Frist für die Entscheidung eines Widerspruchs?

Hallo, ich habe im Mai 2011 Widerspruch gegen eine Entscheidung der DRV eingelegt. Der Widerspruch ist dort eingegangen, zwischendurch wurde ich gefragt, ob ich den Widerspruch aufrechterhalten will, was ich natürlich wollte. Denn ich denke, ich bin im Recht.

Das alles war im August 2011. Seitdem warte ich auf eine Entscheidung. Gibt es eine Frist, bis wann die DRV. entschieden haben muss? Was würdet ihr tun?

LG, Fluse

Antworten


  • Guten Abend Fluse,..

    Gegenfrage ;

    Hast du dich zu der Rückfrage / Anfrage durch die DRV schriftlich geäußert ? Mfg Lyn 😺
  • Ja, hab ich.
    LG, Fluse
  • Fluse,

    du hast nichts dazu geschrieben zu was du in den Widerspruch gegangen bist. Leistungsart !

    Ich muss mich verbessern; Sorry

    Sie ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß § 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig.

    Gemäß § 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig. Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.

    Soweit § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingreift, also die Genehmigung bei Untätigkeit der Behörde fingiert wird, hat § 75 VwGO keine Bedeutung.

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    Fazit 3 Monate wenigstens, erst dann kannst du eine Untätigkeitsklage am SG anstreben, wie o.g. beschrieben,.. Mfg Lyn
  • Hallo Fluse,

    Lyn hat es ja schon gut beschrieben. In den meisten Fällen nach 3 Monaten mal einen netten Brief schreiben unter Androhung einer Untätigkeitsklage. Das reicht meistens schon. Du hast dann immer noch die Möglichkeit diese auch wirklich einzureichen.
    Die bei der DRV sind nicht gerade die schnellsten. Ich habe im Jan. Rentenverlängerung beantragt und im September Bescheid bekommen. Am besten man überlegt sich schon ein Jahr im voraus das man evtl. mal eine Reha benötigt.

    Schönen Gruß Sonnenschein
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