Pflegebett sollte mindestens 100cm betragen

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  • Lieber go4more,

    suchst Du nach solchen Betten oder hast Du Fragen dazu? Du kannst Dein Anliegen einfach in einem Posting hier ausführlicher darlegen, dann bemühen wir uns, Dir behilflich zu sein.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo go4more,

    willkommen bei MyHandicap. Pflegebetten gibt es in 90 und 100cm Breite und in 190, 200 und 220cm Länge. Es hängt von den individuellen Bedürfnissen ab, welches Bett am geeignetsten ist.

    Sollte das Pflegebett für einen pflegebedürftigen Menschen angeschafft werden der bettlegerig ist, ist ein 100cm breites Bett besser. Bei der Pflege von bettlägerigen Personen muß im Bett genügend Platz sein, um den Betroffenen während der Versorgung von einer auf die anderen Seite rollen zu können. Dies ist z.B. nötig wenn der Rücken gewaschen wird oder man das Laken wechseln möchte, währen der Betroffene im Bett liegen bleibt.

    Gruß Karin
  • Meine Ärztin hat mir ein Pflegebett 120x200cm verordnet.

    Ich schlafe nachts sehr unruhig, drehe mich sehr oft von einer Seite auf die andere. Bei meiner Größe 1,81cm/102kg und Oberweite von 3XL sind mir Betten mit 90cm zu schmal. In der diesjährigen Reha bin ich mehrmals nachts aus dem Bett gefallen und habe mich dabei verletzt. Rechts O.-Schenkel amputiert bekomme ich beim Drehen auf die rechte Seite durch das linke Bein "Übergewicht" und stehe dann vor dem Bett. Auch habe ich wegen einer lädierten Ferse -durch 4 Jahre Nekrose-links nachts eine Schaumstoffschiene 75x30cm zur Schonung im Bett liegen. und, und, und

    Obwohl alle diese Faktoren in meiner Akte stehen und dem Entscheider sehr wohl bekannt sind, hat er veranlasst mir ein Pflegebett mit 90x200cm aufzustellen.
    Schon meine Prothese und meinen E.-Rollstuhl musste ich am Sozialgericht Stuttgart einklagen. Jetzt wird mir wohl wieder nichts übrig bleiben als ein medizinisch notwendiges Pflegebett einzuklagen.
    Oder was kann ich sonst machen?

    Gruß aus dem Gäu
  • Hallo go4more,

    wenn man Dir ein 120cm breites Pflegebett verordnet hat, heißt das noch lange nicht das so etwas auf dem Markt existiert. Ärzte haben Medizin studiert, nicht RehaTechnik. Vieleicht hat sich Deine Ärztin ja geirrt. Ich habe noch nie so ein breites Pflegebett gesehen. Auch nicht auf einer Pflegefachmesse. Einen Menschen in so einem breiten Bett zu pflegen wäre nur zu zweit möglich und ziemlich anstrengend.

    Selbst wenn es einen Hersteller gibt der so ein breites Bett produziert und verkauft, heißt das nicht das Sanitätshäuser so etwas auch besitzen. Betten werden normaler Weise nicht neu angeschafft, sondern von der Krankenkasse beim Sanitätshaus gemietet. Wahrscheinlich besitzt Dein Sanitätshaus nur 90cm breite Pflegebetten. Das war früher auch das üblcihe Maß in Krankenhäusern. Nur neu angeschaffte Krankenhausbetten sind 100cm breit. In Deiner Gegend gibt es bestimmt noch andere Samittäshäuser die Pflegebetten vermieten. Wenn Du im Umkreis von 100km alle Sanitätshäuser absuchst und ein Sanitätshaus findest das Dir ein breiteres Bett zur Verfügung stellen würde, läßt sich Deine Krankenkasse bestimmt auf einen Widerspruch ein. Wenn es nötig ist schreibt Deine Ärtzin Dir bestimmt ein Attest für das breitere Bett.


    Warum brauchst Du überhaupt ein Pfegebett? Mußt Du im Bett gepflegt werden? Nur für diesen Personenkreis sind diese Betten eigentlich gedacht. Wenn Dein Bett nicht höhenverstellbar und von allen Seiten begehbar sein muß, sondern einfach nur hoch sein soll damit Du besser ins Bett krabbeln kannst, dann kannst Du Dir auch ein ganz normales Bett kaufen. 50 oder 55cm hohe Betten gibt es überall und in jeder Breite. Ich habe mir vor drei Jahren ein sehr günstiges 55cm hohes und breites Bett bei ebay gekauft. Im Gegensatz zum Pflegebett hat es unten drunter sehr viele große Schubladen, die viel Stauraum bieten. Vieleicht wäre das für Dich auch eine Alternative.

    Gruß Karin


  • 😛 Hallo Freunde und Helfer,

    nach Rücksprache betr. der Ablehnung mit meinem Arzt hat der Arzt mir ein ausführliches Attest geschrieben. Darin wurden die Punkte genau aufgeführt warum ich ein Pflegebett in mind. 100cm Breite benötige. Auch dass ich mich einer ausgiebigen Untersuchung in der BG-Tübingen stellen werde (dort wurde mir damals die Lagerungsschiene 2003 verordnet,)auf Kosten der AOK.
    Desweiteren habe ich um eine schriftliche Stellungsnahme zur Vorlage beim VdK Rechtsabteilung gebeten.

    Am Freitag Nachmittag kam erneut ein Anruf des Entscheiders mit dem Inhalt dass er nach erneuter Prüfung einem Bett mit den Massen 100x220cm zustimme.

    Also hat es sich mal wieder bewiesen, man soll nicht so einfach aufgeben.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle für die erhaltenen Ratschläge.

    Grüße aus dem Gäu

    Sascha 😆
  • Hallo Sascha,

    ich freue mich das Du dich durchsetzen konntest.

    In den meisten Fällen die ausßerhalb des Regelfalles liegen, liegt es nicht an der Willkür des Gutachters das so etwas nicht genehmigt wird. Man versucht vielmehr erst einmal den Standard zu erfüllen. Das Du jetzt versucht hast die Gutachter von der Notwendigkeit Deiner besonderen Maße zu überzeugen, war genau richtig. Nur so kann man das was man wirklich braucht durchsetzten. 😀

    Ich wünsche Dir erholsame Nächte und schöne Träume,

    Karin
  • Hallo Karin,

    in den ersten Jahren nach meiner Amputation hatte ich niemand der mir mit Rat und Tat bei Seite stand.
    Ich war deshalb leichtgläubig und habe alles als gegeben hingenommen. Mein Lehrgeld habe ich bezahlen müssen nur weil ich dachte dass die mir zur Verfügung gestellten Hilfsmittel das Non-plus-Ultra sind.
    Erst als ich anfing mir mein Recht vor Gericht zu erstreiten sind mir die Augen geöffnet worden. Jetzt lasse ich mir nichts mehr so einfach gefallen.
    Behinderte haben Rechte auch gegenüber den Kostenträger.

    Herzliche Grüße aus dem Gäu

    Sascha
  • go4more hat geschrieben:
    Hallo Karin,

    in den ersten Jahren nach meiner Amputation hatte ich niemand der mir mit Rat und Tat bei Seite stand.
    Ich war deshalb leichtgläubig und habe alles als gegeben hingenommen. Mein Lehrgeld habe ich bezahlen müssen nur weil ich dachte dass die mir zur Verfügung gestellten Hilfsmittel das Non-plus-Ultra sind.
    Erst als ich anfing mir mein Recht vor Gericht zu erstreiten sind mir die Augen geöffnet worden. Jetzt lasse ich mir nichts mehr so einfach gefallen.
    Behinderte haben Rechte auch gegenüber den Kostenträger.

    Herzliche Grüße aus dem Gäu

    Sascha


    Richtig Sascha,

    wir haben Rechte. Aber ein Gutachter handelt nicht mit dem Bestreben uns diese Rechte vor zu enthalten. Es liegt viel häufiger an der Kommunikation zwischen dem Betroffenen und dem Gutachter, wenn die Hilfsmittelverordnung nicht klappt. Wir müssen lernen das ein Gutachter keine Ahnung von Medizin hat und sich die meisten Behinderungen und Erkrankungen im Alltagsleben nicht vorstellen kann. Er hat schließlich keinen medizinischen Beruf sondern einen Bürojob und sein Wissen nicht im Umgang mit Betroffenen gelernt, sondern aus Büchern. Deshalb ist es wichtig das man bei Antragstellung oder Widersprüchen seine gesundheitlichen Probleme so genau wie möglich beschreibt, wenn man eine erwartete Leistung nicht bekommt.

    Aber auch die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ist nicht selten Schuld an einem unbefriedigenden Ergebnis. Viele Deutsche denken der Arzt wird schon wissen was er auf das Hilfsmittelrezept schreiben muß. In Wirklichkeit kennt sich ein Arzt aber genauso wenig mit Hilfsmitteln aus, wie der Patient der vor ihm sitzt. Er weiß nur das es dieses Hilfsmittel gibt. Mehr aber auch nicht. Auch hier müssen wir lernen uns Rat bei den richtigen Leuten zu holen und dann dem Arzt sagen welche Argumente er wählen sollte.

    Wenn man gelernt hat wie man argumentieren muß, können sich die meisten Betroffenen ohne gerichtlichen Prozess durchsetzten.

    Gruß Karin
  • Hallo zusammen!

    Es gibt Pflegebetten in der der Breite von 120 cm. Auf der RehaCare habe ich schon öfters welche gesehen. Aktuell habe ich ein höhenverstellbares Lattenrost in der Größe 120 cm x 200 cm. Dieses habe ich ohne Probleme von der Pflegekasse bewilligt bekommen, genauso wie meine „Tempur“ Bettauflage (zur Dekubitus Prophylaxe). Über Pflegebetten habe ich mich informiert, weil ich vielleicht auf ein Pflegebett umsteigen möchte.

    Gruß Ramona

  • Hallo Ramona,

    danke für die Info. Es ist wichtig das man sich gründlich über das Hilfsmittel informiert, bevor man sich ein Rezept beim Arzt holt. Nur dann kann man beeinflussen was auf dem Rezept steht und im Fall eines Widerspruchs gute Gegenargumente liefern. Das Problem bei Pflegebetten liegt aber nicht nur daran ob eine Krankenkasse mit spielt. Wenn man kein Sanitätshaus in der Nähe hat, das so ein großes Pflegebett anschaffen möchte, wird es schwer so etwas durch zu setzten. Die Krankenkassen zahlen häufig nicht den vollen Anschaffungspreis an die Sanitätshäuser, sondern nur eine Mietgebühr. Da überlegt ein Sanitätshaus zweimal ob es sich so ein teures Bett das außerhalb des Standards liegt überhaupt anschafft. 😉

    Gruß Karin

  • Hallo Karin!

    Mein „höhenverstellbares Lattenrost“ hat die Krankenkasse für mich über ein Sanitätshaus bewilligt. Es bleibt Eigentum der Krankenkasse. Teils werden die Pflegebetten nur vom Sanitätshaus vermietet. Diese Miete zahlt die Krankenkasse und wird so lange bewilligt, bis man es nicht mehr braucht. Das Pflegebett gehört dann Sanitätshaus.

    Gruß Ramona

  • Ramona hat geschrieben:

    Hallo Karin!

    Mein „höhenverstellbares Lattenrost“ hat die Krankenkasse für mich über ein Sanitätshaus bewilligt. Es bleibt Eigentum der Krankenkasse. Teils werden die Pflegebetten nur vom Sanitätshaus vermietet. Diese Miete zahlt die Krankenkasse und wird so lange bewilligt, bis man es nicht mehr braucht. Das Pflegebett gehört dann Sanitätshaus.

    Gruß Ramona



    Hallo Ramona,

    so wie Du berichtest lief das früher immer. Aber heute machen das nicht mehr alle Krankenkassen so. Heute werden von einigen Krankenkassen teure Hilfsmittel nicht mehr selber gekauft, sondern nur noch geleast. Sie sind dann nicht Eigentum der Krankenkasse sondern Eigentum des Sanitätshauses. Das Sanitätshaus tritt in Vorkasse und bekommt alle ein bis vier Jahre einen festen Betrag. Da kommt es nicht selten vor, daß ein Sanitätshaus mit 7000-10000 Euro in Vorkasse gehen muß und die Krankenkasse alle paar Jahre einen viel kleineren Festbetrag an das Sanitätshaus zahlt, mit dem alle zum Hilfsmittel gehörenden Leistungen abgedeckt sein müssen. Dies betrifft nicht nur Betten, sondern auch Wannenlifter, Elektrorollstühle und mehr. 😉

    Bevor ich mich über ein abgelehntes Hifsmittel aufrege, versuche ich zu verstehen warum meine Krankenkasse das gemacht hat. Wenn man versteht wieso etwas abgelehnt wurde, kann man sein Verhalten anpassen und Widersprüche erfolgreicher gestalten.

    Gruß Karin
  • Hallo Karin!

    Es kommt immer darauf an, was für ein Pflegebett erforderlich ist. Bei den „normalen“ Pflegebett wird dieses von der Krankenkasse gemietet (geleast). Geht es um eine spezielle Versorgung, zum Beispiel ein breiteres Pflegebett, zahlt die Krankenkasse und es bleibt Eigentum der Krankenkasse. Erst kürzlich hat ein guter Freund auch ein höhenverstellbares Lattenrost in Überbreite von der Krankenkasse bekommen.

    Gruß Ramona

  • Hallo liebe Forenuser,

    nach langem Kampf habe ich mein Bett mit meinen Wunschmaßen durchgesetzt.

    Wie ich anfangs schon schrieb habe ich keinen guten Draht zum für mich zuständigen Entscheider der AOK. Seit ca. 1 Woche steht beim Sanitätshaus ein Bett für mich bereit, doch wie sollte es auch anders sein, es fehlen die Seitenteile sowie das Kopfteil nebst diversen Kleinteilen.
    Dadurch ist noch nicht mal ein provisorischer Aufbau möglich. Wieder aus dem Krankenhaus zurück hatte ich mich auf "mein" Bett gefreut. Die Enttäuschung war schon groß.
    Jetzt geht es nur noch um die Matratze. Ich bevorzuge eine etwas härtere Matratze. Vielleicht kann ich auch eine höhere Qualität durch Aufpreis bekommen.
    Mal abwarten, ich werde über den Fortgang dieser "Geschichte" berichten.

    Herzliche Grüße an Alle
    Sascha
    😡
  • Mein Weihnachtswunsch ist,

    dass endlich mein Bett komplett ist und in meinem Schlafzimmer steht.

    Zur Zeit steht das Bett, endlich alle Teile zusammen, noch im Sanitätshaus im Lager. Der Entscheider über das Hilfsmittel, das Bett hat er genehmigt, ist sich nicht sicher ob zu einem Bett auch eine Matratze gehört und ob er diese überhaupt genehmigen kann.

    Das ist jetzt kein Scherz sondern der aktuelle Stand der Dinge. 😺

    Grüße aus dem Gäu
    Sascha

    P.S. Hoffentlich wird das keine -unendliche Geschichte-
  • Hallo Sascha,

    weiterhin viel Kraft und Erfolg für Dein Anliegen!

    Aber so wie es scheint, ist ein Ende ja schon in Sicht 😉
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