Wohngeldbescheid
Hallo,
bin irgendwie zu Blöd. Habe im Internet geuscht aber nichts gefunden.
Wollte befreiung für die GEZ beantragen (Grundsicherungsantrag läuft). Habe aber ein Grundstück geerbt, aber ein Teil will nicht verkaufen. Beziehe schon Wohngeld.
Weiß nicht ob ich überhaupt anrecht habe.
Bei der GEZ finde ich nur Paragraphen in Juristendeutsch.
Welcher Paragraph steht für Wohngeldzuschuss?????
Kann jemand Helfen??
Lg
Bianca
bin irgendwie zu Blöd. Habe im Internet geuscht aber nichts gefunden.
Wollte befreiung für die GEZ beantragen (Grundsicherungsantrag läuft). Habe aber ein Grundstück geerbt, aber ein Teil will nicht verkaufen. Beziehe schon Wohngeld.
Weiß nicht ob ich überhaupt anrecht habe.
Bei der GEZ finde ich nur Paragraphen in Juristendeutsch.
Welcher Paragraph steht für Wohngeldzuschuss?????
Kann jemand Helfen??
Lg
Bianca
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Antworten
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GEZ Befreiung gibt es nicht bei Wohngeld sondern bei ALG 2 / Sozialhilfe oder bei eine bestimmte Behinderung !
Aber andere wissen vielleicht mehr als ich !
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Liebe bianca78,
ich blicke hier leider nicht ganz durch. Denn die Befreiung von der GEZ-Gebühr hat nichts mit dem Wohngeldzuschuss zu tun.
Damit Du Dich von der GEZ-Gebühr befreien kannst, brauchst Du einen GdB von mindestens 80 sowie das Merkzeichen RF (Kopie des Schwerbehindertenausweises). Oder wenn Du Grundsicherung beziehst, eine Kopie des Bewilligungsbescheids. Mehr Infos dazu findest Du hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Hallo Bianca
Beim Wohngeld, auch Mietzuschuß genannt handelt es sich, wie es der Name schon sagt um einen Zuschuß zur Miete. Dieser hängt ab vom Einkommen und der Miethöhe. Es gibt hier keine einheitlichen Richtlinien da der Mietzuschuß von der Gemeinde bezahlt wird. Auch die Einkommensgrenzen werden flexibel gehändelt. Für Haus und >Wohnungseigentümer gelten vergleichbare Regelungen. Der Eigentümer erhält dann Lastenausgleich. Goggle doch mal auf der Webseite Deiner Gemeinde unter den Begriffen Wohngeld, Mietzuschuß oder Lastenausgleich
Bei Hartz IV (Alg II) oder bei der Grundsicherung werden die kompletten Wohnkosten in "angemessener Höhe übernommen. Wohneigentum bleibt bis zu bestimmten Größen anrechnungsfrei.
LG Nobby
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