist es bei einem Neuwagen, wo der Restwert über die Auto Bank finanziert, wird in Erfahrung zu bringen wie das dann abläuft,wo der Brief ja beim Händler bleibt.
    Und ob mann es nicht so drehen kann das der Restwert nach 5 Jahren wegfällt weil mann das Auto ja dann über den Rückkaufwert wieder an den Händler zurückgegeben hat und es somit bezahlt ist.
    Ein Neuantrag wär dann ja auch wieder möglich, ich gehe mal davon aus das der Wagen mir nach den 5 Jahren doch gehört oder nicht?

    Ich will mal hoffen das die Sachbearbeiterin damit nicht überfordert ist 😃
  • Hallo Mat,

    So einfach ist das nicht.

    Der Wagen gehört dir nach fünf Jahren, aber bei Neuwagenkauf wird der Zuschuß von 9500,- Euro nur alle 10 Jahre gewährt.
    Ebenso wird der Wert des (alten) Fahrzeugs bei Neukauf von den 9500,- Euro Zuschuß abgezogen.

    Grüße
    Wolly


  • Hallo wollyp,

    hast du da eine Quelle für, Neuwagen nur alle 10 Jahre, ich kann in den Vorgaben/Gesetze von den Behörden sowas da nicht finden.
    Das würde ja auch heißen ich hohle kein neuen sondern ein Vorführwagen der von der Sache ja neu ist und kann den nach 5 Jahren wechseln und einen neuen nicht ??

  • wollyp hat geschrieben:
    Der Wagen gehört dir nach fünf Jahren, aber bei Neuwagenkauf wird der Zuschuß von 9500,- Euro nur alle 10 Jahre gewährt.


    Seit wann sind es 10Jahre? Ist mir neu, wo steht das?
  • Hallo Mat,

    Ich habe die KFZ-Hilfe von der Berufsgenossenschaft bekommen.
    Der Berufshelfer sagte mir, bei Kauf eines Neuwagens wird die KFZ-Hilfe in voller Höhe ca. alle 10 Jahre, bei Gebrauchtwagen ca. alle 5 Jahre, gewährt.
    Bei den Kostenträgern ist ein PKW-Neufahrzeug nach 10 Jahren verbraucht und eine erneute Gewährung der KFZ-Hilfe sollte kein Problem sein.

    Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, deshalb noch einmal eine kurze Erklärung.
    Natürlich steht in der KFZ-Hilfeverordnung, daß die KFZ-Hilfe alle 5 Jahre gewährt wird und dem ist auch so.

    Du kannst nach 5 Jahren erneut KFZ-Hilfe beantragen, aber der Restwert deines (5 Jahre)alten Autos wird von der KFZ-Hilfe abgezogen.

    Das geförderte KFZ ist ein Hilfsmittel für deine Tochter und aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es nur neue Hilfsmittel gibt, wenn das Hilfsmittel verbraucht ist und sich die Reparatur nicht mehr lohnt.
    Bei einem PKW wird es nicht anders sein.

    Probleme werden auch die Sachbearbeiter machen, den das Auto wird nicht nur mit KFZ-Hilfe gefördert, sondern auch behindertengerecht für deine Tochter umgebaut.
    Allein diese Kosten sind schon enorm und übersteigen in einigen Fälle sogar den Wert des Fahrzeugs um ein vielfaches.

    Hoffentlich besser erklärt.

    Grüße
    Wollyp





  • Hallo Wollyp,

    ok ich kläre das nachher mal und werde dann berichten 😃
  • wollyp hat geschrieben:
    Ebenso wird der Wert des (alten) Fahrzeugs bei Neukauf von den 9500,- Euro Zuschuß abgezogen.


    Wieviel wird bei einer Neuförderung abgezogen, wenn man vor 10Jahren die 9500€ Zuschuß bekommen hat und selber noch 9500€ zugezahlt hat und jetzt das Auto 2000€ wert hat?
  • Hallo,

    jetzt hab ich auch mal eine Frage, ich habe sonst still mitgelesen. Bei uns ist es so:
    Ich bin EU-Rentnerin und habe einen Minijob 100% Schwerbehinderung mit AG und B.

    Mein Lebensgefährte hat aufgrund seiner Diabetes und Bluterkrankung 50% Schwerbehinderung und einen Vollzeitjob und fährt jeden Tag 100km zur Arbeit.

    Da ich ständig Therapien habe und auch zu meinem Job kommen muß benötigen wir also 2 Fahrzeuge. Jetzt haben wir einen kleinen der sehr alt ist und in den mein Rolli auch nicht rein passt.

    Besteht die Möglichkeit das einer von uns auch KFZ-Hilfe beantragen kann?

    Vielleicht weiß das ja jemand?

    Gruß Sonnenscheinhsk


  • Hallo ickenicke,

    Lese einmal den 3. Absatz, dann ist deine Frage schon beantwortet.
    Der Restwert des Fahrzeugs wird immer vom Zuschuß abgezogen.

    Auszug aus der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
    "§ 5 Bemessungsbetrag

    (1) Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt.

    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird im Einzelfall ein höherer Betrag zugrunde gelegt, wenn Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.

    (3) Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen zu dem Kraftfahrzeug, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßen Ermessen zu leisten sind, und der Verkehrswert eines Altwagens sind von dem Betrag nach Absatz 1 oder 2 abzusetzen."

    Schöne Grüße
    Wollyp
  • Hallo sonnenscheinhsk,

    An deiner Stelle würde ich einen Antrag stellen, erst für dich und dann für deinen Lebengefährten.
    Was dabei rauskommt kann ich dir nicht sagen, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall.

    Grüße
    Wollyp
  • wollyp hat geschrieben:
    Hallo ickenicke,

    Lese einmal den 3. Absatz, dann ist deine Frage schon beantwortet.
    Der Restwert des Fahrzeugs wird immer vom Zuschuß abgezogen.



    Ich kenne das Gesetzt!
    Aber ich wollte mit meiner Frage euch bewusst machen, dass man enteignet wird.
    Denn laut meinem Beispiel reist sich Vater Staat 1000€ unterm Nagel, dies scheint keinen bewusst zu sein.
    Ich finde, wenn dann währe ein prozentueller Teil des Restwertes gerecht, den sie prozentual auch zur Förderung gezahlt haben. Oder was meint ihr?

    Was ist wenn ich mein Auto aufgewertet habe, z.B. teure Aluräder, Ledersitze, Gasanlage usw. , das Auto hätte einen Mehrwert von 3000€, macht plus Restwert von 2000€ ein Gesamtwert von 5000€ und da kassiert der Staat ungerecht 4000€ ab.

    Wenn ihr ein neues Auto kaufen müsst, dies kostet z.B. 12500€
    5000€ werden von 9500€ Förderung abgezogen, müsst ihr für das neue Auto 8000€ berappen.
    Wenn aber nur der prozentuelle Teil abgezogen wird, was ursprünglich mal gefördert wurde müsst ihr nichts zuzahlen. Sprich 8500€ + 4000€ eigener Rest vom Altwagen = 12500.

    Habt ihr so viel Geld? Wenn man jetzt noch bedenkt, dass man die Förderung von 9500€ nur bekommt wenn man ein Einkommen von unter ca. 1200€ hat? Dann müsste man einen Kredit nehmen von diesen geringen Einkommen, dann kommen ja noch die teuren Unterhaltungskosten für das KFZ dazu.

  • Hallo ickenicke,
    da hast nicht unrecht.
    Es ist doch sehr interessant was dann alles so zum Vorschein kommt.


  • Hallo wollyp und auch alle anderen,
    so wie versprochen.
    In meinem und auch bei allen anderen Leuten die diese Beihilfe beantragen sieht es tatsächlich so aus das:
    1.das Auto länger als 5 Jahre behalten werden kann / darf
    2.Das Auto in diesen 5 Jahren aber komplett bezahlt werden muß also kein Restwert oder verbrieftes Rückgaberecht ( VW )
    3.der Brief hinterlegt werden sollte beim Amt was aber bei einer Finanzierung nicht möglich ist weil denn die Auto Bank behält.

    Wie Paradox mann erhält die Beihilfe nur wenn mann unter einem Mindestsatz ( finanziell)liegt und soll dann aber in der Lage sein die Restsumme zu bezahlen.
    Was ja aber nicht geht ansonsten hätte mann ja nicht den Anspruch auf die 100% Beihilfe.
    Das nenne ich dann mal Kfz Verhinderungsbeihilfe 😡
    Selbst bei einem Gebrauchten wo dann ja noch der behinderten Rabatt wegfallen würde ist diese Regelung idiotisch 😢
    Dieses habe ich dem Amt auch mitgeteilt und als Anregung für Gesetzestext Änderung zu bedenken gegeben.
    So war many Input 😃
    Ich halte euch aber auf den laufenden zwecks Weiterentwicklung 😳
  • Wenn man noch bedenkt, dass die KFZ Hilfe nicht der Inflation und Preissteigerungen angepasst wurde.

    z.B. zu DM Zeiten war die Förderung 18000DM (wie heute 9500€) und ein guter VW Polo kostete ca. 20000DM. Heute kostet ein guter Polo ca. 20000€.

  • Das ja sehr interresant,der Brief wird bei der Beihilfe nur als Sicherheit benötigt wenn die Beihilfe 50% der Gesammtsumme des Autos sind.
    Das bei mir aber nicht der Fall lt.Kostenvoranschlag kostet der neue PKW 34000 euro also demnach bekommt das Amt keinen Brief weil die geförderte Summe ca ein drittel ist und nicht 50 %.
    Na ja dann sehen wir doch mal was dabei wieder rauskommt.
  • Guten morgen .

    was passiert wenn ich das fahrzeug innerhalb der 5 Jahre verkaufe ???