IV und Arbeit

Darf ich mit 100% IV eine Arbeit 20% nachgehen
Es gilt das Schweizer Arbeitsrecht
Gruss Denise

Antworten

  • Hallo Denise,

    ich leite deine Frage an meine Kollegin in der Schweiz weiter.
    Sie wird sich darum kümmern.

    Liebe Grüße aus dem sonnigen München
    Michaela
  • Hallo Denise

    Die Frage kann so nicht beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob sich mit dem neuen Einkommen immer noch ein Invaliditätsgrad grösser 70 % berechnet. Auch ist Art. 31 IVG zu beachten, aufgrund genannter Gesetzesnorm besteht ein Freibetrag von CHF 1'500.-- und vom überschiessenden Betrag werden lediglich 2/3 angerechnet.

    Am einfachsten ist es, wenn Sie die leistungszusprechende Verfügung hervorholen und dort nachsehen, mit welchem Invalideneinkommen die IV rechnet. Dann haben Sie einen guten Anhaltspunkt.

    Im weiteren kann das Einkommen auch Einfluss auf eine BVG-Rente haben. Dafür ist das massgebliche Reglement zu konsultieren.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Irgendwo hiess es, dass mit einer 100% Einstufung jegliche Arbeitsaufnahme verboten sein soll.
    Ausgenommen, wenn die IV selber diese Arbeitsmassnahme verordnet. Bei Einstufungen von 40% bis 99% gilt das, was slorentz geschrieben hatte. Darum ist es besser, sich wenn möglich, nur mit 70% einstufen zu lassen. Das erlaubt, bis zu 30% zur Rente hinzu verdienen zu dürfen.
    Im Fall von Denise1 kann es passieren, dass die Invaliditätsrate neu auf 80% festgelegt werden könnte.
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