was steht mir als Schwerbehindeter (100%) zu?
Was steht mir als Schwerbehindeter (100%) an öffentlichen Mittel zB. Wohngeld u.a. zu ?
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Antworten
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Das hängt nur vom Einkommen ab, wenn die Rente nicht groß ist, gibts natürlich Wohngeld. Ausserdem kann das persönliche Budget beantragt werden auch wenn man keine Pflegestufe hat. Mit Pflegestufe gibts Pflegegeld, je nach Höhe der Pflegestufe.
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danke, aber wo kann man "das persönliche Budget" beantragen und vor allem wie groß kann dieses sein ?
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Hallo Feldmaus,
schön, dass du zu MyHandicap gefunden hast!
Ich habe deine Frage eben an unsere Fachexperten weitergeleitet. Da Wochenende ist, bitte ich dich noch um etwas Geduld mit ihren Antworten.
Hier ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema "Persönliches Budget". Sicher kann dieser auch bereits einige deiner Fragen beantworten:
http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html
Ich wünsch dir einen schönen Sonntag und schick dir viele Grüße
Michaela
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Ich will wünsche dir viel Erfolg dir die Dinge holen, die dir zustehen, denke wie jeder von uns würdest du den Ausweiss liebend gern zurückgeben wenn du nicht behindert sein könntest.
Meine Erfahrung ist mit allem du musst dich selber gut informieren und alles in Richtig in die Wege leiten, mit Geduld aber auch Nachfragen in welchem Zustand die Bearbeitungen z.B. sind.
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Zum Persönlichen Budget, ich bin nicht so gut informiert darüber, jedoch habe ich auch gehört es ist so etwas wie die "Bürger Jobs", eine Sache die sehr gut von der Idee her ist, nur sehr selten umgesetzt wird, weil es viel kostet.
"Bürger Jobs" könnt ihr euch mal informieren, es war toll gedacht, nur wieviele davon dann gekommen sind, ist ein Witz.
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Was mit sehr geholfen hat ist das "Beiblatt zum Ausweiss des Versorgungsamt"(Beförderungsschein), damit kannst du Bus und Bahn fahren, zwar kein ICE aber RE und IC, plus den Bussen und Bahnen ist das sehr toll.
Dieser Schein muss nur jedes Jahr erneuert werden, er kostet auch etwas 60€.
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Hallo,
ob Sie Anspruch auf ein Persönliches Budget haben hängt von vielen Faktoren ab. Das PB ist - da in vielen Fällen der Sozialleistungsträger zuständig ist - Einkommens und Vermögensabhägig.
Das PB ist keine zusätzliche Leistung die man aufgrund einer Behinderung einfach so bekommt, sondern nur eine andere Leistungsform d.h. nur wenn grundsätzlich ein Anspruch auf eine Leistung vorhanden ist, hat man die Wahl zwischen einem PB (Geldbetrag) und einer Sachleistung. Es wird nicht zusätzlich zu einer Leistung erbracht.
Es werden nur Leistungen erbracht auf die man auch ohne PB einen Anspruch hat. Hat man keinen Anspruch auf eine Sachleistung besteht auch kein Anspruch auf ein PB.
Es muss also gegklärt werden ob Bedarf - z.B. für Assistenz - besteht und wie hoch dieser ist. Wenn der Bedarf fest steht, können Sie zwischen der Sachleistung und einem PB wählen. Die Höhe des PB hängt vom Bedarf ab
Das PB muss für den beantragten Zweck eingestzt werden und darf nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt benutzt werden.
Gruß
Rainer
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