Ich suche dringend einen guten Anwalt für soziale und medizinische Belange im Umfeld von 100 km von

Hallo,

mir wurde gerade Erwerbslosenrente befristet bis 2013 nach zweijährigem Widerspruchverfahren bewilligt, da ich mich aufgrund mehrfacher chronischen Erkrankungen nicht damit zufrieden gebe, suche ich nun in einem Umfeld von ca. 100 km von Magdeburg einen fähigen Anwalt der einem in diesem Verfahren unterstützt.
Erfahrungsgemäß sollte es ein Anwalt für medizinische und soziale Belange sein.
Vielen Dank für das Lesen und für die Antworten von Euch.

LG Andrea

Antworten

  • Hallo Andrea,

    Es gibt keinen Grund sich einen Anwalt zu nehmen. Das was Du erlebst ist der der übliche Ablauf bei einer Frühberentung. Bei einer Frühberentung ist es nichts ungewöhnliches, wenn diese zu erst nur vier den Zeitraum von zwei Jahren bewilligt wird. Dies ist nicht nur bei chronisch Kranken so. Bei einem Freund dem beide Beine fehlen war es genauso. Obwohl jeder sehen konnte das er nie wieder gesund wird, wurde auch er erst einmal für zwei Jahre berentet und zwei Jahre später dann unbefristet. Wenn Dein Gesundheitszutand so ist das er sich nicht mehr verbessert, Du also in zwei Jahren noch genauso arbeitsunfähig bist, hast Du nichts zu befürchten. Deine befristete Rente in zwei Jahren automatisch in eine unbefristete Rente umgewandelt. Du brauchst also keine Angst haben und Grund zum Ärgern gibt es auch nicht. 😉

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:
    Hallo Andrea,

    Es gibt keinen Grund sich einen Anwalt zu nehmen. Das was Du erlebst ist der der übliche Ablauf bei einer Frühberentung. Bei einer Frühberentung ist es nichts ungewöhnliches, wenn diese zu erst nur vier den Zeitraum von zwei Jahren bewilligt wird. Dies ist nicht nur bei chronisch Kranken so. Bei einem Freund dem beide Beine fehlen war es genauso. Obwohl jeder sehen konnte das er nie wieder gesund wird, wurde auch er erst einmal für zwei Jahre berentet und zwei Jahre später dann unbefristet. Wenn Dein Gesundheitszutand so ist das er sich nicht mehr verbessert, Du also in zwei Jahren noch genauso arbeitsunfähig bist, hast Du nichts zu befürchten. Deine befristete Rente in zwei Jahren automatisch in eine unbefristete Rente umgewandelt. Du brauchst also keine Angst haben und Grund zum Ärgern gibt es auch nicht. 😉

    Gruß Karin


    Hallo Andrea,

    Karin hat für den ersten Teil der Antwort recht.
    Man kann Eu Rente bis max 9 Jahre, immer bis zu 3 Jahre befristen, ich habe das selber so erfahren. Meine Eu Rente läuft schon seit meinen Unfall 2001 (schweres SHT 3. Grades, 5 Wochen Koma und Gehirnbluten) immer befristet. 2008 habe ich noch 2 Schlaganfälle gehabt (rechts gelähmt und sprachbehindert). 2011 ist meine Rente ausgelaufen und sie haben die Rente wieder nur bis 2014 befristet. Das ist laut Gesetz unzulässig und ich klage jetzt vor dem Sozialgericht

    LG Randy
  • Hallo,wenn ich das richtig verstanden habe,hat Sie 2 jahre ngekämpft um die Rente überhaupt zu bekommen.Verstehe schon das Sie gerüstet sein will falls es wieder zu rumstreiten kommt was garnicht so abwegig ist.Ihr habt zwar recht das Prozedere ist bis 3 mal befristet hab auch schon von5 mal gehört.Nur habe ich schon erlebt was Sie befürchtet.der gleiche Arzt der der Person ein Fibromyalgie attestiert hat,hat 6 Monate später keine mehr festgestellt,komisch erst hat Er noch nie mit Der RV zu tun gehabt und ein halbes Jahr später jede Menge Kunden von der RV geschickt bekommen.Denkt Euch euren Teil.Der Anwalt muss nicht in Deiner Nähe sein meiner ist 500 Km weit weg und das funktionirt einwandfrei.LG Erich

  • Guten Abend Rotkäpchen,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Wie die anderen bereits schrieben ist es richtig,

    Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zeitlich befristet bewilligt. Das bedeutet, dass sie nicht automatisch bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden, sondern dass immer wieder geprüft wird, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Nur in seltenen Fällen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht behoben werden kann, wird die Rente unbefristet geleistet.

    In der Regel jedoch findet eine Befristung statt auf ein Jahr bis höchstens auf drei Jahre. Nach einer erneuten Gesundheitsprüfung kann nach diesem Zeitraum die Rente erneut gewährt werden. Nach einer dreimaligen Befristung von je drei Jahren (insgesamt also nach neun Jahren) wird die Rente unbefristet gewährt.

    Sorge um die Rente musst du dir erst 8 Wochen vor dem auslaufen der nun gewährten Rente in dem Bescheid zum Datum 2013 machen, das bedeutet dann für dich du musst zu dieser Zeit einen Folgeantrag stellen bei der DRV. Wirst dann einer Gesundheitsprüfung unterzogen. Hier musst du dann eine gute Dokumentation deines behandelnden Arztes vorlegen etc.. Und dann wird wieder befristet gewährt, oder die jetzige Rente gekürzt oder fällt ganz weg. Je wie die Entscheidung zur Prüfung deiner Gesundheit dann sich entwickelt, ausfällt.

    Es kommt immer auf die Erkrankung an und deren Entwicklung im einzelnen. Was bei den anderen so ist muss in deinem Fall gar nicht zutreffend sein. Und nun wünsche ich dir gute Besserung, einen schönen ersten Advent, Mfg Lyn 😉
  • Lyn hat geschrieben:

    Guten Abend Rotkäpchen,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Wie die anderen bereits schrieben ist es richtig,

    Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zeitlich befristet bewilligt.


    Nein Lyn,

    nicht grundsätzlich. Aber ziemlich oft. Meine Rente wurde nie befristet. Es dauerte nur vier Wochen, dann hatte ich meine lebenslange Rente durch. Ich war damals 39 und sehr schwer krank. Das Renten häufig nur befristet zugesprochen werden, habe ich erst viel später erfahren. Deshalb kann ich die Verunsicherung von Rotkäppchen gut verstehen.

    Gruß Karin
  • KarinM hat geschrieben:
    Lyn hat geschrieben:

    Guten Abend Rotkäpchen,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Wie die anderen bereits schrieben ist es richtig,

    Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zeitlich befristet bewilligt.


    Nein Lyn,

    nicht grundsätzlich. Aber ziemlich oft. Meine Rente wurde nie befristet. Es dauerte nur vier Wochen, dann hatte ich meine lebenslange Rente durch. Ich war damals 39 und sehr schwer krank. Das Renten häufig nur befristet zugesprochen werden, habe ich erst viel später erfahren. Deshalb kann ich die Verunsicherung von Rotkäppchen gut verstehen.

    Gruß Karin



    Hallo Karin,

    Da waren auch noch bessere Zeiten! Heute gibt es Eu Renten nur noch befristet, es sei denn die volle Erwerbsminderung kann nicht mehr behoben werden und das sind ganz wenige Fälle. Da musst du schon nicht mehr aufstehen können und das ist bei Rotkäppchen, ich glaube, nicht der Fall.

    LG Randy

  • Randy hat geschrieben:
    Hallo Karin,

    Da waren auch noch bessere Zeiten! Heute gibt es Eu Renten nur noch befristet, es sei denn die volle Erwerbsminderung kann nicht mehr behoben werden und das sind ganz wenige Fälle. Da musst du schon nicht mehr aufstehen können und das ist bei Rotkäppchen, ich glaube, nicht der Fall.

    LG Randy



    Hallo Randy,

    ich bin noch nicht lange berentet. Ich wurde wegen Asthma und COPD berentet. Nicht wegen meiner Gehbehinderung und nicht wegen des Rollstuhls. Zugegeben, ich war damals schon viele Jahre sehr krank. Bevor ich berentet wurde fuhr ich regelmäßig zur Kur in die Schweiz. Bevor ich meinen Rentenantrag stellte wurde ich aus der Rehaklinik als arbeitsunfähig entlassen und im Entlassungsbericht stand ich solle meine Rente beantragen. Daraufhin hat mir meine Krankenkasse den Rentenantrag zugeschickt und vier Wochen später war ich Frührentner.

    Gruß Karin

  • Guten Morgen Karin,

    die Praxis doch auch in der Rechtsprechung ist es seit 2001 so das Renten / DRV nur noch befristet gewährt werden. Und das es sehr schwer ist, sehr oft müssen Betroffene sich dies er streiten in den Instanzen am SG = Sozialgericht. Doch nicht weil diese nicht krank genug sind, sondern es sind ganz andere Faktoren. Unwissenheit des Antragstellers / rin und Unkenntnis, doch auch die Veränderungen in der gesetzlichen Grundlage zur Voraussetzung der Rente, Rentenform, Rentenart. Denn auch dies hat sich im laufe der Zeit sehr geändert.

    Das ist die Ausrichtung dazu in Kurzform !

    Erwerbsminderungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die "Volle Erwerbsminderungsrente", wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, eine "Teilweise Erwerbsminderungsrente". Die Rente muss beantragt werden, ist befristet und kann verlängert werden. Zuständig ist die Rentenversicherung.

    Voraussetzung und Antrag !

    Die volle Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente ersetzen seit 1.1.2001 die "Rente wegen Berufsunfähigkeit" und die "Rente wegen Erwerbsunfähigkeit".

    Medizinische Voraussetzungen !

    Für eine Erwerbsminderungsrente muss die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein. Es wird unterschieden zwischen teilweise und voll erwerbsgemindert:

    Teilweise erwerbsgemindert ist,
    wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit eine berufliche Tätigkeit von mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.
    Voll erwerbsgemindert ist,
    wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nur eine berufliche Tätigkeit von weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.

    Berufsschutz

    Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und in ihrem oder einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten können, bekommen eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, auch wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und mehr Stunden arbeiten könnten (§ 240 SGB VI).

    Befristung

    Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet.

    Die Erwerbsminderungsrente wird für längstens 3 Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
    Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist; davon ist nach 9 Jahren auszugehen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

    Tip
    Dem Rentenantrag sind zweckmäßige ärztliche Unterlagen (z.B. Befundbericht des Hausarztes) sowie alle Versicherungsnachweise beizufügen, damit er möglichst schnell bearbeitet werden kann.
    Bei Notwendigkeit der Weiterführung der Rente ist ein neuer bzw. ein Verlängerungsantrag nötig. Im Antrag sind die Einschränkungen des Versicherten durch den Arzt möglichst genau zu beschreiben bzw. die Angaben aus dem Erstantrag zu bestätigen, falls keine Verbesserung eingetreten ist.
    Der Versicherte kann dabei mithelfen, indem er sich selbst genau beobachtet bzw. sich von seiner Umgebung beobachten lässt, um festzustellen, worin er im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen behindert/eingeschränkt ist. Die meisten Ärzte schätzen es sehr, wenn der Patient diese Aufzeichnungen mit zur Sprechstunde bringt.

    Und wie ich auch in meinem Beitrag schrieb dazu, jeder ist in der jeweiligen Situation, zu der eigenen Erkrankung Individuell. Und so nutzt es nichts wenn ich Rotkäppchen geschrieben hätte, das ich meine Rente nach Antragstellung (4 Tagen) gewährt bekam wegen voller Erwerbsminderung/ unbefristet nach Arbeitsunfall und Mehrfachbehinderung, Körper & Organschädigung zum Ereignis Arbeitsunfall. Und so kann ich meine Situation nicht auf die von Rotkäppchen übertragen.

    Das befristen der Renten hat den Zweck um nach einer gewissen Zeit wie durch den Gesetzgeber vorgegeben wird " was ist an Restarbeitsleistung" beim Betroffenen noch vorhanden etc. und erst dann wird Neu beschieden. Es gibt natürlich auch andere Personengruppen wo anders beschieden wird. Und es wurde auch durch den Gesetzgeber entschieden das dies auf 9 Jahre begrenzt ist wurde zum ersten Antrag im RV - Verfahren. Weil nach 9 J. keine Besserung mehr zu erwarten sei, ist , wie auch immer in der Formulierung dazu. Nach diesen 9 J. wurde durch den Gesetzgeber bestimmt wird die Rente auf Dauer zur Erwerbsminderung ausgesprochen, doch auch nur wenn der Zustand gleich ist, sich nicht wesentlich verbessert hat etc.

    Ich wünsche dir einen schönen ersten Advent, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn,

    ich weiß das es oft ein sehr schwerer Weg ist eine Rente bewilligt zu bekommen. Wie bei allem was mit unserer Gesundheit zu tun hat ist es auch hier wichtig schon lange vor dem Rentenantrag den Ärzten und Gutachtern zu zeigen wie krank man ist. Wer sich immer krank zur Arbeit schleppt, sich nie oder immer nur kurz krank schreiben läßt und nie zur Kur gefahren ist, der muß tatsächlich sehr hart kämpfen. Ich bin nach 2001 berentet worden und ich wurde nach 1962 geboren. Bei mir galten also schon die neuen Gesetzte. Aber weil ich schon lange vor meinem Rentenantrag viel krank geschrieben wurde und mehere mehere stationäre Reha's hinter mir hatte, bei denen ich nicht besonders gut therapierbar wirkte und wärend ich meinen Rentenantrag gestellt stellte auch schon wieder längere Zeit krank geschrieben war, erkannte die Rentenkasse schnell das meine Gesundheit nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Deshalb kann ich allen chronisch Kranken nur empfehlen, beißt nicht zu sehr die Zähne zusammen und zeigt der Rentenkasse schon einige Zeit vor eurem Antrag wie krank ihr seid. Dann klappt das mit dem Rentenantrag auch ohne Streit. Mein beiseitig beinamputierter Bekannter hatt übrigens nach zwei Jahren "Probezeit" seine unbefristete Rente auch problenmlos durch bekommen. Und andere, denen ich riet sich vor dem Rentenantrag hin und wieder krank schreiben zu lassen statt krank arbeiten zu gehen und zur Kur zu fahren um der Rentenkasse zu zeigen das die Gesund nicht mehr wiederherstellbar ist, wurden zwar nicht immer sofort unbefristet berentet, aber 2-3 Jahre später. Ganz ohne Anwalt und ohne Streit. 😉

    Gruß Karin
  • Rotkäppchen hat geschrieben:
    Hallo,

    mir wurde gerade Erwerbslosenrente befristet bis 2013 nach zweijährigem Widerspruchverfahren bewilligt, da ich mich aufgrund mehrfacher chronischen Erkrankungen nicht damit zufrieden gebe, suche ich nun in einem Umfeld von ca. 100 km von Magdeburg einen fähigen Anwalt der einem in diesem Verfahren unterstützt.
    Erfahrungsgemäß sollte es ein Anwalt für medizinische und soziale Belange sein.
    Vielen Dank für das Lesen und für die Antworten von Euch.

    LG Andrea


    3.3.3 Rente wegen Erwerbsminderung
    Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten
    Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung geleistet. Ent-
    scheidend ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedin-
    gungen des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglichen Arbeitsstunden (be-
    zogen auf eine Fünftagewoche) festgestellt wird. Renten wegen Erwerbsminderung sind
    grundsätzlich auf Zeit (längstens für drei Jahre) zu leisten, die Befristung kann wiederholt
    werden. Eine Dauerrente kommt nur in Betracht, wenn es unabhängig von der jeweiligen
    Arbeitsmarktlage unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben
    werden kann. Es müssen also medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Besserung
    des Gesundheitszustandes im Hinblick auf die geminderte Erwerbsfähigkeit sprechen.
    Bei einem Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen
    Arbeitsmarkt von täglich sechs Stunden oder mehr liegt keine rentenrechtlich relevante Er-
    werbsminderung vor.
    3.3.3.1 Teilweise Erwerbsminderung
    Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Be-
    hinderung auf nicht absehbare Zeit drei bis unter sechs Stunden täglich im Rahmen einer
    Fünftagewoche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstä-
    tig sein kann.
    Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit können, bedingt durch
    den Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente alter Art, aufgrund einer Vertrauensschutzregelung
    Versicherte erhalten, die bei der zum 01.01.2001 erfolgten Neuregelung der Erwerbsminde-
    rungsrenten das 40. Lebensjahr vollendet hatten, d. h. vor dem 02.01.1961 geboren sind.
    Für diesen Personenkreis ist daher nicht nur das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen
    Arbeitsmarkt von Bedeutung. Vielmehr kann Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbs-
    minderung wegen Berufsunfähigkeit auch aufgrund Berufsschutzes bestehen, d.h. wenn der
    bisherige Beruf und zumutbare Verweisungsberufe nicht mehr im Rahmen von mindestens
    sechs Stunden täglich ausgeübt werden können. Für die Auslegung des Begriffs der Berufs-
    unfähigkeit sind die bisherigen Grundsätze entsprechend anzuwenden.
    Berufsunfähig ist demnach ein Versicherter, dessen Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen
    Gründen in seinem bisherigen Beruf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als
    sechs Stunden täglich gesunken ist.
    3.3.3.2 Volle Erwerbsminderung
    Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unter
    den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei
    Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
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