Was soll ich in meinem Antrag auf Arbeitslosengeld ankreuzen (Frage nach gesundheitlichen Beeinträch

Hallo,

ich muss morgen meinen Antrag auf Arbeitslosengeld I abgeben, und da ist auch folgende Frage : Können Sie bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben aus gesundheitlichen Gründen ? Ich weiß nicht, ob ich Ja oder Nein ankreuzen soll, weil ich einerseits eben wegen meiner Krankheiten (Schizoaffktive Erkrankung und Schilddrüsenunterfuktion)nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten kann. Allerdings habe ich gerade deswegen eine Umschulung gemacht und für eine Tätigkeit im kaufmännischen Bereich bin ich nicht beeinträchtigt. Habe auch der Arbeitsvermittlerin gesagt, dass ich nicht mehr in der Pflege arbeiten will und kann. Wenn ich Ja ankreuze, kann es sein, dass ich mich nochmal untersuchen lassen muss, habe da überhaupt keine Lust drauf, da ich schon vor meiner Umschulung 2009 beim Ärztlichen Dienst war, und seitdem hat sich meine Gesundheit nicht verschlechtert.

Wenn ich Nein ankreuze, kann es denn sein, dass das Arbeitsamt mich wieder als Pflegekraft auffordert mich zu bewerben ? Dem Amt traue ich langsam alles zu^^Ich habe schon meine behandelnde Psychiaterin gefragt und die wußte es auch nicht Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet !

Antworten

  • Ich würde es offen lassen und eine Schrieb dabei legen und auf die Umschulung hinweisen die ja erfolgt ist weil Du in der Pflege nicht mehr arbeiten könntest.Ich habe mich immer bei meinem zuständigen Sachbearbeiter erfragt eigentlich helfen die einem.LG Erich
  • Hallo,

    schließe mich Magic an.

    Da leider die Mitarbeiter dort oft Unterlagen nicht richtig ablegen oder gar nicht erst durchlesen spreche den Sachbearbeiter/in darauf an.

    Mache dir eine KOPIE damit niemand sagt die Unterlagen wären nicht angekommen. Lasse dir die Kopie unterschreiben da bist du immer auf der sicheren Seite.

    Habe leider sehr sehr schlechte Erfahrungen mit der Agentur für Arbeit gemacht.
    Gehe selbst nur noch mit Zeugen hin.

    Viel Erfolg eine schöne Weihnachtszeit

    Gruß

    Gastone

    http://www.cosgan.de/images/smilie/xmas/d042.gif


  • Guten Abend Loreley,..

    in erster Linie die Wahrheit schreiben, denn es kommt im Umkehrschluss immer wieder zu dir zurück. Magic hat es doch gut beschrieben, lege ein extra Blatt bei und erkläre dich kurz, verweise auf deine Erklärung und sage dem SB = Sachbearbeiter was du zu der Frage empfindest, von denkst, - dann könnt Ihr gemeinsam entscheiden was richtig / falsch ist zu dem Fragepunkt.

    Der SB ist dazu da um unvollständige Dinge auszuräumen, dir eine gute Zeit, Mfg Lyn😉
  • Hallo Loreley

    Kreuze das auf jedenfall an.
    So ein Schreiben musst du auch nicht beilegen.

    Du bist gesundheitlich angeschlagen wenn du das Häckschen setzt weiss die Arbeitsagentur dass sie dich nicht in Jede Tätigkeit vermitteln kann.

    Die Arbeitsagentur wird dich dan von ihrem eigenen ÄD begutachten lassen dieser Schreibt dann deinen Jobvermittler welche einschränkungen du Hast und welche Tätigkeiten dir Gesudheitlich nicht zugemutet werden können.

    Wen du das Jedoch nicht angibst kann es die Passieren dass deine Arbeitsvermittlerin dich auch als Pflegekraft vermitteln will. Oder auch andere Tätigkeiten für die du nicht geeignet bist.

    Dein Jobvermittler wir inder Regel nichts über die Erkrankung erfahren sondern nur die Relevanten Einschränkungen der rest bleib alles bei den Ärzten. Es heist ja Ärztlich Schweigepflich 😉 .

    LG Martin
  • Hallo Loreley

    ich schließe mich meinen Vorgängern an. Ich würde die Frage mit ja beantworten. Du dokumentierst, bzw. hast bereits dokumentiert, daß Du bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. In den Pflegeberufen ist die Situation so, daß Dich das Amt hier leicht vermitteln kann. Sie möchten Dich so schnell wie möglich aus der Statistik haben.

    LG Nobby
  • Hallo zusammen,

    danke für eure Ratschläge. Es ist jetzt so gelaufen, dass ich die Sachbearbeiterin gefragt habe, sie hat dann Ja angekreuzt, aber das Feld, ob ich für eine weitere ärztliche Untersuchung bereit wäre, offen gelassen. Da ich ja keine Einschränkungen für den Beruf als Industriekauffrau habe, muss ich mich auch nicht mehr untersuchen lassen. Hoffe ich mal 😉 Und der Antrag auf Arbeitslosengeld wurde auch bewilligt, ist zwar wenig genug, aber besser als nichts. Was auch komisch war, dass ich vorher noch alle möglichen Bescheinigungen zusammengesucht habe, weil das so im Antrag verlangt wurde, und die brauchte sie dann gar nicht.
    Also hätte ich mir nicht so viele Gedanken machen zu brauchen..
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