Habe ich als EU-Rentner (vollerwerbsunfähig) Anspruch auf Reha

Mein Antrag auf Reha wegen langandauernder psychischer Krankheit, wurde von der BfA abgelehnt und jetzt auch von der DAK, mit der Begründung, dass eine ambulante Therapie hinreichend wäre und sie ausserdem gar nicht zuständig sein.

Antworten

  • Hi Parviz

    So ganz der Fachmann bin ich nicht was Reha angeht, daher ohne Gewähr. "Also" Die BfA bzw Deutsche Rentenversicherung Bund wie sie jetzt heißt ist beim EM- oder Altersrentner ziemlich außen vor. Die genehmigen eine Reah um langanhaltende Arbeitsunfähigkeit zu verkürzen, drohende Erwerbsminderung zu verhindern oder Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Überspitzt formuliert, ob es dir nach der Reha besser geht wird für die RV Bund nur dann interessant, wenn es dir dann so gut geht, dass du nicht mehr erwerbsgemindert bist. Rentenversicherung ist also wirklich nicht zuständig.

    Die Krankenkasse ist aber zuständig und offenbar laufen ja ambulante Therapien bzw. würden genehmigt werden. Warum eine stationäre Reha abgelehnt wird kann ich nur vermuten. Aber gerade bei langanhaltenden Beeinträchtigungen ist kaum zu erwarten, dass nach 4/6 Wochen alles im grünen Bereich ist. Da ist vielleicht eine längerfristige ambulante Therapie besser - wie gesagt meine Vermutung.
    Ansprechpartner für dich ist jetzt dein Arzt. Wenn er der Kasse gegenüber deutlich macht warum eine stationäre Reha notwendig ist, hoffe ich doch dass es klappt

    Klaus
  • Hallo Parviz

    wie das bei Rentnern mit einer phycischen Erkrankung mit einer Reha aussieht, weiß ich nicht. Ich vermute, wie Klaus schon erwähnt hat, ist bei einer phychischen Erkrankung eine längerfristige Therapie notwendig. Generell ist aber zu sagen, daß auch Rentner einen Anspruch auf eine med Reha haben. Als Kostenträger ist in der Regel die KK zuständig. Bei Rentner geht es ja im Gegensatz zu den Arbeitnehmern nicht um den Erhalt oder Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit, sondern um Vermeidung der Pflegebedürftigkeit.

    LG Nobby
  • Hallo Parviz,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Du hast ja schon einige gute Hinweise aus der Community bekommen (vielen Dank dafür 😀 ).

    In der Tat solltest Du, gemeinsam mit Deinem behandelnden Arzt, die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen. Denn es geht ja nicht um die Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit, sondern darum, Deinen gesundheitlichen Zustand zu verbessern bzw. zu stabilisieren.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Parviz,

    zu der Frage des in Deinem Fall zuständigen Kostenträgers (KK) ist nichts hinzuzufügen, ebenso zu der Klärung der Frage, ob Deine Rehabilitationsmaßnahme nun besser in einen ambulanten Rahmen oder stationär erfolgen sollte.

    Dazu allerdings noch ein kleiner Hinweis:

    In der Regel ist die Krankenkasse gehalten vor ablehnung eines Antrages auf eine stationäre Reha den sog. Medizinischen Dienst zu konsultieren um eben von diesem feststellen zu lassen, ob ein Anspruch gegeben ist, und in welcher Form diese Reha durchgeführt werden sollte.
    Will heißen: Für Deine Ablehnung muss der Krankenkasse ein entsprechendes Gutachten vom MDK vorliegen. Als Versicherter verfügst Du über ein Akteneinsichtsrecht, und kannst so um die Übersendung einer Kopie dieses Gutachtens bitten.

    Wenn Du nun ja offenichtlich überlegst, gegen den Bescheid Deiner Krankenkasse Widerspruch einzulegen, wäre es sicherlich sionnvoll, dieses Gutachten mit zu Deinem Arzt zu nehmen, um dort gemeinsam zu überprüfen, ob Kasse und MDK Deinen Wunsch überhaupt richtigeingeordnet haben, ob da vielleicht medizinische Details fehlten, die Ihr noch nachliefern müsstet, und um überhaupt festzustellen, wo das Problem mit Deinem Antrag liegt.

    Ein Widerspruch sollte dann entlang der Argumentation des MDK geführt werden, denn schließlich ist dieser Gutachter auch derjenige, dem die Kasse Deinen Widerspruch vorlgen muss, um wiederum prüfen zu lassen, ob diese Entscheidung zu revidieren ist.

    Ein kleines, aber meiner Erfahrung nach oftmals entscheidendes Detail!

    Viel Glück,

    Olaf
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