Parkerleichterung

Hallo
Habe einen GdBvon 100% außerdem die Merkzeichen G und B
Dadurch bekam ich von der Verkehrsbehörde eine Parkerleichterung
jetzt meine Frage: Welcher Unterschied besteht zwischen dem Parkausweis und der Parkerleichterung
gruß Wilgo

Antworten


  • Guten Morgen Wilgo,..

    willkommen im Forum,.. 😉

    Genau weiß ich es nicht, denke jedoch das die Befreiung der Kfz - Steuer sich auf die Hälfte beläuft. Erst bei aG gibt es die vollständige Befreiung. Mfg Lyn
  • Hallo Wilgo,

    wo die Unterschiede sind, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

    LG Nobby
  • Hallo wilgo,

    hier gibt es einen Artikel, in dem du die genauen Unterschiede nachlesen kannst:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Ich wünsch dir schöne Tage "zwischen den Jahren"!
    Falls dir jetzt nach dem Lesen des Artikels noch was unklar ist, frag bitte einfach wieder nach.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Lyn

    Ich denke das Merkzeichen G hat was mit der Steuer zu tun, aber Steuer( Finanzamt)

    😎 und Parkausweis bzw Parkerleichterung(Ordnungsamt)sind 2 unterschiedliche Schuhe

    😢 da sie ja bei verschiedenen Behörden beantragt werden müssen 😡

    Gruß Wilgo
    😃
    PS Danke für die Antwort 🥺
  • Hallo Nobby

    Vielen Dank für Deine Antwort 🙁

    Da sind wir ja schon zwei 😆

    MfG Wilgo 😃
  • Guten Tag Wilgo,..

    doch es hat etwas mit Steuern zu tun = die Kfz Steuer,.. schmunzle.

    G

    Das "Merkzeichen G" berechtigt ebenfalls wahlweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %.

    aG

    Mit dem "Merkzeichen aG" können Parkerleichterungen im Straßenverkehr sowie eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

    Und das gilt für G noch, dann bist du mit aG fast gleichgestellt bis auf die vollständige Befreiung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zum § 46 StVO

    Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Straßenverkehrsordnung,..

    http://dejure.org/gesetze/StVO/46.html

    Mfg Lyn
  • Hallo Wilgo,

    Das nennt sich Nachteilausgleich.
    Hier noch ein Link wo alles beschrieben ist, Kfz-Steuer ganz unten.
    http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-g.html

    LG Randy
  • Hallo Michaela

    Danke für Deine Auskunft und den entsprechenden Link dazu.Doch leider bin jetzt genau

    so schlau wie vorher 😕 Ich glaub ich muß da ein wenig ausholen

    Habe meinen SB-Ausweismit besagten GdB... 2008 in Bayern bekommen.Bin 2009 ins

    Brandenburger Ländle umgesiedelt ung habe hier die Parkerleichterung beantragt

    Der Ausweis war hellbau und ist in 2 Hälften geteilt auf der re Seite stand

    Parkausweis für Behinderte und das Bundesland und li Seite
    Rechteck mit Rollizeichen etwa dunkler ,gültig bis..Ausweis-Nr und die Behörde

    Auf der Rückseite (auch zweigeteilt)...li Name und Passbild und re Parkerleichterund+B.-Land.

    Leider ist diese nicht mehr da 😡 Vom VdK habe ich erfahren das diese Ende 2010

    ungültig werden. Habe dann eine neue beantragt.Jetzt ist Vorderseite orange und die

    Rückseite weiß aber ohne Namen ,Passbild und rollizeichen.Lediglich Behörde Ausweisnr.und Gültigkeit sind geblieben

    Darf ich mich nun damit auf einen Behinderten-Parkplatz stellen oder nicht grübel

    LG Wilgo
  • @Lyn

    link 1 ist zu alt
    link 2 ist auch nicht auf dem neusten stand
  • Hallo,

    @ Michaela, danke für den Link

    @ Wilgo Ganz allgemein kann man sagen, der Grad der ehinderung (Prozente) ist entscheidend für die Steuerfreibeträge, mit denn zusätzlichen Kennzeichen z. B. G oder a.G. erhält man zusätzliche Erleichterungen (im amtsdeutsch Nachteilsausgleich)

    LG Nobby
  • Nobby hat geschrieben:
    Hallo,

    @ Michaela, danke für den Link

    @ Wilgo Ganz allgemein kann man sagen, der Grad der ehinderung (Prozente) ist entscheidend für die Steuerfreibeträge, mit denn zusätzlichen Kennzeichen z. B. G oder a.G. erhält man zusätzliche Erleichterungen (im amtsdeutsch Nachteilsausgleich)

    LG Nobby


    Auch für Merkzeichen H und B gibt es Nachteilsausgleich
  • Hallo Nooby

    Was nutze mir die Freibeträge??

    Ich bin EU-Rentner ,und da meine Rente so gering ist brauch ich keine Steuer

    zahlen. Und ich denke mal bei der Grund.- Vermögens,-oder Mehrwertsteuer wird es

    kaum Freibeträge geben 😆

    LG Wilgo



  • Auch für Merkzeichen H und B gibt es Nachteilsausgleich


    Hallo Ickenicke

    Ich glaube sofern Merkzeichen im Sb-Ausweis anerkannt werden(egal welche auch immer)

    Bekommt man immer Nachteilsausgleiche ob steuerlich oder andersweitig 😢

    LG Wilgo 😃
  • Moin,

    ihc war jetzt beim Landesamt für Soziales, dort meinten die einen neuen Antrag stellen!
    Das der Hausarzt eineBegleitung empfiehlt!

    Kasusknacktus:
    Ich war beim Hausarzt, der gleichzeitig auch die Zulassung als Betrebsarzt hat.

    Der sagte KNALLHART, das könnte ich tun, aber dann ist der Führerschein weg!

    Gruß
    Freudeam Leben
  • hmm...
    habe mal den kompletten Thread durchgelesen... manches ist irgendwie aus den Zusammenhang gerissen zum Threadanfang.

    Zum Seitenanfang:
    Eine "Parkerleichterung" ist der obere Begriff für alle Formen der Gewährung von jeglicher Art von Parkerleichterung.
    Hier gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
    1. Der blaue Parkausweis (Eurostandart)
    Dieser berechtigt, nach den jeweiligen europäischen Land, in der europäischen Gemeinschaft, Sonderregelungen des jeweiligen Staates, nach deren Straßenverkehrsgesetzen, in Anspruch zu nehmen.
    Wer in Deutschland den blauen Parkausweis besitzt, zeigt eine Informationsseite, + den weiterführenden Links, hier bei "MyHandycap" https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/

    Parkerleichterungen von Nutzen der Behinderten-Parkplätze mit Rollstuhlsymbol können nur Menschen, die einen blauen EU-Parkausweis haben. Wer nur einen Behindertenausweis, auch wenn Merkzeichen vorhanden sind, besitzt oder sich das Bein gebrochen hat, darf nicht auf einem Behinderten-Parkplatz parken!!!

    2. Andere Parkerleichterungen: Sonderparkausweise (orange, gelbe oder grüne Parkausweise, bzw. selbstgemachte Parkausweise):
    Es gibt regionale und in den verschiedenen Bundesländern auch andersfarbige Parkausweise für behinderte Menschen.
    Die Vorteile und Möglichkeiten die diese Ausweise einem bringen, sind regional unterschiedlich und sind daher vor Ort zu erfragen.
    Jedoch schließen diese Sonderparkausweise das Parken auf Parkplätzen mit Rollisymbol grundsätzlich aus!

    Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht das Parken auf "Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen" (Parkplätze mit Rollisymbol) !!!

    Nun zum vorherigem Threadbeitrag.
    Ein Schwerbehindertenausweis, egal mit welchem GdB oder mit einem Merkzeichen - außer dem BI (Blind) oder anderen Sehschwächen, muss nicht die automatisch den Verlust einer Fahrerlaubnis zur Folge haben!
    Dazu gibt es ausreichende Möglichkeiten, die Fahrfähigkeit eines Kfz aufrechtzuerhalten durch Sondereinbauten! Siehe dazu bekannte Autoumrüster wie z. B. PARAVAN GmbH oder viele andere Kfz-Ausrüster ( http://behindertengerechter-autoumbau.de/ )

    Zu den anderen Zwischen-Statement:
    Bei den steuerlichen Vorteilen gibt es bei der Finanzbehörden ausreichende Informationsmaterialien. Hat aber eigentlich nichts mit dem Thread-Frage "Parkerleichterung" zu tun.

    Gruß
    rollispeedy

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