Ich habe eine Zahnkrone verloren. Kann ich da irgendwo einen Zuschuß oder finanzielle Unterstützung

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  • Hallo,

    also ich kenne nur den zuschuss von der Krankenkasse beziehungsweise die Härtefallregelung das bedeutet das man den doppelten Zuschuss bekommt. Das ist immer dann möglich wenn man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Schönen Gruß
  • Hallo ananda

    Hast du die Krone noch oder hast du sie verschluckt. Im Ernst eine Krone ist ja ein künstlicher Zahn, der hat kein Karies und nichts. Daher wenn du die Krone noch hast poliert der Zahnarzt die Flächen wieder sauber und zementiert sie ein - Kosten gegen null.
    Bei mir wurde mal ein Gebißabdruck gemacht und beim Lösen blieb eine Krone im Abdruck hängen. 2 Minuten und die war wieder drin - dieses Mal bombenfest.

    Klaus
  • Hallo Ananda

    wenn die Zahnkrone "nur" herausgefallen ist, besteht für den Zahnarzt die Möglichkeit diese wieder einzusetzen. Voraussezung ist allerdings, daß bei dem verbliebenen Restzahn nichts abgebrochen ist. Auch darf sich unterhalb der Zahnkrone kein Karies gebildet haben. Andernfalls muß eine neue Krone angefertigt werden. Um die Kosten in Grenzen zu halten, kann man unter bestimmten Vorraussetzungen bei der KK den doppelten Festzuschuß beantragen. Mit dem Heil und Kostenplan und Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid, ALG-Bescheide) zur KK gehen und den entsprechenden Antrag stellen. Mit ein bischen Glück wird dann in der Geschäftsstelle das ganze sofort bearbeitet und entsprechend entschieden. Das ganze Procedere muß vor der Behandlung absolviert werden. Viel Glück wünsche ich Dir.

    LG Nobby


  • Hallo!

    Möchte nachlegen und fragen was man tun könnte??
    Mein Mann trägt Hörgeräte und hat eines verloren und nicht wieder bekommen.

    Das Gerät war erst 2 Jahre alt und von der KK.

    Ein Neues geht im Moment finanziel gar nicht!
    LG
    SENDRINE 😺
  • Hallo Sendrine

    Meines Wissens ist es so, daß die Krankenkassen ähnlich wie bei Zahersatz Festbeträ#ge bezahlen. Liegt das Hörgerät im Rahmen dieser Beträge brauchst Du nur die Zuzahlung von 10,-- (falls Du nicht davon befreit bist) leisten. Bei höherwertigen Hörgeräten geht die Differenz zu Deinen Lasten. Frage aber noch einmal die KK.

    LG Nobby
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