2 Artikel in der AZ - München zum Thema Behinderung, 12.10.2011,S.7,9

Hallo Leute,

Heute waren in der AZ- München wieder 2 Beiträge über das Thema Menschen mit Behinderungen.

1. Behinderter auf der Wiesn im Hipppodrom, Probleme mit dem Ordnungsdienst wegen Gang zur Toilette

Im Hippodrom durfte ein Behinderter,80% erst nicht vom Biergarten ins Zelt zur Toilette und als er sich dann außerhalb etwas suchte, durfte er nicht mehr zurück auf das Gelände.
In beiden Fällen hinderte der Ordnungsdienst teilweise unter Gewaltandrohung den Mann daran, die jeweiligen Örtlichkeiten zu betreten,obwohl er auf die Behinderung aufmerksam gemacht hat.
Eine E-Mail an Hippodrom - Chef Krätz wurde erst beantwortet, als sich die AZ eingeschaltet hat.

2. Schadenersatzklage gegen Münchner Frauenklinik wegen Frühgeburt und Behinderung.

Im anderen Artikel ging es darum, daß ein Ärzteehepaar auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behinderung der Tochter entstanden durch frühgeburtlichen Sauerstoffmangel,klagt.
Bekannt war vorher daß die Frau bei ihren vorherigen Geburten Kaiserschnitt gebraucht hatte, außerdem waren auf dem Sauerstoffgerät und bei der Herzfrequenz Unregelmäßigkeiten zu sehen, die aber als nicht so gravierend eingestuft worden waren, was sich nachweisbar, als Irrtum herausstellte.
Ermittelt wird neben Fahrlässigkeit nun die Höhe der Entscädigungssumme.
Dabei wurde beispielhaft erklärt, wie so eine Summe errechnet wird.
Im Fall der Akademikerfamilie wurde davon ausgegegangen, daß das Kind,wenn die Behinderung nicht entstanden wäre, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine vergleichbare Laufbahn eingschlagen hätte, wobei in diesem Fall die berufliche Entwicklung der erwachsenen nichtbehinderten Geschwister hinzugezogen wurde.
Berechnet wird der durchschnittliche Verdienstausfall der entsprechenden Laufbahn. Auch bei anderen Fällen wird der Beruf der Familie genommen und der durchschnittliche durch die Behinderung gegebene Verdienstausfall errechnet.
Das Problem dabei ist, daß die Entwicklung jedes Falles nicht exakt vorhergesehen werden kann und oft erst im Erwachsenenalter abschließend beurteilt werden kann.
Als Problem in diesem speziellen Fall kommt hinzu, daß ein Gegengutachten eines Experten erstellt wurde, das ein Verschulden der Klinik faktisch ausschließt und so die Chancen auf Ansprüche ganz erheblich reduziert.

LG

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