Richtet sich die Kostenerstattung für Taxifahrten zur Arbeit, die vom Rentenversicherungsträger im R

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  • Hallo Biber,

    Als ich mit dem Behindertenfahrdienst zum Studium gefahren bin, (Eingliederungshilfe)wurde davon abgesehen das EK meiner Mutter ranzuziehen, da sie den Haushalt überwiegend alleine finanzierte und zudem hat die Eingliederungshilfe höhere EK-Grenzen als die herkömmliche Sozialhilfe oder ALG II.
    Später wurde allerdings eine monatliche Eigenbeteiligung verlangt, in Höhe dessen, was die öffentlichen Verkehrsmittel gekostet hätten.

    LG

    Surfer
  • Lieber Biber,

    herzlich willkommen bei uns!

    Ich habe mich bei der Deutschen Rentenversicherung zu Deiner Frage erkundigt. Als Antwort kam folgendes:

    Deutsche Rentenversicherung hat geschrieben:Sofern Sie ein Fahrzeug nicht selbst führen können, kommen auch Leistungen in Form von Beförderungskosten durch entsprechende Beförderungsdienste in Betracht. Diese können auch anstelle einer Kfz-Beschaffung bewilligt werden.

    Bei Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können Sie eine Leistung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes erhalten, wenn Sie wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges (Kfz) zur Erreichung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsortes angewiesen sind. Auf das Einkommen kommt es nicht an.


    Übrigens: Die DRV bietet einen vorbildlichen und unkomplizierten Bürgerservice an - unter anderem per Online-Chat.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • der Online-Chat iss ja toll

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