Wie bekommt man einen Behindertenausweis

Guten Tag ich mache Schulsozialarbeit an einer Grundschule in Ostheim. Der Vater eines Kindes hatte vor etwa drei Jahren einen schweren Arbeitsunfall. Ich möchte ihm dabei unterstützen einen Behindertenausweis zu bekommen, weil er nicht voll berufsfähig ist. Wo kann er sich informieren lassen? was braucht er?
Vielen Dank
Rohen
Schulsozialarbeiterin

Antworten

  • Hallo Schulsozialarbeiterin,

    Dazu braucht er zuerst ein fachärztliches Gutachten, in welchem die Behinderung genau beschrieben ist, vor allem die Einschränkungen im Alltag, sowohl privat als auch beruflich.
    Der Facharzt schlägt dann in seiner Einschätzung einen Grad der Behinderung (GdB)vor.
    Dieses Gutachten wird dann auch zusammen mit den Unterlagen von der Unfallklinik beim Versorgungsamt eingereicht das für seine Heimatregion zuständig ist.
    Oft veranlaßt das VA nach Prüfung der Unterlagen noch eine weitere Amtärztliche Untersuchung.

    Tip: Nie zugeben, daß man noch viel kann!

    LG

    Surfer
  • Hallo Sozialarbeiterin,

    so kompliziert wir Sufer es beschreibt, muß die Antragstellung nicht gar sein. Spezielle fachärtzliche Gutachten sind nur nötig wenn man eine eher unkare Diagnose hat und medizinische Berichte fehlen. Du schreibst der Vater hatte einen schweren Unfall. Wenn das so ist gibt es bestimmt zahlreiche Berichte von Ärtzen, Kliniken und Rehamaßnahmen. Wenn dieser Vater sie nicht hat, kann er sich bei den beteiligten Ärzten, Therapeuten und Kliniken Kopien holen und sie dem Antragsformular bei fügen. Bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, die in diesen Berichten nicht erfaßt wurden, wäre eine Stellungnahme des behandelnden Arzt und evtl. des Therapeuten zusätzlich hilfreich.

    Das Formular für den Erstantrag eines Schwerbehindertenausweises bekommt man bei der Stadtverwaltung. Zum Beispiel im Bürgerbüro oder als PDf auf der Homepage der Stadt.

    surfer hat geschrieben:
    Der Facharzt schlägt dann in seiner Einschätzung einen Grad der Behinderung (GdB)vor.


    Ich finde es nicht gut dem Gutachter eine Beurteilung des Schwerbehindertengrades vor zu schlagen. In seinen Kompetenzbereich sollte man sich nicht einmischen. Es könnte sein das der Gutachter das persönlich nimmt.

    Früher war es so das allein das Antragformular aus reichte um angemessen beurteilt zu werden. Gutachter und Ärzte tauschten ihre Informationen angemessen aus. Heute funktioniert der Informationsaustausch nicht immer gut genug. Doch wenn man den Antrag so vorbereitet, als hätte der Gutachter absolut kein Hintergrundwissen zum Krankheitsbild und zur persönlichen Situation des Betroffenen, ist man auf einem ganz guten Weg angemessen beurteilt zu werden. 😉

    MyHandicap hält hierfür auch einige Informationen bereit.
    http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

    Gruß Karin
  • Hallo Sozialarbeiterin,
    der Tipp von Karin, sich vorzustellen, dass die vom Versorgungsamt noch gar nichts von der Situation des Betroffenen wissen, ist sehr gut. Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin vom Hamburger Versorgungsamt. Ihr Job ist, über die Vergabe von Schwerbehindertenausweisen zu entscheiden. Sie meinte, dafür braucht sie umfassende Infos über die Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf das Leben. Nur so kann sie einschätzen und entscheiden, wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) sein wird.

    Liebe Gruesse, Fluse
  • Guten Tag Sozialarbeiterin,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Der Vater holt sich einen Erstantrag = http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Rheinland_Pfalz/Behinderung/v_schwb_erstantrag.pdf

    der wird ausgefüllt und der Entlassungsbericht aus der UK = Unfallklinik beilegen. Bei einer Dauerschädigung , verbleibenden Schäden / Behinderung lässt man sich von den behandelnden Ärzten den derzeitigen Stand bescheinigen. Alles dem Erstantrag beifügen und abschicken oder selbst abgeben.

    Bei einem AU = Arbeitsunfall mit verbleibender Dauerschädigung ist es einfacher, leichter durch den Entlassungsbericht aus der Klinik. Ich wünsche gute Besserung, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Sozialarbeiterin,

    Um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, muß man einen Antrag stellen. In diesem müssen alle Einschränkungen im Leben (privat wie beruflich) beschrieben werden. Du solltest mit Deinen behandelden Ärzte über Deine Absicht sprechen, einen SBA zu beantragen. Der Antrag wird dann beim Versorgungsamt eingereicht. Eventuell fordern die Gutachter Behandlungsberichte von deinen Ärzten an. Auch eine gutachterliche Untersuchung kann veranlaßt werden,

    @ Fluse so kompetente Mitarbeiter beim Versorgungsamt findet man selten.

    Hier noch ein Link wo man den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung herunterladen kann.

    http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/

    LG Nobby
  • Fluse hat geschrieben:
    Hallo Sozialarbeiterin,
    der Tipp von Karin, sich vorzustellen, dass die vom Versorgungsamt noch gar nichts von der Situation des Betroffenen wissen, ist sehr gut. Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin vom Hamburger Versorgungsamt. Ihr Job ist, über die Vergabe von Schwerbehindertenausweisen zu entscheiden. Sie meinte, dafür braucht sie umfassende Infos über die Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf das Leben. Nur so kann sie einschätzen und entscheiden, wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) sein wird.

    Liebe Gruesse, Fluse


    Wissen sollte man, daß die Versorgungsämter früher die komplette Krankenakte der behandelnden Ärzte des Betroffenen erhielten. Da es aber für die behandlenen Ärzte nicht mehr tolerierbar war für längere Zeit auf ihre Patientenakten zu verzichten, werden heute den Versorgungsämtern auf Anfrage des Versorgungsamtes nur noch die Informationen zugesandt, die der Arzt für wichtig hält. Wir wissen nicht wie Aussagekräftig diese Informationen sind. Deshalb müssen wir selber dafür sorgen, was der Versorgungsamt Gutachter zu lesen bekommt. 😉

    Gruß Karin
  • Fluse hat geschrieben:Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin vom Hamburger Versorgungsamt. Ihr Job ist, über die Vergabe von Schwerbehindertenausweisen zu entscheiden. Sie meinte....

    Liebe Fluse,

    meiner meinung nach liegt die entscheidung nicht bei den sachbearbeitern, sondern bei den ärztlichen gutachtern der versorgungs- (oder wie-so-sonst in anderen bundesländern heißen mögen)- ämter. Nach diese gutachten (aufgrund aller vorliegenden unterlagen) werden dann die bescheide erstellt.

    Bitte verbessert mich gern, wenn ich da falsch liege.
  • Guten Morgen Vory,..

    Gutachter / Gutachten sind nur Vorschläge an den SB = Sachbearbeiter. Entscheidungen werden dann wirklich durch ein Gremium durch den Träger getroffen. Ob dies eine Person macht oder mehrere Personen einer Behörde / Träger / Ämter wird unterschiedlich gehändelt in den jeweiligen Bundesländern. Und so hat Fluse schon Recht in der Aussage.

    Die Gutachten dienen auch dazu dem SB als Laie die Materie besser zu erklären im Sachlichen Verstehen zur Behinderung, Erkrankung, Leiden vom Betroffenen AntragstellerInnen etc. als Nicht- MedizinerInnen. Mfg Lyn
  • Liebe Lyn,

    nochmals danke! Wieder etwas dazu gelernt. 😉
  • Hallo,

    ich habe meinen Antrag mit Hilfe des VDK gestellt die sind spezialisiert auf diese Dinge. Ebenso habe ich die Erfahrung gemacht bei mir persönlich sowie auch im pers. Umfeld das man meistens beim erstenmal nicht die Prozente bekommt die einem zustehen. Und man dann Wiederspruch einlegen sollte. Da man aber selber nicht weiß was einem Zusteht war ich sehr dankbar für die Hilfe des Sozialverbandes.

    LG Sonnenschein HSK
  • Hallo vory & lyn & sonnenschein & Co!

    Die Erfahrung sagt, auf jeden Fall immer Widerspruch (mit Akteneinsicht) einlegen.
    (Erfahrung der SBV --> Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben, beim VdK läuft es genauso).
    Bestärkt für diese Handeln wurde ich zusätzlich folgendes.
    Zu einem unseren letzten AK SBV IGM (Arbeitskreis Schwerbehindertenvertreter der IGM) hatten wir den Abteilungsleiter "unseres" Versorgungsamtes eingeladen. Der hat u.a. auch ein bißchen aus dem Nähkästechen geplaudert/geklagt (?).

    Es ist einfach so, dass Beamte, die in anderen Verwaltungseinheiten nicht mehr gebraucht werden zum Versorgungsamt kommen (das sind dann die Sachbearbeiter = Entscheider). Neben den engagierten Mitarbeitern, die es natürlich auch gibt, sind da Leute dabei, die nach zwei Jahren zwar das SGB IX haben, dies aber noch verpackt auf dem Schreibtisch liegt, keine Ahnung von AHB haben und den GdB mit Grad der Arbeitsunfähigkeit/willigkeit gleichsetzten.

    Ich rate jedem der so einen Antrag stellt (ob Erstantrag oder Verschlechterungsantrag), sich Rat bei Fachkundigen zu holen (ob jetzt SBV in Betrieben oder VdK oder der SoVD (??)) ist egal -- einfach von Leuten, die sich ein wenig mit den Gepflogenheiten auskennen,

    Gruß, Josef
  • Tschoo hat geschrieben:
    .....Zu einem unseren letzten AK SBV IGM (Arbeitskreis Schwerbehindertenvertreter der IGM) hatten wir den Abteilungsleiter "unseres" Versorgungsamtes eingeladen. Der hat u.a. auch ein bißchen aus dem Nähkästechen geplaudert/geklagt (?).

    Es ist einfach so, dass Beamte, die in anderen Verwaltungseinheiten nicht mehr gebraucht werden zum Versorgungsamt kommen (das sind dann die Sachbearbeiter = Entscheider). Neben den engagierten Mitarbeitern, die es natürlich auch gibt, sind da Leute dabei, die nach zwei Jahren zwar das SGB IX haben, dies aber noch verpackt auf dem Schreibtisch liegt, keine Ahnung von AHB haben und den GdB mit Grad der Arbeitsunfähigkeit/willigkeit gleichsetzten.....

    Josef, zunächst eine bitte:
    Benutze möglichst nicht so viele abkürzungen, die vielen nicht geläufig sein können.
    Was bedeuten z.b. IGM und AHB?

    Daneben, sind es nur beamte, die in die versorungsämter kommen, nicht auch angestellte?

    Dies frage ich aufgrund der allgemeinen ansicht und verbreitung (siehe blöd-zeitung u.ä. blätter), dass überall nur beamte sitzen bzw. schlafen. 😉

    Und: ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass diese nicht eingearbeitet werden und nicht wissen, was GdB ist und dies verwechseln.

    Falls, ich sage falls sie das SGB IX noch nicht ausgepackt und darin zumindest gelesen haben, woran liegt es deiner meinung nach?

    Was machen die denn so an ihrem arbeitstagen (stricken, im netz privat surfen)? 😀

    Die versorgungsämter können doch wohl nur dann personal aufnehmen, wenn sie nicht genügend haben.
    Sie werden doch sicher nicht überbesetzt sein (dürfen), oder?

    In diesem fall müssen/müssten sie doch auch dafür sorge tragen, dass die neuen mitarbeiter geschult bzw. von versierten kollegen zumindest einigermaßen eingarbeitet werden.
  • Hallo vory!

    Ich habe nur die Ansicht und die Erfahrung des Abteilungsleiters unseres Versorgungsamtes weitergegeben.
    Doch erst mal die Abkürzungen IGM --> IG Metall (Gewerkschaft)
    AHP --> (war falsch nicht B)
    Ehemalige "Knochentabelle"
    --> Anhaltspunkte für die ärztliche
    Gutachtertätigkeit im sozialen
    Entschädigungsrecht und nach dem
    Schwerbehindertenrecht
    (seit über 2 Jahren rechtsverbindlich)

    Beamte sind unkündbar, können natürlich auch Angestellte sein -- die Versorgungsämter
    brauchen Leute, aber diese werden eben versetzt ohne gefragt zu werden (deswegen Beamte, die müssen), ob sie wollen oder nicht.
    Diese sitzten nicht da und stricken -- sie treffen Entscheidungen!! aber oftmals falsche, weil sie nicht geschult sind. Und es ist Tatsache, dass sie die nciht bekommen (Aussage Abteilugnsleiter).

    Kleines Beispiel: in AHP steht Diabetis Typ 1 (Insulin spritzen) GdB von 50 (kein Spielraum). Sachbearbeiter liest Erstantrag, frägt bei Ärzten, merkt sich Diabetis,
    sagt sich vielleicht "selbst Schuld" --> GdB 20 --> ein unbedarfter Antragsteller akzeptiert dies ...
    Deswegen immer Widerspruch einlegen -- das war meine ganze Aussage.

    Woran liegt das? Viele werden zum Versorgungsamt versetzt, haben aber kein Interesse an dieser Arbeit (Motivation fehlt), sie sind mit Vorurteilen behaftet usw.

    Es ist halt so, die obige Person ist ja über den Zustand auch nicht glücklich, und versucht Schulungen anzubieten -- aber Geld fehlt, und so ist die Privatinitiative der Leute gefragt.

    Versorgungsämter kosten nur Geld und verursachen mit jedem Ausweis neue Kosten ... Will das unsere Regierung? Also von den Beamten/Angestellten dort falsch verstandenes Pflichtgefühl?

    Natürlich gibt es auch engagierte Leute dort ...

    Gruß, Josef
  • Tschoo hat geschrieben:
    ...Ich habe nur die Ansicht und die Erfahrung des Abteilungsleiters unseres Versorgungsamtes weitergegeben.
    ... sie treffen Entscheidungen!! aber oftmals falsche, weil sie nicht geschult sind. Und es ist Tatsache, dass sie die nciht bekommen (Aussage Abteilugnsleiter)......
    Es ist halt so, die obige Person ist ja über den Zustand auch nicht glücklich, und versucht Schulungen anzubieten -- aber Geld fehlt, und so ist die Privatinitiative der Leute gefragt....

    Josef, alles schön und gut, was du generell schreibst und vieles für mich nachvollziehbar.

    Doch ich frage dich, wo sollen sich die leute die an schlulungen interessiert sind (und es gibt sicher welche unter ihnen),wenn sie offenbar von erfahrenen kollegen nicht eingearbeitet werden

    (könnte denn nicht dafür zumindest der abteilungsleiter sorge tragen? 😢),

    diese schulungen in privatinitiative bekommen?

    Gibt es derartige institute, die diese anbieten? Das glaube ich nämlich nicht.

  • Bei uns im Versorgungsamt muss pro Monat über 3000 SBA-Anträge entschieden werden. Das Versorgungsamt braucht Leute, die Ahnung von der Materie haben. Ich glaube nicht, dass es eine Strafe ist, dort zu arbeiten.

    LG, Fluse
  • Hallo Vory!

    (Zur Beruhigung, habe gerade Frühstückspause)

    Ich habe mit mehreren Versorgungsämter zu tun -- Unterschiede sind klar erkennbar.

    Wieso das intern teilweise so abläuft, kann ich nciht sagen, ich weis nur, dass es teilweise so ist, und deswegen noch mal meine Empfehlung -- ein Entscheidung vom Versorgungsamt sehr kritisch prüfen und das am vollständigsten durch einen Widerspruch mit Akteneinsicht (um die Grundlagen der Entscheidung zu sehen).

    Es gibt sehr viele Institute, die Schulungen anbieten -- natürlich sind deren Ansprechbartner erstmal Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter (MBV -- Mitarbeiter-
    vertretungen).
    Oft spielen bei den Versorgungsämtern auch Kosten eine Rolle. Aber auch die Integrationsämter bieten Schulungen an (also fast im Haus), diese kosten "fast" nix (werden von der Ausgleichsabgabe bezahlt) -- nur sind die Mitarbeiter dann eine Woche nicht im Haus. Vielleicht müssen die Verantwortlichen (Abteilungsleiter) geschult werden? Vielleicht fehlt es da nur an Wissen?

    Keine Ahnung 🥺 -- nur Erfahrung,

    Schönen Tag noch,
    Josef

    Ausgleichsabgabe :: Einen Betrag den Firmen, die die SB-Mitwerbeiterquote (privat 5%,
    öffentlich 6%) nicht erfüllen, pro nicht mit SB besetzten Arbeitsplatz an das Integrationsamt abführen
  • ... und dann noch kurz, auch für Fluse

    --> durch Widersprüche (die natürlich neue Arbeit zu den 3000 SBA-Anträgen erzeugen),
    fördern wir "Learning by Doing".
    Es besteht auf jeden Fall kein "feindliches" Verhältnis zwischen SBV und
    Versorgungsamt, wie vory vielleicht durch meine Aussagen meinen könnte..

    Jetzt aber allen einen schönen Tag und Tschüss

  • Fluse hat geschrieben:
    .... Das Versorgungsamt braucht Leute, die Ahnung von der Materie haben. Ich glaube nicht, dass es eine Strafe ist, dort zu arbeiten.

    glaube ich auch nicht. ich denke, dass es da eher andere dienststellen, ämter und behörden gibt, wo keiner gern freiwillig hingeht.

    lg nicky

    ps. ich habe mein profil endlich ausgefüllt
  • Tschoo hat geschrieben:
    ... und dann noch kurz, auch für Fluse

    --> durch Widersprüche (die natürlich neue Arbeit zu den 3000 SBA-Anträgen erzeugen),
    fördern wir "Learning by Doing".
    Es besteht auf jeden Fall kein "feindliches" Verhältnis zwischen SBV und
    Versorgungsamt, wie vory vielleicht durch meine Aussagen meinen könnte..

    vory meint gar nix in dieser richtung, wie kommst du darauf? 🥺

    Danke für den hinweis, dass du den beitrag in deiner frühstückspause geschrieben hast, du glaubst gar nicht, wie das meine nerven beruhigt hat. *lach*

    Nur eine frage noch, SVG = schwerbehindertenvertretung? Sächsischer Bauern Verband wohl eher nicht? 😀

    Google zeigt da so einige ergebnisse.....

    Für mich ist das thema jetzt auch erledigt.
    Tschüs und vielleicht bis bald einmal wieder! 😉
  • vory hat geschrieben:
    .....Nur eine frage noch, SVG = schwerbehindertenvertretung?
    Sächsischer Bauern Verband wohl eher nicht? 😀...

    sylter verkehrs verein, ginge aber auch! 😛 *gg*
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