Personalfragebogen

Hallo zusammen bin neu hier und hätte da eine frage ,


ich habe da ein anliegen auf die ich bisweilen keine eindeutige Antwort gefunden habe bei meinen recherchen im Internet, undzwar habe ich seit kurzem einen GdB von 50 % und stehe kurz vor einer Vertragsunterzeichnung als Arbeitnehmer bei einer Arbeitsagentur in NRW als Sachbearbeiter im Jobcenter.

Im Vorstellungsgespräch ging es um meine fachlichen Qualifikationen, daher wurde garnicht auf meinen Gesundheitszustand eingegangen, weil man es mir äusserlich absolut nicht ansieht, und deshalb hab ich auch nichts diesbezüglich von meiner Seite aus erwähnt.

Im Personalbogen für die Einstellungsunterlagen werde ich nun gefragt ob ich Schwerbehindert bin und wenn ja wieviel % , wäre es sinvoll dies anzugeben ??

Was für Nachteile hätte ich bei einem Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst,über die Vorteile bin ich mir schon bewusst.

Könnte man mir die Angabe des GDB im Personalfragebogen im nachhinein, obwohl ich die mündliche Zusage bereits habe, zu meinem Nachteil auslegen und mir trotzdem eine Absage erteilen ?

Oder ist es sinvoller es zu verbergen, und ggbf. nach der Probezeit sich zu offenbaren ?

Leider waren im Internet viel zu viele wiederpsrüchliche Informationen diesbezüglich, so das ich selber keine Lösung gefunden habe.

Für eine rasche Antworte/en wäre ich dankbar.

mfg hannes

Antworten

  • Hallo Schinderhannes,

    Mit 50% hast Du Schwerbehindertenstatus, d.h. erweiterten Kündigungschutz, 5 Tage mehr Urlaub, Befreiung von Mehrarbeit.
    Der Nachteile ist klar,daß es schwieriger ist eingestellt zu werden.
    Man darf eine Behinderung verschweigen, wenn allerdings konkret danach gefragt wird, muß man es angeben. Gut die Sache ist umstritten und auch nicht eindeutig geregelt, aber es sind schon Behinderte rückwirkend gekündigt worden, weil sie es verschwiegen hatten.

    Begründet wurde das unter anderem so:

    1.Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber
    2. Zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe
    3. Entgangene Eingliederungszuschüsse
    4. Sicherheitsrisiko wegen des Verschweigens der Behinderung.

    LG

    Surfer
  • Hallo Schinderhannes,

    wenn man expliziet nach der Schwerbehinderung gefragt wird, muß man sie angeben. Falls dies nicht geschieht und man wird auf Grund der Behinderung krank, kann das eine fristlose Kündigung zu folge haben.Leider ist die Rechtlage nicht eindeutig, ob man eine Schwerbehinderung im Personalbogen oder beim Einstellungsgespräch angegeben werden muß. Die Vorteile, die man als Arbeitnehmer hat, wurden schon beschrieben. Bei einer Einstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes ist es meist so, das schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück, daß es mit dem neuen Job klappt.

    LG Nobby
  • Hallo Schinderhannes

    Ich kenne es auch nur so: Im Bewerbungsschreiben / Einstellungsgespräch muß man eine Behinderung nicht angeben. Wird allerdings im Personalfragebogen gefragt "Liegt eine Schwrbehinderung oder Gleichstellung vor nein ja wenn ja GdB" dann muß man wahrheitsgemäß antworten. Geerade in jünghster Zeit scheint aber strittitg zu sein ob diese Frage überhaupt zuläßig ist.
    Wie dem auch sei, gerade im öffentlichen Dienst glaube ich nicht dass du dadurch Probleme oder gar deinen mündlich zugesagten Job verlierst.

    Klaus
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