kann meine Forderungen als Behinderter in Firma nicht durchsetzen, wer hilft?

Habe den Chef über meine Behinderung informiert. Erhalte aber z.B. keine Zusatzurlaub, keinerlei andere mir zustehende Vergünstigung.
Wie soll ich mich verhalten?

Antworten

  • Hallo Monikelli,

    Herzlich Willkommen hier im Forum. Wieviel Prozent hast Du denn bekommen? Du bist erst ab 50% Schwerbehindert, solltest Du weniger Prozente haben, kannst Du den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, bekommst dann aber keinen Zusatzurlaub. Die Steuerermäßigungen gibts aber trotzdem.

    Gibts bei Dir in der Firma keinen Schwerbehindertenvertrauensperson? Dann sprich diese Person an, wenn Du Fragen hast, die kann Dir auf jeden Fall weiterhelfen. Es werden sich hier bestimmt noch einige Leute melden.
  • Guten morgen Monikelli,

    sei uns herzlich im Forum willkommen,.. 😉

    Gegenfrage von mir;

    Wie hast du deinem AG = ArbeitgeberIrin von deiner Behinderung in Kenntnis gesetzt, die Form dazu ? Viele wissen gar nicht was sich daraus für dich ergibt. Vielleicht solltest du nochmals auf deinen AG zugehen und das Gespräch suchen. Wäre ein Vorschlag dazu, so hast du die erneute Möglichkeit dich ihm / ihr gegenüber in einem Gespräch miteinander zu erklären zur Behinderung und den Möglichkeiten für dich dazu.

    Du hast nichts zur Größe der FA = Firma geschrieben, sonst wendest du dich an den Betriebsrat wenn vorhanden oder wenn es eine Gewerkschaft gibt auch dort. In Mittel und Großunternehmen gibt es auch einen Sprecher für Personen mit Behinderung. Oder du gehst zum Arbeitsamt und stellst einen Antrag auf Gleichstellung. Ohne diesen Antrag passiert auch nichts.

    Hier für dich mehr zur Gleichstellung, da du nicht geschrieben hast wie hoch deine GdB / GdS ist;

    http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Gleichstellung/77c446i1p/index.html

    Wünsche dir ein sonniges Wochenende, im Forum eine gute Zeit, Mfg Lyn 😉


  • Liebe Monikelli,

    erstmal herzlich willkommen bei uns im Forum!

    Meine Vorposter haben recht: Den wenigsten Arbeitgebern sind die Regelungen für Arbeitnehmer mit Behinderung bekannt und eventuell ist es bei Dir auch so. Du kannst höflich auf Deine Rechte hinweisen.

    Was meinst Du außerdem mit Vergünstigungen? Lohnsteuerlicher Natur? Dafür wäre das Finanzamt zuständig, nicht der Arbeitgeber. Du musst hierfür lediglich Deine Lohnsteuerkarte zurückholen, um Dir den Steuerfreibetrag vom Finanzamt draufschreiben zu lassen.

    Für weitere Hinweise wären mehr Infos von Dir gut. Welchen Grad der Behinderung hast Du? Hast Du Deine Arbeitgeber bereits auf Deine Rechte hingewiesen und wurdest ignoriert? Falls es einen Betriebsrat bei Euch gibt, wurde er eingeschaltet?

    Eventuell findest Du weitere hilfreiche Tipps, die nicht direkt mit Deiner Frage zusammenhängen, im folgenden Artikel: http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Tom_MyHandicap hat geschrieben:
    .....Was meinst Du außerdem mit Vergünstigungen? Lohnsteuerlicher Natur? Dafür wäre das Finanzamt zuständig, nicht der Arbeitgeber. Du musst hierfür lediglich Deine Lohnsteuerkarte zurückholen, um Dir den Steuerfreibetrag vom Finanzamt draufschreiben zu lassen.

    Tom, es gibt keine steuerkarten mehr. Sorry, dass ich dich da korrigiere. 😉

    Irgendwo hatten wir da schon einen thread über das thema, nur dass ich den gegenwärtig leider nicht finden kann.

    Auf alle fälle geht jetzt alles in "papierform".

    Änderungen der steuerklasse/n, anträge über freibeträge entweder über das internet, per post oder persönlich beim fa.


    Schönes wochenende

    vory
  • vory hat geschrieben:
    .....Irgendwo hatten wir da schon einen thread über das thema, nur dass ich den gegenwärtig leider nicht finden kann....

    hier müsste es sein:

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=man-behindertenpauschfreibetrag-finanzamt-beantragen&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=24023


  • Hallo Monikelli

    Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit mindeststen GDB 50% hast, kannst Du bei Deinem Arbeitgeber den Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche beantragen. Er ist gesetzlich verpflichtet, Dir diesen zu gewähren. Als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft reicht es aus, wenn Du Deinem AG eine Kopie des Schwerbehindertenausweis gibst. Nenbei hast Du u.a. auch Steuervorteile. Den entsprechenden Freibetrag kannst Du auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder nachträglich über die Steuererklärung geltent machen. In beiden Fällen genügt der Nachweis durch den SBA.

    LG Nobby
  • vory hat geschrieben:Tom, es gibt keine steuerkarten mehr. Sorry, dass ich dich da korrigiere. 😉

    Liebe vory,

    gar kein Problem! Ich lasse mich natürlich gerne korrigieren, wenn ich etwas Falsches behaupte.

    Es stimmt, die Lohnsteuerkarte sollte es nur bis 2010 geben. Aber für das Jahr 2011 gilt meine 2010er Lohnsteuerkarte weiterhin, da es Verzögerungen bei der Umstellung auf das papierlose, elektronische Verfahren gab. Ab 2012 soll die alte LSK endgültig Geschichte sein 😀

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Monikelli,

    Wenn die vorher genannten Voraussetzungen vorliegen, kann auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und das Integrationsamt helfen.

    LG

    Surfer
  • surfer hat geschrieben:
    Wenn die vorher genannten Voraussetzungen vorliegen, kann auch die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und das Integrationsamt helfen.

    Hab hier mal eine generelle frage zum integrationsamt.

    Monalisa schrieb in irgend einem thread, das intergrationsamt wäre wohl für beamte. Sorry, aber das verstehe ich nun leider nicht. 😺


    Viele grüße

    vory
  • Hallo Vory

    das Integrationsamt hieß bis vor einigen Jahren Versorgungsamt. Dieses Amt ist für alle Angelegenheiten die Menschen mit Handicap betreffen, zuständig. Im Zweifel erhält man auch Infos, in welchen Angelegenheiten man sich an welches Amt wendet.

    "Lohnsteuerkarten" gibt es immer noch. Sie existiert für jeden Bürger als Datensatz beim Finanzamt. Lohnsteuerkarten in Papierform gibt es nicht mehr. Derzeit werden von den Finanzbehörden Mitteilungen versendet. in denen alle persönlichen informationen die bekannt sind, gespeichert sind. Da es leider zu Datenpannen gekommen ist, sollte man diese Mitteilungen genau überprüfen und gegebenenfalls Änderungen beim Finanzamt geltend machen. Gespeichert werden u.a. Adresse, Steuerklasse, Konfession und eingetragene Freibeträge wie z.B. Schwerbehindertenfreibeträge.

    LG Nobby
  • Nobby hat geschrieben:
    das Integrationsamt hieß bis vor einigen Jahren Versorgungsamt. Dieses Amt ist für alle Angelegenheiten die Menschen mit Handicap betreffen, zuständig. Im Zweifel erhält man auch Infos, in welchen Angelegenheiten man sich an welches Amt wendet.

    Nobby, vielen dank für die info! 😉

    Das war mir bisher leider nicht bekannt.
    Der hinweis mit der evtl. zuständigkeit für beamte hat mich aber doch sehr verwirrt!
    Nobby hat geschrieben:"Lohnsteuerkarten" gibt es immer noch. Sie existiert für jeden Bürger als Datensatz beim Finanzamt. Lohnsteuerkarten in Papierform gibt es nicht mehr....

    Genau, so meinte ich es auch mit meinem hinweis an tom.

    Schönen Tag

    vory
  • Hallo Zusammen!

    Wir sollten vielleicht noch mal auf die ursprüngliche Frage von "monikelli" zurükkommen.

    "Habe den Chef über meine Behinderung informiert. Erhalte aber z.B. keine Zusatzurlaub, keinerlei andere mir zustehende Vergünstigung.
    Wie soll ich mich verhalten?"

    Um dies Frage zu Beantworten:

    (1) "... über meine Behinderung ..." Hast du einen SB-Ausweis?
    Hast du deinem Chef eine Kopie gegeben?

    (2) "Zusatzurlaub", falls (1) mit Ja beantwortet --> Gesetzlich festgelegt, Klage vorm Sozialgericht (wenn reden und Hinweis auf §125, SGB IX nicht hilft, eventuell Integrationsamt dazuholen)

    (3) was erwartest du für "sonstige Vergünstigungen" von der Firma?

    Gruß, Josef
  • Tschoo hat geschrieben:
    Wir sollten vielleicht noch mal auf die ursprüngliche Frage von "monikelli" zurükkommen......

    Hallo Josef,
    es wurde doch von Monikelli keine Antworten mehr gegeben. Der letzte Beitrag an sie war von Tom vor fünf tagen:
    Tom_MyHandicap hat geschrieben:
    ....Meine Vorposter haben recht: Den wenigsten Arbeitgebern sind die Regelungen für Arbeitnehmer mit Behinderung bekannt und eventuell ist es bei Dir auch so. Du kannst höflich auf Deine Rechte hinweisen.

    Was meinst Du außerdem mit Vergünstigungen? Lohnsteuerlicher Natur? Dafür wäre das Finanzamt zuständig, nicht der Arbeitgeber. Du musst hierfür lediglich Deine Lohnsteuerkarte zurückholen, um Dir den Steuerfreibetrag vom Finanzamt draufschreiben zu lassen.

    Für weitere Hinweise wären mehr Infos von Dir gut. Welchen Grad der Behinderung hast Du? Hast Du Deine Arbeitgeber bereits auf Deine Rechte hingewiesen und wurdest ignoriert? Falls es einen Betriebsrat bei Euch gibt, wurde er eingeschaltet?

    Eventuell findest Du weitere hilfreiche Tipps, die nicht direkt mit Deiner Frage zusammenhängen, im folgenden Artikel: http://www.myhandicap.de/steuertipps-behinderte-menschen.html


    viele grüße

    vory

  • monikelli war außerdem seit 5 tg. nicht mehr online.

    josef, daher denke ich, dass sie die fragen nicht mehr beantworten wird und ihr schon deshalb niemand aus dem forum weiterhelfen kann. 😢

    vg nicky
  • vory hat geschrieben:
    Nobby hat geschrieben:
    das Integrationsamt hieß bis vor einigen Jahren Versorgungsamt. Dieses Amt ist für alle Angelegenheiten die Menschen mit Handicap betreffen, zuständig. Im Zweifel erhält man auch Infos, in welchen Angelegenheiten man sich an welches Amt wendet.

    Nobby, vielen dank für die info! 😉

    Schönen Tag

    vory


    Hallo,

    erlaubt ihr mir eine kleine Korrektur: Der alte Name des Integrationsamtes war Hauptfürsorgestelle. Es ist eine Behörde und u.a. für Hilfen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz und Ausgleichsabgabe zuständig. Das Integrationsamt soll nicht mit dem Integrationsfachdienst (IFD) verwechselt werden. Beim IFD handelt es sich um eine "private" Firma, hier sitzen dementsprechend keine Beamten. Versorgungsamt hieß früher auch Versorgungsamt und ist für die Feststellung einer Behinderung und das Ausstellen von Schwerbehindertenausweise zuständig.

    Schönen Abend wünscht
    Thomas
  • Thomas, vielen dank für die gute und fachliche erklärung! 😉

    Viele Grüße

    vory
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