Werkstatt für Behinderte?

Ich wurde an der wirbelsäule operiert und kann mich weder bücken noch schwer heben. Muss ich deshalb in einer Werkstatt für Behinderte?

Antworten

  • Hallo Lucifer2,
    also "müssen" muß niemand, wenn Ihr arzt grünes Licht gibt für Arbeit die Sie noch verrichten können, dann müssen Sie auch eine angemessene Stelle finden. Haben Sie denn auch einen GdB (Grad der Behinderung) und einen GdE (Grad der Erwerbesminderung)?
    Es gilt für Werkstätten für Behinderte Menschen momentan sowieso kriterien, die von Körperbehinderten nicht erreicht werden, diese Leute kommen Heutzutage in eine Kompetenzwerkstatt und jene die nach 1961 geboren sind müssen auch mehr als 20 Jahre arbeiten um später eine Rente zu bekommen.
    Gruß 😀
  • Hallo,

    ich habe eine 40-%prozentige Behinderung und keinen Grad der Erwerbsminderung. Übrigens habe ich, falls das wichtig ist, einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung.

    PS: Meine Betreuerin von der Jugendberufshilfe will sich aber mit jemanden beraten und ich habe angst, dass man hinter meinen Rücken beschließt, mich in einer solchen Werkstatt anzumelden.
  • Hallo Lucifer2,
    ich würde da sagen da käme eine Umschulung, die vom Arbeitsamt bezahlt wird doch eigentlich ganz recht, denn Sie können dem Amt Ihre Behinderung zeigen und Gleichstellung beantragen. Bei 40% GdB geht das.

    Gruß
    😳
  • Das wäre eine Idee. Aber das ändert leider nichts an der Behinderung.
  • Luzifer2 hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe eine 40-%prozentige Behinderung und keinen Grad der Erwerbsminderung. Übrigens habe ich, falls das wichtig ist, einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung.

    PS: Meine Betreuerin von der Jugendberufshilfe will sich aber mit jemanden beraten und ich habe angst, dass man hinter meinen Rücken beschließt, mich in einer solchen Werkstatt anzumelden.


    Hallo,

    Dich kann niemand zwingen in eine Behindertenwerkstatt zu gehen. Die Schwere einer körperlichen Behinderung ist nicht der Maßstab für eine Behindertenwerkstatt. Wenn Du bisher auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig warst und Dich dem weiter gewachsen fühlst, kannst Du Dir auch in der freien Wirtschaft einen Job bzw. einen Ausbildungsplatz suchen. Du solltest allerdings darauf achten das Dich der Job körperlich (und psychisch) nicht überfordert.

    Gruß Karin
  • Es ist nicht einfach ein Job zu finden aber frage beim Arbeitsamt nach und die Sozialverbände LVR, Caritas können Dir bestimmt auch weiterhelfen ! 😃
  • mich wollten die auch in einer Werkstatt stecken. Ich bin einen anderen Weg gegangen und habe jetzt einen geilen Job wo auch was übrig bleibt.

    Ich kann nur sagen, selber aktiv werden, wenn das AA von sich aus tätig wird, kommt meist nur Mist bei raus, weil die oft keine Ahnung haben, selber Planlos sind und einen Behinderten nix zutrauen.

    Wenn du eine Vorstellung hast was durch machen willst, setzte durch das du darauf geschult wirst und las dich nicht abwimmeln.

  • DerOhneA01 hat geschrieben:
    mich wollten die auch in einer Werkstatt stecken. Ich bin einen anderen Weg gegangen und habe jetzt einen geilen Job wo auch was übrig bleibt.

    Ich kann nur sagen, selber aktiv werden, wenn das AA von sich aus tätig wird, kommt meist nur Mist bei raus, weil die oft keine Ahnung haben, selber Planlos sind und einen Behinderten nix zutrauen.

    Wenn du eine Vorstellung hast was durch machen willst, setzte durch das du darauf geschult wirst und las dich nicht abwimmeln.



    Das ist toll ! 😃

  • Hallo Luzifer 2,

    Karin hat Recht, einen Zwang zur WfB gibt es nicht. Und auch Christen hat Recht, die Kriterien sind so, daß viele rausfallen, z.B. mit Pflegestufe III.
    Die allerunterste Leistungsgrenze ist man muß mindestens 20% einer wirtschaftlich verwertbaren Leistung eines Nichtbehinderten im Normalbetrieb haben und in den Integrationsbetrieben und Kompetenz-Zentren ist die Grenze oft bis bei 60% der Normaleistung. Auch eine Altersgrenze gibt es für die Aufnahme nicht unter 18 und höchstens bis 40(steht alles im Reha-Angleichungsgesetz und im Schwerbehindertengesetz)
    Und zu gute Noten oder Qualifikationen darf man auch nicht haben, dann versucht man eher jemanden am Regelarbeitsmarkt unterzubringen, auch mit Maßnahmen.
    Der ohne A hat auch Recht, versuch es lieber selber, denn wenn das Arbeitsamt aktiv wird, ist es oft nichts.
    (Nur wo Scheiße draufsteht, ist auch Scheiße drin!,Otto Waalkes)

    LG

    Surfer


  • KarinM hat geschrieben:
    Luzifer2 hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe eine 40-%prozentige Behinderung und keinen Grad der Erwerbsminderung. Übrigens habe ich, falls das wichtig ist, einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung.

    PS: Meine Betreuerin von der Jugendberufshilfe will sich aber mit jemanden beraten und ich habe angst, dass man hinter meinen Rücken beschließt, mich in einer solchen Werkstatt anzumelden.


    Hallo,

    Dich kann niemand zwingen in eine Behindertenwerkstatt zu gehen. Die Schwere einer körperlichen Behinderung ist nicht der Maßstab für eine Behindertenwerkstatt. Wenn Du bisher auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig warst und Dich dem weiter gewachsen fühlst, kannst Du Dir auch in der freien Wirtschaft einen Job bzw. einen Ausbildungsplatz suchen. Du solltest allerdings darauf achten das Dich der Job körperlich (und psychisch) nicht überfordert.

    Gruß Karin


    Ich habe bisher noch nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet. Werde ich trotzdem eine Chance haben?
  • Luzifer2 hat geschrieben:
    KarinM hat geschrieben:
    Luzifer2 hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe eine 40-%prozentige Behinderung und keinen Grad der Erwerbsminderung. Übrigens habe ich, falls das wichtig ist, einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung.

    PS: Meine Betreuerin von der Jugendberufshilfe will sich aber mit jemanden beraten und ich habe angst, dass man hinter meinen Rücken beschließt, mich in einer solchen Werkstatt anzumelden.


    Hallo,

    Dich kann niemand zwingen in eine Behindertenwerkstatt zu gehen. Die Schwere einer körperlichen Behinderung ist nicht der Maßstab für eine Behindertenwerkstatt. Wenn Du bisher auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig warst und Dich dem weiter gewachsen fühlst, kannst Du Dir auch in der freien Wirtschaft einen Job bzw. einen Ausbildungsplatz suchen. Du solltest allerdings darauf achten das Dich der Job körperlich (und psychisch) nicht überfordert.

    Gruß Karin


    Ich habe bisher noch nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet. Werde ich trotzdem eine Chance haben?


    Ja, aber es ist schwierig was zu finden und auch Menschen ohne Handicap haben es oft auch nicht leicher bei Bewerbungen aber Arbeitsgebern können ein Zuschuß erhalten, wenn sie jemand mit Handicap einstellen aber werden nach Zuschußende auch viel wieder entlassen.
    Ich will jetzt nicht mehr so persönliches erzählen, wie es bei mir so war aber gibe nicht auf und manchmal lohnt sich das kämpfen / lange warten auch ! 😃

    Viel Glück ! 😉
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