Moin Moin! Muß die Arge auch für Stromnachzahlungen aufkommen???

Guten Morgen liebe Forummitglieder,
bei meiner diesjährigen Stromabrechnung kam es trotz korrekt geleisteter Abschlagszahlungen zu einem Minus von 148,-€. Die Arge hat mir für diesen Betrag ein Darlehen gewährt, welches ich jetzt monatlich abstottern darf.
Muß die Arge nicht auch für Stromnachzahlungen aufkommen? Wenn vom Vermieter Nebenkosten nachgefordert werden, zahlt die Arge diese ja auch.

Liebe Grüße,
MrRelisienz

Antworten

  • Meines Wissens nach gibt es die Möglichkeit für E-Rollstuhl-Fahrer/innen die erhöhte Stromrechnung bei der Krankenkasse einzureichen...
    Sollte deine Anfrage keinen behinderungsbedingten bezug haben, dann folgende Antwort: Keine Ahnung, ist evtl eine Frage für die ÖRA.
    LG
    M.
  • MrRelisienz




    meines Wissens ist es so, daß Du die Stromkosten aus dem Regelsatz finanzieren mußst. Das gilt auch für die Nachzahlungen. Etwas anderes ist es, wenn Deine Wohnung mit Nachtspeicheröfen beheizt wird. Hier muß der Teil des Stromverbrauchs von der Arge übernommen werden, der zum Heizen benötigt wird. Dein Versorger trennt bei der Rechnung den Heiz bzw. Nachtspeichertsarif vom Normaltarif.

    LG Nobby
  • monalisa72 hat geschrieben:... ist evtl eine Frage für die ÖRA.

    Was ist ÖRA? 😢

    Schließe mich hier delphisannes bemerkung in einem anderen thread an:

    Bitte verwendet doch möglichst keine abkürzungen bzw. nur solche die auch in fachlichen dingen unbedarfte user verstehen!

    Kann es sein, dass die öffentliche rechtsauskunft gemeint sein kann????

    Ab und zu ist man hier wirklich am rätselraten! 😺


    Wünsche eine guten start in den tag

    vory
  • Mea Culpa....
    Öffentliche Rechtsauskunft ist damit gemeint.

    LG
    Mona
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