Habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente.

Bin Jahrgang 1947 und habe seit 2003 ein GdB von 50 %.

Seit 2007 beziehe ich volle Erwerbsminderungs Rente, die auch schon bis 2013 (Altersrente) verlängert wurde.

Kann ich vor 2013 die Erwerbsminderungs Rente in Altersrente umwandeln lassen?



Mit freundlichen Grüßen

Piedro

Antworten

  • Hallo Piedro

    Rentenrecht ist ein schwieriges Pflaster, aber mein Wissen:

    1. Altersrente für Schwerbehinderte mit Vetrauensschutz

    Die ist nach Vollendung des 60. Lebensjahr abschlagfrei. Vorraussetzung du bist vor 17.11.1950 geboren (trifft zu) und am 17.11.2000 müßte eine Schwerbehinderung vorgelegen haben (trifft nicht zu).


    2. Altersrente abschlagfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahr

    Vorraussetzung hierzu: Geboren vor 1.1.1952 (paßt). Allerdings nur dann, wenn vom 60. bis 63 Lebensjahr keine EM Rente in Anspruch genommen wurde. Da du seit 2007 EM Rente beziehst fällst du in diesen Zeitraum.

    Soweit ich das sehe ist eine frühere Umwandlung in eine Altersrente nicht möglich. Wobei ich da auch kaum einen Vorteil sehe, ausser dass du als Altersrentner arbeiten darfst ohne Hinzuverdienstgrenze. Die Rentenhöhe bleibt eh gleich, da du ja seit 2007 sicherlich keine Rentenbeiträge eingezahlt hast.

    Klaus
  • Danke.
    So habe ich das auch vermutet.

    Gruß Piedro