Militärdienst in der Schweiz - Neuer Ersatzdienst -

Guten Abend,..

leider habe ich zu der Thematik in der CH = Schweiz fast keine Erfahrung. Und auch nicht ob es den ein, anderen von Euch betreffen könnte. So schaut einfach mal selbst dazu unter folgenden Link dazu;

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/militaerdienst_neuer-ersatzdienst-fuer-untaugliche/

Ungewöhnlich finde ich für die Schweiz das es heimlich geschieht und fast leise über die Bühne gebracht wird. Für den, den es betrifft ist die Einspruchsfrist bis zum 31.12.2011 relevant. Bitte beachten !

Wünschen allen eine gute Zeit, Mfg Lyn 😉

Antworten

  • Danke Danke Lyn
    Ich habe andernorts schon beschrieben wie dass in der Schweiz mit dem Militär ist mache es hier aber noch einmal
    Die erste Ungerechtigkeit ist die dass nur Männer wehrdienstpflichtig sind.
    Die zweite das körperlich untaugliche (das kann zb nur schon ein Plattfuss sein)verpflichtet sind Geld zu zahlen .
    Es ist klar dass die Änderung in diesem Punkt nicht gross veröffentlicht wird ,denn ein informirter Bürger ist ein gefährlicher Bürger.
    Ein vernünftiger junger Mensch der zur Erkentniss kommt das er lieber etwas sinnvolles für die Gesellschaft leisten möchte statt mit Granaten durch die Gegend zu robben ,dem wird es schwer gemacht . Ein ziviler Ersatzdienst verlangt ein Verfahren bei dem der Kandidat vor einem Militärgericht seine Gewissensnot beweisen muss. (das ist ungefähr so wie einen Tabakproduzenten zu fragen ob Rauchen gesundheitsgefährdend sei!
    Und wie gesagt das Schweizer Grungesetz beginnt mit den Worten
    IM NAMEN GOTTES

  • Guten Morgen Colores,..

    wie ich bereits schrieb verstehe ich es nicht so richtig, sondern nur das eine Abgabe von 3 % vom Einkommen etc. geleistet werden sollte / muss. Das die Einspruchsfrist jedoch nur bis zum 31.12.2011 zu der Sache besteht durch den Rekruten, den den es betrifft.

    Mich hat es verwundert da gerade Euer Land das Wörtchen " Demokratie " sehr lebt, ich nenne es mal so sein Selbstbestimmungsrecht sehr Ernst nimmt und auch genommen wird bei Euch. Nach diesem Artikel stelle ich für mich fest das dem nicht so ist.

    Zu gut Deutsch Euch wird etwas heimlich untergejubelt was in D ja gängige Praxis ist. Ich gehe mal von aus für jemanden der nicht viel hat sind 3 % auch nicht wenig, da schmerzt alles was in Abzug gebracht wird. Ich wünsche dir eine besinnliche, schöne Weihnachtzeit, Mfg Lyn😉
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