Mehrbedarf bei GdB 50

Hallo!
Ich werde am kommenden Dienstag erfahren, ob ich Ende Januar eine Umschulung zur Mediengestalterin machen darf. Bis jetzt habe ich eine 99% Zusage der Arge und bekomme am Dienstag- wenn alles gut geht- meinen Bildungsgutschein. Meine Umschulung werde ich beim BFW in Hamburg machen, die dann zwei Jahre Vollzeit dauern wird. Das wird als alleinerziehende und ohne soziales Netzwerk ziemlich hart. Ich hoffe, ich halte es durch. Da es leider nur über Bildungsgutschein läuft, stehen meine während dieser Zeit keine Therapeuten zur Verfügung (über einen Reha-Träger wollten Sie es definitiv nicht machen).
Es war eine Tortur...begleitend habe ich eine PPM-Kraft beantragt (eine personenzentrierte Hilfe für psychisch kranke Menschen).
Soweit ich weiß ,beinhaltet der Bidungsgutschein die Fahrtkosten und die Kinderbetreuungskosten.
Nun habe ich gelesen, dass man mit einem Gdb ab 50 einen Anspruch auf Mehrbedarf hat, wenn man sich in einer Umschulung/Ausbildung befindet. Nach dem §54 Abs.? erhält man wohl 35% des Regelsatzes.Vielleicht weiß jemand, wo ich das beantragen kann und ob es mir auch über Bildungsgutschein möglich ist?

Würde mich über Antwort freuen! Liebe Grüße

Simone

Antworten

  • Hallo Simone!

    Zu Mehrbedarf ab einer bestimmten Prozentzahl kann ich dir nichts sagen. Das BFW Hamburg bietet aber verschiedene therapeutische Begleitangebote und Kindergarten und Schulen gibt es im näheren Umfeld. Ich habe dir dazu eine PN geschickt. Ich arbeite im BFW Hamburg am Empfang / Telefonzentrale. Bei Fragen melde dich gerne bei mir.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Simone,

    sicherlich kann Dir Katrin weiterhelfen 😉

    Falls nicht, wende dich gern auch nochmal direkt an meine Kollegen oder mich 😀

    Alles Gute! 😀
  • Ich danke Euch vielmals für eure Antworten!

    Ich nehme dieses Angebot gerne an!
    Liebe Grüße

    Simone
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